Full text: Die Volkswirthschaftslehre

12 Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe. 
Wiedervcrzehrung und Wiederhcrvorbringung eine unausgesetzte 
Wechselwirkung stattfindet. 
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Von Anderen dagegen sind Güter, die sich in deren aus 
schließlicher Verfügung befinden, insofern sie nicht etwa, frei 
willig oder zwangsweise, unentgeltlich überlassen werden, nur 
tauschiveise gegen eine Gegenleistung zu erhalten. 
Die gegeuleistungslose Güterüberlassuug geschieht freiwillig 
z. B. bei Gewährung von Geschenken, Almosen .'c., zwaugsiveist 
dagegen z. B. bei Erpressung, Beraubung w. Um auf diese Weise 
Güter erlangen zu können, müssen jedoch eben Andere sich solche 
zuvor unmittelbar durch Selbstbeschafstiug oder mittelbar durch 
Eintauschen verfügbar gemacht haben. 
Beim Tausch werden Güter gegenseitig abgetreten und 
also entgeltlich überlassen. Derselbe ist, weil jedes Gut stets 
nur gegen ein anderes umgetauscht werden kann, lediglich unter 
bei- Burnusse#,Q %##, baß bet (Eine ettuaS 'ücrfÜQÜnr 
imb übrio ßnt, ,un§ bei- ^^010 ¿11 ßnben begeht, „ubbnß 
dieser dafür wieder etwas wegzugeben und aufzuopfern ver 
mag, was jenem zusagt. 
Die Abtretung erfolgt dabei entweder für Immer z B 
beim Berfnufen, über auf ¿ļeit, bei bWßcr ÜcbcrlaffuuQ eines 
Ģstts zur zeitweiligen Benutzung, z. B. beim Ausleihen, Ver 
biethen und Verpachte». Die Gegenleistung hingegen kaun ent 
weder in die Gegenwart oder auch, bei Gewährung vou Kredit 
in die Zukunft fallen. 
Zum Tauschen aber werden die Menschen zunächst durch 
die Ungleichheit ihrer Fähigkeiten und Neigungen, sowie 
¡#1- aut- beern,inßi, imb nisba,,,, 
auch dadurch genöthigt, daß die unmittelbare Selbstbeschaffung 
aller zur Befriedigung des eigenen Bedarfs erforderlichen 
Güter um so unmöglicher ist, je zahlreicher und vielartiger 
die Bedürfnisse bereits geworden sind. 
Hat der Eine zum Aufsuchen oder Erlegen von Wild, ber 
Andere zur Verfertigung von Waffen mehr Geschick und Lust, so
	        
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