12 Buch 1. Kap. 1. Grundbegriffe.
Wiedervcrzehrung und Wiederhcrvorbringung eine unausgesetzte
Wechselwirkung stattfindet.
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Von Anderen dagegen sind Güter, die sich in deren aus
schließlicher Verfügung befinden, insofern sie nicht etwa, frei
willig oder zwangsweise, unentgeltlich überlassen werden, nur
tauschiveise gegen eine Gegenleistung zu erhalten.
Die gegeuleistungslose Güterüberlassuug geschieht freiwillig
z. B. bei Gewährung von Geschenken, Almosen .'c., zwaugsiveist
dagegen z. B. bei Erpressung, Beraubung w. Um auf diese Weise
Güter erlangen zu können, müssen jedoch eben Andere sich solche
zuvor unmittelbar durch Selbstbeschafstiug oder mittelbar durch
Eintauschen verfügbar gemacht haben.
Beim Tausch werden Güter gegenseitig abgetreten und
also entgeltlich überlassen. Derselbe ist, weil jedes Gut stets
nur gegen ein anderes umgetauscht werden kann, lediglich unter
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dieser dafür wieder etwas wegzugeben und aufzuopfern ver
mag, was jenem zusagt.
Die Abtretung erfolgt dabei entweder für Immer z B
beim Berfnufen, über auf ¿ļeit, bei bWßcr ÜcbcrlaffuuQ eines
Ģstts zur zeitweiligen Benutzung, z. B. beim Ausleihen, Ver
biethen und Verpachte». Die Gegenleistung hingegen kaun ent
weder in die Gegenwart oder auch, bei Gewährung vou Kredit
in die Zukunft fallen.
Zum Tauschen aber werden die Menschen zunächst durch
die Ungleichheit ihrer Fähigkeiten und Neigungen, sowie
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auch dadurch genöthigt, daß die unmittelbare Selbstbeschaffung
aller zur Befriedigung des eigenen Bedarfs erforderlichen
Güter um so unmöglicher ist, je zahlreicher und vielartiger
die Bedürfnisse bereits geworden sind.
Hat der Eine zum Aufsuchen oder Erlegen von Wild, ber
Andere zur Verfertigung von Waffen mehr Geschick und Lust, so