Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

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Lermögensbesteuerung  in  Hessen.

27

.  Hierfür  gäbe  es  wiederum  verschiedene
i  könnte  bestimmen,  daß  im  allgemeinen
50°/o  des  Vermögenswerts  zugelassen
mit  hoher  Verschuldung  und  mit  Ge-5
  ein  geringerer  Schuldenabzug,  oder  gar
Steuerregulativ  vorgesehen  werden  kann.
e  auch  umgekehrt  machen,  so  daß  die  Regel
«ahme  ein  teilweiser  ist.  Welche  Praktischen
ckeiteu  haben,  kann  ich  ohne  zuverlässiges
rgen.  Am  gerechtesten  und  für  die  Komten
  erschiene  mir  aber  eine  dritte  Mögmß
  der  Schuldenabzug  bis  zu  50°/o  des
leibt.  Eine  Verschuldung,  die  darüber
:  bis  zu  90  und  mehr  Prozent  stiege,
sein.  Auf  diese  Weise  schützte  man  die
dürftigen  Leistungsunfähigen  vor  Über-,e
  Mehrzahl  der  Besitzer,  die  auf  ihrem
Aichen  Grenzen  eine  Hypothek  eingetragen
te.  Ganz  gerecht  ist  das  natürlich  auch
l  wäre  aber  viel  geringer,  als  bei  der
Vertzuwachssteuer,  die  in  einem  Nach-;
  für  fakultativ  statthaft  erklärt  wird,
"für  die  Städte  mit  starken  Koujunkturenilienmarkte
  in  Frage  kommt,  habe  ich
Ich  fürchte  nur,  daß  die  Veranlagung
ms  enorme  Schwierigkeiten  stoßen  wird.
merksam  machen,  daß  man  billigerweise,
igen  ist,  nicht  dabei  stehen  bleiben  kann,
^nsgewinne  zu  fassen,  sondern  auch  andere
in  man  konsequent  bleiben  will,  muß
j:  >er  Sondersteuer  heranziehen.  Das  wird
frommer  Wunsch  bleiben.  Die  steuerind
  fast  unüberwindliche,
den  Schuldenabzug  ohne  weiteres  zuzu-
            
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