Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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wirklich  aufgenommen  werden,  so  würde  dies  zur  Folge
haben,  daß  diese  Milliarde  nicht  nur  keinen  Gewinn  brächte,
sondern  sich  auch  noch  durch  Unterbilanzen  aufzehren  müßte.
Diese  Erscheinung  wäre  volkswirtschaftlich  höchst  gefährlich,
und  weder  das  Aktiengeschäft  noch  viel  weniger  der  Privatbesitz ­
  könnte  diesen  Zustand  der  Zertrümmerung  wichtiger
nationaler  Werte  lange  aushalten.  Man  wird  sich  also  fragen
müssen:  Welchen  anderen  Schultern,  sofort  oder  doch  wenigstens
nach  kurzer  Zeit  wird  die  neue,  schwere  Last  auferlegt  werden
und  auferlegt  werden  müssen?
2.  Brausteuer  und  Gastwirte.
Damit  kommen  wir  zur  zweiten  Frage:  Kann  die
erhöhte  Brausteuer  von  den  Wirten  getragen  werden?
Auch  diese  Frage  ist  unbedingt  zu  verneinen.  Es  liegen  ja  die
Verhältnisse  auf  diesem  Gebiet  so  verschieden  im  Deutschen
Reich,  daß  es  scheinen  könnte,  als  wäre  da  und  dort  wenigstens
eine  Übertragung  aus  diese  Schultern  möglich.  Jede  nähere
Betrachtung  der  betreffenden  Verhältnisse  erweist  jedoch  das
Unrichtige  einer  solchen  Annähme.
Das  Bier  wird  in  Norddeutschland,  je  nach  den  verschiedenen
  Landesteilen,  verschenkt  in  5 / in ,  7io<  Vio  und  2 / 10
Litergläsern.  Die  in  Bayern  noch  vielfach  üblichen  Literkrüge
kommen  hier  nur  als  Ausnahmen  vor.  Die  Bierverkaufswerte ­
  sind  ungemein  verschieden.  °/i°  Liter  werden  abgegeben
zum  Preise  von  10—15  Pf.,  */i 0  von  10—12  Pf.,  3 / 12  und
sogar  a /io  zum  Preise  von  10  Pf.  Im  allgemeinen  ist  festzustellen: ­
  je  kleiner  das  Gemäß,  desto  höher  im  einzelnen  Falle
der  Gewinn.  Dann  aber  auch:  je  kleiner  das  Gemäß  indem
verschänkt  wird,  desto  geringer  der  Gesamtumsatz.  Würde  man
deshalb  darauf  schließen,  das  z.  B.  der  Verkauf  von  2 /io  Liter
zu  10  Pf.,  =  50  Pf.  fürs  Liter,  nun  auch  größeren  Gesamtgewinn ­
  bringen  müßte  als  z.  B.  der  Verkauf  von  b / l0  Liter
zu  15  Pf.,  —  30  Pf.  fürs  Liter,  so  würde  man  irren.  Diese
Dinge  gleichen  einander  aus.
Dann  ist  auf  folgendes  hinzuweisen:  Es  haben  sich
im  allgemeinen  die  Ansprüche  an  die  Ausstattung  der
Wirtschaftsräume  wesentlich  gehoben.  Natürlich  verbleibt
noch  ein  auffallender  Unterschied  zwischen  Großstadt
und  Kleinstadt,  zwischen  Stadt  und  Land.  Dieser  größere
Aufwand  hat  nun  aber  auch  in  allen  solchen  Fällen  zur  Erhöhung ­
  der  Pachtsummen  oder,  bei  eigenem  Besitz,  der  Zinsaufwendungen ­
  geführt  und  auf  den  Gewinn  gedrückt.  Noch
andere  Umstände  sprechen  hier  mit.  Da  und  dort  —  wir
sprechen  dabei  nicht  vom  Werratal  —  muß  der  Biergewinn  im
einzelnen  ein  hoher  sein,  denn  in  ihm  besteht  der  Nutzen  des
            
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