indessen die zur Hebung der Ausbeute nötige Einrichtung kann
sich auch der kleinste Betrieb verschaffen. Hierzu braucht
man nur eine gute Schrotmühle und einen zeitgemäßen
Läuterboden des Läuterbottichs. Das wurde auch vor
kurzem wieder den Herren der Regierung vorgetragen.
Ein Herr, der zwei Brauereibetriebe leitet, den einer Groß-
und den einer Kleinbrauerei, erklärte dabei sogar, daß er in
dem Kleinbetrieb öfter höhere Ausbeute erzielte als umgekehrt.
Jedenfalls suchte ein Teil der Kleinbrauereien hierin die Be
rechtigung zu einer Staffelung. Dem kam die Großbrauerei
— nobles«« oblig'o — entgegen und erklärte, um den Streit
zu schlichten, daß sie mit einer Spannung von 1 Mk. ein
verstanden sei. Dies auf die gegenwärtige Vorlage angewendet,
würde eine Staffelung von 5,25 Mk. auf 6,26 Mk. ergeben.
Die Berechtigung für größere Spannung läßt sich in der Tat
nicht nachweisen, das müssen auch wir zugestehen.
Eine zu stark angezogene Staffelung gibt das Losungs
wort für den Kampf zwischen den größeren und kleineren
Betrieben. Je größer die Spannung, desto erbitterter der
Kampf. Die für Süddeutschland vorliegenden Zahlen be
weisen dies ganz unwiderleglich. Es konnte und kann ja
auch gar nicht anders sein. Die Malzsteuer ist eine Ver
brauchssteuer, sie soll in letzter Linie von dem Biertrinker
getragen werden. In unberechtigtem Widerspruch hierzu
sucht die Staffelung die Steuer, insoweit sie anfällt durch
die höheren Staffelsätze, zu einer Gewerbesteuer umzugestalten,
d. h. ihre Übertragbarkeit auf das Publikum zu verhindern.
Hiergegen erheben sich mit Recht diejenigen Brauereien, welche
durch die Staffelung empfindlich betroffen werden. Den
kleinen Betrieben ist Schuh gegeben gegenüber den größeren
zu Lasten der letzteren. Was natürlicher, als daß nun die
belasteteten Brauereien dagegen anzukämpfen suchen!
Die Preisbildung erfolgt durch den kleinen und mittleren
Betrieb. Wollten die höher gestaffelten Brauereien versuchen,
sich durch Preiserhöhung zu schützen, so würden die durch
Staffelung nicht, oder doch nur unerheblich betroffenen
Betriebe dies hindern. Die letzteren werden infolge der
Staffelung die Feinde der größeren Brauereien noch über daS
Maß der gewöhnlichen Konkurrenz hinaus werden. Was natür
licher,als sie auszubieten! Verzichten die betroffenen Betriebe
auf diesen Kamps, so verzichten sie damit fortlaufend auf
einen normalen Gewinn ihrer Anlagen. Treten sie dagegen
in den Kampf ein, so kostet dies ja auch Opfer, in manchen
Fällen große Opfer. Diese Opfer sind aber immer nur ein
malige. Sind damit die feindlichen Betriebe niedergerungen,
so kann Preiserhöhung eintreten und mit der Zeit für die
früher erlittenen Verluste Entschädigung gefunden werden.