Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

indessen die zur Hebung der Ausbeute nötige Einrichtung kann 
sich auch der kleinste Betrieb verschaffen. Hierzu braucht 
man nur eine gute Schrotmühle und einen zeitgemäßen 
Läuterboden des Läuterbottichs. Das wurde auch vor 
kurzem wieder den Herren der Regierung vorgetragen. 
Ein Herr, der zwei Brauereibetriebe leitet, den einer Groß- 
und den einer Kleinbrauerei, erklärte dabei sogar, daß er in 
dem Kleinbetrieb öfter höhere Ausbeute erzielte als umgekehrt. 
Jedenfalls suchte ein Teil der Kleinbrauereien hierin die Be 
rechtigung zu einer Staffelung. Dem kam die Großbrauerei 
— nobles«« oblig'o — entgegen und erklärte, um den Streit 
zu schlichten, daß sie mit einer Spannung von 1 Mk. ein 
verstanden sei. Dies auf die gegenwärtige Vorlage angewendet, 
würde eine Staffelung von 5,25 Mk. auf 6,26 Mk. ergeben. 
Die Berechtigung für größere Spannung läßt sich in der Tat 
nicht nachweisen, das müssen auch wir zugestehen. 
Eine zu stark angezogene Staffelung gibt das Losungs 
wort für den Kampf zwischen den größeren und kleineren 
Betrieben. Je größer die Spannung, desto erbitterter der 
Kampf. Die für Süddeutschland vorliegenden Zahlen be 
weisen dies ganz unwiderleglich. Es konnte und kann ja 
auch gar nicht anders sein. Die Malzsteuer ist eine Ver 
brauchssteuer, sie soll in letzter Linie von dem Biertrinker 
getragen werden. In unberechtigtem Widerspruch hierzu 
sucht die Staffelung die Steuer, insoweit sie anfällt durch 
die höheren Staffelsätze, zu einer Gewerbesteuer umzugestalten, 
d. h. ihre Übertragbarkeit auf das Publikum zu verhindern. 
Hiergegen erheben sich mit Recht diejenigen Brauereien, welche 
durch die Staffelung empfindlich betroffen werden. Den 
kleinen Betrieben ist Schuh gegeben gegenüber den größeren 
zu Lasten der letzteren. Was natürlicher, als daß nun die 
belasteteten Brauereien dagegen anzukämpfen suchen! 
Die Preisbildung erfolgt durch den kleinen und mittleren 
Betrieb. Wollten die höher gestaffelten Brauereien versuchen, 
sich durch Preiserhöhung zu schützen, so würden die durch 
Staffelung nicht, oder doch nur unerheblich betroffenen 
Betriebe dies hindern. Die letzteren werden infolge der 
Staffelung die Feinde der größeren Brauereien noch über daS 
Maß der gewöhnlichen Konkurrenz hinaus werden. Was natür 
licher,als sie auszubieten! Verzichten die betroffenen Betriebe 
auf diesen Kamps, so verzichten sie damit fortlaufend auf 
einen normalen Gewinn ihrer Anlagen. Treten sie dagegen 
in den Kampf ein, so kostet dies ja auch Opfer, in manchen 
Fällen große Opfer. Diese Opfer sind aber immer nur ein 
malige. Sind damit die feindlichen Betriebe niedergerungen, 
so kann Preiserhöhung eintreten und mit der Zeit für die 
früher erlittenen Verluste Entschädigung gefunden werden.
	        
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