Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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gleichen  Schritt  hält,  so  werden  durch  diese  Gestaltung  der
Dinge  die  in  Rede  stehenden  wirtschaftlichen  Existenzen  dem
Untergang  überliefert.  Es  ist  nun  aber  nicht  anzunehmen,
daß  der  Gesetzgeber  dem  einfach  zustimmen  könnte.
Bleibt  es  demnach  bei  dein  jetzigen  Steuersätze,  so  bleibt  es
auch  bei  der  jetzigen  Ubergangsabgabe.  Erhöht  sich  der
Steuersatz,  so  sollte  die  Übergangsabgabe  gleichen  Schritt
halten.
Von  der  Vermahlungssteuer  könnte  mau  absehen.
Sollte  sie  aber  allgemein  bestimmt  werden,  so
müßte  wenigstens  den  mittleren  Betrieben,  die  sich
bis  zu  einem  Malzverbrauch  von  12  000  Ztr.  erstrecken, ­
  Rechnung  getragen  werden.  Die  Vermahlungssteuer ­
  wird  sich  nach  und  nach  ganz  von  selbst
einführen.  Jede  Neuanlage,  jede  größere  bauliche  Veränderung ­
  wird  ihr  Rechnung  tragen.  Es  würde  durch  obige
Erweiterung  für  den  mittleren  Betrieb  eine  Übergangszeit
eintreten,  welche  die  spätere  Ausdehnung  dieser  Bestimmung
vorbereiten,  die  Härte  der  sofortigen  Anordnung  aber  vermeiden ­
  würde.
Tritt  die  vorgeschlagene  oder  eine  nur  irgendwie  drückende
Mehrbelastung  durch  Steuer  ein,  so  wird  sie  für  das  Publikum
die  Erhöhung  der  Schankpreise  des  Bieres,  und  zwar  über
den  Steuerbetrag  hinaus,  zur  Folge  haben.  Die  Brauerei
kann  die  Steuer  nicht  tragen.  Sie  wird  vielleicht  für  einige
Zeit  den  Kampf  unter  sich  zu  führen  haben.  Nach  kurzer  Zeit
wird  er  beendet  sein.  Die  vorgeschlagene  Steuer  übersteigt
für  die  gesamte  Aktienbrauerei  Norddeutschlands  den  Betrag
der  gezahlten  Dividende  um  1  470  000  Mk.  Das  kann
doch  unmöglich  für  längere  Zeit  aus  eigener  Kraft  ertragen
werden.
Auch  die  Wirte  können  die  Last  nicht  tragen.  Der
Gedanke,  daß  dies  möglich  sei,  ist  uns  hier  nicht  für  einen
Augenblick  gekommen.  Daß  der  Einzelverkäufer  dabei  aus
Bruchteilen  eines  Pfennigs  einen  ganzen  Pfennig  inacht,  ist
nicht  zu  vermeiden.
Es  ist  dies  auch  gerechtfertigt.  Durch  Verteuerung  des
Bieres  wird  sich  der  Umsatz  mindern.  Wodurch  sonst  soll  der
Wirt  Ersatz  finden?  An  dem  derzeitigen  Einkommen  darf
nichts  gekürzt  werden,  daS  ist  schon  bescheiden  genug.  Bespricht ­
  man  den  Rückgang  des  Bierkonsums,  so  ist  dabei  auch
immer  wieder  zu  betonen,  daß  hierdurch  die  Schnapspest
wesentlich  gefördert  wird.  Das  Surrogatverbot  könnte  dies
nur  zunr  allerkleinsten,  zu  einem  kaum  merklichen'Teil  ausgleichen. ­

Wie  soll  nun  aber  der  Arbeiter,  der  kleine  Handwerker, ­
  der  weniger  Bemittelte  die  Brausteuer  tragen?
            
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