fullscreen: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

I. 
Beitrag zur Geschichte des Viehversichernugswesens. 
Der Wunsch, das Eigenthum vor zerstörenden Einflüssen zu 
schützen, ist so alt. wie die Erkenntniß des Werthes eines Eigenthums 
selbst. Anfangs sind die Mittel, das Eigenthum zu schützen, nur 
direkte, d. h. solche, welche sich auf Abwehr und Verminderung solcher 
Einwirkungen beschranken, welche das Eigenthum zerstören'können 
Hierher gehören z. B. hinsichtlich des Viehstandes gute Pflege und 
Fütterung, bei eingetretenen Krankheiten die medizinische Behandlung, 
später das Tödtcn der mit ansteckenden Krankheiten behafteten Thiere' 
die Verhinderung weiterer Ansteckung durch Isolirung, Desinfection 
u. s. w. — Erst auf einer hohen Entwickelungsstufe der Volkswirth 
schaft werden außer den direkten indirekte Schutzmittel angewendet 
d. h. solche, welche einen bereits geschehenen, nicht mehr abzuwenden 
den Schaden auf dem Wege der Association zu decken suchen. 
Ein vermeintliches Schutzmittel, welches weder der einen noch 
der andern Kategorie angehört, basirt auf dem Aberglauben. Aus 
den gegen Feuerschäden angewendeten Schutzmitteln dieser Art gehört 
hierher jener bekannte Spruch, welcher in manchen Gegenden Deutsch 
lands an hervorragenden Stellen der Häuser zu lesen ist: „Heiliger 
Florian, beschütz' dies Haus, zünd' andere an." Mit mehr Sinn für 
das Wohl der Gesammtheit ist das Mittel ausgestattet, welches den 
Vtehstand schützen soll, nämlich die Sitte, an den Stallthüren die 
Anfangsbuchstaben der Namen Caspar, Melchior und Balthasar an 
zumalen, ausgeschmückt mit Kreuzen. Obgleich dieses Mittel der 
Hauptsache des Schutzes, der Association entbehrt, so ließen sich doch 
aus diesem Brauche Momente einer Viehversicherung herausfinden - 
die Stelle des Versicherers resp. der Gesellschaft vertreten die Heiligen 
der Versicherte ist der Viehbcsitzer; der Versicherungsvertrag besteht 
m irgend einem Gclöbniß des Versicherten. Auf solches ließe sich 
vielleicht manche Volkssitte zurückführen, z. B. die, den Thieren an 
gewissen Festtagen lWeihnachtabend) besseres Futter zu geben. Ge 
schieht dies nicht, so soll im kommenden Jahre viel Unglück im Vieh- 
stande sein. An Stelle der dem Versicherer vom Versicherten zu 
zahlenden Prämie läßt sich freilich nichts setzen; es sei den ein 
Opfer oder eine zu verbrennende Kerze. Das Stallschild mit dem 
Namen der Gesellschaft wird durch CIB vertreten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.