Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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zoll beziehungsweise von den süddeutschen Brauereien als 
ein Hemmnis ihres Exports empfunden wird. Jede Ab 
minderung oder mit einer etwaigen Erhöhung der nord 
deutschen Brausteuer nicht entsprechend Schritt haltende 
Erhöhung der llbergangsabgabe würde infolge der inzwischen 
erfolgten Anpassung der beiderseitigen Konkurrenzverhältnisse 
als eine Verschiebung zuungunsten der norddeutschen Braue 
reien und damit zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der 
selben führen. Man wird es danach verstehen und als im 
berechtigten Interesse der norddeutschen Brauindustrie liegend 
anerkennen müssen, wenn hierauf von ihren Vertretern 
besonderes Gewicht gelegt wird, zumal dieser llbergangsabgabe 
ja die Rückvergütung (von 2,40 bis 2,65 Mk. pro Hektoliter) 
seitens der süddeutschen Regierungen gegenübersteht. 
Man ist sich dabei in den beteiligten Kreisen völlig 
darüber klar, daß mit dieser Forderung keineswegs eine un 
gebührliche Erschwerung des süddeutschen Wettbewerbes 
bezweckt, vielmehr nur die fernere Aufrechterhaltung des 
statns guo sichergestellt werden soll. Die Annahme des 
dem entgegengesetzten Antrages Speck in der Steuerkommission 
bedeutet daher eine nicht zu unterschätzende Gefährdung der 
norddeutschen Brauereien, die rückgängig zu machen angestrebt 
werden muß. E. Struve.
	        
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