Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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zoll  beziehungsweise  von  den  süddeutschen  Brauereien  als
ein  Hemmnis  ihres  Exports  empfunden  wird.  Jede  Abminderung ­
  oder  mit  einer  etwaigen  Erhöhung  der  norddeutschen ­
  Brausteuer  nicht  entsprechend  Schritt  haltende
Erhöhung  der  llbergangsabgabe  würde  infolge  der  inzwischen
erfolgten  Anpassung  der  beiderseitigen  Konkurrenzverhältnisse
als  eine  Verschiebung  zuungunsten  der  norddeutschen  Brauereien ­
  und  damit  zu  einer  empfindlichen  Beeinträchtigung  derselben ­
  führen.  Man  wird  es  danach  verstehen  und  als  im
berechtigten  Interesse  der  norddeutschen  Brauindustrie  liegend
anerkennen  müssen,  wenn  hierauf  von  ihren  Vertretern
besonderes  Gewicht  gelegt  wird,  zumal  dieser  llbergangsabgabe
ja  die  Rückvergütung  (von  2,40  bis  2,65  Mk.  pro  Hektoliter)
seitens  der  süddeutschen  Regierungen  gegenübersteht.
Man  ist  sich  dabei  in  den  beteiligten  Kreisen  völlig
darüber  klar,  daß  mit  dieser  Forderung  keineswegs  eine  ungebührliche ­
  Erschwerung  des  süddeutschen  Wettbewerbes
bezweckt,  vielmehr  nur  die  fernere  Aufrechterhaltung  des
statns  guo  sichergestellt  werden  soll.  Die  Annahme  des
dem  entgegengesetzten  Antrages  Speck  in  der  Steuerkommission
bedeutet  daher  eine  nicht  zu  unterschätzende  Gefährdung  der
norddeutschen  Brauereien,  die  rückgängig  zu  machen  angestrebt
werden  muß.  E.  Struve.
            
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