Vereinigten Staaten von Nordamerika zu, wo die Aussichten
auf gutes Fortkommen eher schlechte als gute zu nennen sind,
und wo die Gefahr der Entnationalisirung in weit höherem
Maße vorhanden ist, als in manchen anderen Gegenden. Bei
der Wahl der Gegenden, in welche die Auswanderung zu leiten
ist, wäre die augenblickliche Staatsgewalt, welcher diese Gegenden
unterstellt sind, nur insofern in Betracht zu ziehen, als sie auf
die Erhaltung der Nationalität der Ansiedler hemmend oder
fördernd einwirkt oder einwirken kann.
Aus dem Vorgetragenen erhellt, daß die Ablenkung der
Auswanderung von den eingeschlagenen falschen Bahnen durch
aus nothwendig ist. wenn man nicht ohne Weiteres zugeben
will, daß alljährlich eine ungeheure Menge von Kapital und
Arbeitskraft dem Lande unwiederbringlich verloren geht. Es
fragt sich nur, auf welche Weise die verlangte Regelung des
Auswanderungswesens vorzunehmen ist. Dem Staate, welcher
ohne Zweifel das größte Interesse an dieser Regelung hat, liegt
es freilich ob, die Auswanderer vor gewissenlosen Agenten, die
sie nur in das Verderben locken, zu schützen, und er kommt die-
ser Pflicht auch getreulich nach, eine Lenkung der Auswande-
rung in dem dargelegten Tirine jedoch verbieten ihm tausend
Rücksichten. Wohl vermag das Deutsche Reich seinen mächti
gen Einfluß im Auslande zu Gunsten der Ausgewanderten
geltend zu machen; ohne diesen Einfluß der nationalen Zen-
tralmacht würde überhaupt die Erhaltung des Deutschthums in
fremden Ländern schwerlich dem Bereiche der Möglichkeit ange
hören. Wohl wäre ferner der Staat im Stande und befugt,
diejenigen privaten Faktoren, welche zur Regelung des Aus-
wanderungswesens geeignet erlcheinen, auch im Jnlande zu
stützen und zu fördern. An Weiteres ist jedoch vorläufig schwer-