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mir zugänglich gewesenen Tabellen nicht besonders spezifiziert
ist.
Legen wir den allein aus Frankreich bezogenen Branntwein
unserer Berechnung zugrunde. Dieser Branntwein
besteht, wie schon erwähnt, fast ausschließlich aus solchem,
den der Käufer in der Voraussetzung, es sei reines Weindestillat,
unter der Bezeichnung Cognac bezieht. Dieser
Cognac dient ebenfalls zum größten Teil zur Herstellung
des billigeren Konsumcognacs, indem er mit Kartoffelspiritus
gemischt wird.
Das ohne Zusatz von Kartoffelsprit belassene Quantum
ist wohl auf 25% zu schätzen, während der übrige Teil zu
weitgehendsten Verschnitten bis zu 1 % herab benutzt wird.
Der vom Auslande bezogene Cognac resp. das Weindestillat
wird der Zollersparnis halber hochgrädig oft bis
85% Alkohol enthaltend, jedoch selten unter 60% eingeführt
und man kann deshalb die 15 000 dz Brutto, das
heißt inkl. Faß, auch unter Berücksichtigung des spezifisch
leichteren Alkohols, als netto 15 000 hl ä 60% annehmen.
Es kann kein Zweifel bestehen und ist sicher nicht zu hoch
gegriffen, daß aus diesem Quantum allermindestens das
zehnfache Quantum’ Konsumcognac hergestellt wird. Man
muß deshalb den aus französischem Branntwein hergestellten
Cognac ebenfalls mit mindestens 15 Millionen Liter
annehmen.
Im ganzen werden demnach in Deutschland mindestens
30 Millionen Liter Cognac hergestellt bezw. eingeführt.
Zu dieser Summe kommen allerdings noch die kolossalen
Quantitäten Cognac, welche durch sogenannte Cognacgrundstoffe
(Bonificateur, Cognacseve, Cognacextrakt,
Cognacessenz usw.) ohne besonderen Zusatz von Weindestillat
hergestellt werden. Daß diese Quantitäten sehr
bedeutend mitzählen, haben die im Laufe dieses Jahres in