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Königsberg i. Pr. und Bamberg verhandelten Cognacprozesse
ergeben; doch ist eine auch nur annähernd auf Richtigkeit
Anspruch habende Schätzung hierfür unmöglich.
Es ist nicht zu verkennen, daß diese oben geschätzten
30 Millionen Liter von einem sehr verschiedenen Konsu
mentenkreise aufgenommen werden. Während der eine
Teil als Cognac einen wirklich ganz reinen Weinbranntwein
erwartet und gern den geforderten höheren Preis hierfür
zahlt, will der andere weit größere Teil der Konsumenten
unter der Bezeichnung Cognac zwar einen besseren Brannt
wein empfangen, wie solcher aus Kartoffelspiritus herge
stellt wird, aber nicht den höheren Preis, der für reines
Weindestillat notwendig gezahlt werden muß, dafür aus
geben. Dieser Teil des Publikums wünscht aber doch, daß
selbst der billigst angebotene Cognac seinen Charakter,
d. h. die Eigenschaft, die den Cognac vom Kartoffelbrannt
wein unterscheidet, dem Weindestillat verdankt. Keines
falls erwartet der Konsument, daß Cognac nur durch andere
künstliche Zusätze seinen Charakter empfangen hat, Wein
destillat dagegen nicht oder nur in so geringer Menge
enthält, um dem Wortlaut der Beschlüsse des Verbandes
deutscher Cognacbrenner*) noch gerade zu genügen.
Um einem Branntwein den Cognaccharakter mittels
Weindestillat ohne künstliche Zusätze zu geben, wird zwar,
je nachdem sich das Weindestillat durch Lager mehr oder
weniger in seinem Bouquet entwickelt hat, ein größeres oder
minder großes Quantum notwendig sein, immerhin dürfte
aber ein Mindestgehalt von 10% Weindestillat mit Recht
beansprucht werden können. Mit diesen Anforderungen
dürfte sich im Verkehr der Unterschied in der Qualität und
*) Die Beschlüsse sind auf Seite 19 wiedergegeben.