D. Bekämpfung bes Geburtenrüdganges 197
Kinderfpielpläge, Horte, Gaushaltungsjhulen, Wöchnerinnen» und Säug-
fingsfürforge und vor allem das weite Gebiet der WohHnungsfürjorge
zunächjt die Fejtlegung von geringern und größern Kapitalien, aber e8
find fruchtbare Anlagen, die fjofort in der erhöhten wirt{haftlidhen Lei-
[tungsfähigteit reichlich Zinfen tragen. Was fpeziell die beffere häusliche
Schulung und den Schuß der Arbeiterinnen anbelangt, {fo werden die
zwedmäßigere Aus nugung und Auswahl der Nahrungsmittel, die Schonung
und rechtzeitige Ausbefferung der Meidung, der Wohnung ujw. heute
noch ungeahnte Erfparnijffe neben dem Gewinn für Gelundheit und Sitt-
fichtfeit einbringen.
Nun kommen die direkt finanziellen Maßnahmen: Kinderbeihilfen
für die Beamten, Steuerreformen, Ausbau der Arbeiterverlicherung,
allgemeine Rinderzujhüfje. Was die Beamtenbefoldung anbelangt, fo
bedarf jie ohnehin der Reform, und zwar im Sinne der Erhöhung. Was
bisher al8 Kriegsbeihilfen gewährt wurde, wird aud) in den kommenden
HriedenSzeiten, die aller Vorausfidht nad kaum eine wefentliche Verbilli-
gung der Lebenshaitung bringen werben, nicht verjagt werden Können.
€ handelt fi alfo weientlid) um die Art und Weife der Erhöhung. Daß
dabei die Familien mit größerer Kinderzahl in erfter Linie berücfichtigt
werben, erfordert die Gerechtigkeit und die Stanatzweisheit. Chenfo un-
abmwendbar find ftarfe Steuererhöhungen: Diejfe müljen natürlich nach
dem Maßfjtabe der Leiftungsfähigkeit umgelegt werden. Dabei ergibt }ich
bon feibit die Schonung der Ünderreiden Familien. Der Ausbau der
Wrbeiterverficherung wirkt zunächjt im Sinne eines Sparzwange8,: allo
günftig für die nationale Kabitalbildung. Große Kapitalarjammlung wird
diejer Sparzivang allerbingS nicht ergeben, da die Verwendung bald ers
folgt, und zwar zunächft im Verbrauch. Ob die Beträge aber, wenn fie nicht
erhoben werden, weniger verbraucht und mehr produktiv angelegt würden,
Käßt fi [dwer beftimmen. Wa endlich die allgemeinen Beihilfen anbe>
langt, jo Handelt e& fih zunächit nur um eineanbdbere Verteilung
der Laften der Kinderaufzucht. Die Koften werden jeßt einfeitig von
den Eltern getragen, während in Zukunft fih die andern Voltskreije mit
darin teilen follen. Dieje Regelung bedeutet alfo an fiH wohl eine Ver-
[diebung der Belaftung, aber das nationale Kapital al Joldhes bleibt un
berührt. Eine jqhädigende Wirkung auf die nationale Produktion kann
aber doc) nad) einer doppelten Nidhtung erfolgen. Zunächit Kann der Eifer
und die Unternehmungsluft derjenigen, die dann ftärker befteuert werden,
nachlaffen. € Iann aber auch die umgefehrte Wirkung eintreten, gemäß
der Erfahrung, daß Not und drohende Minderung der gewohnten Lebens.
weije anfpornt. Mehr Berechtigung ift wohl der zweiten. Befürchtung
zuzumeffen, daß das Kapital in den Händen der Kinderreihen mehr dem
Verbrauch dient, während eS in den erwerbenden Händen wieder mehr