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welche Faktoren die Differenz in der Lohnhöhe je nach den verschiedenen 
Gouvernements resp. verschiedenen Kreisen im Gouv. Cherson hervor- 
rufen. Jetzt verlassen wir vorläufig die Erörterung über Tagelöhne, um 
zu den anderen Arten der Arbeitslöhne und zwar zunächst zum Akkord 
lohn überzugehen. 
III. Akkordlohn. 
Die Angaben, die den Akkordlohn betreffen, zeichnen sich durch 
entschieden grössere Lückenhaftigkeit aus, als die über den Tagelohn. 
Am ausführlichsten sind die Angaben der Gouverneurberichte. Wir 
erachteten es aber für unmöglich, uns dieser Angaben zu bedienen; 
1. stellen sie sich nur als Durchschnittsangaben dar und 2. sind sie 
ebenso unzuverlässig wie jene des Ackerbauministeriums, da sie Durch 
schnittslohnsätze für verschiedene Arbeiten, verschiedene Arbeiterkatego 
rien und verschiedene Jahreszeiten berechnen. Dies ist aber bezüglich 
des Akkordlohnes noch weniger statthaft, als bezüglich des Tagelohnes. 
Die Akkordarbeiten sind so differenziert und mannigfaltig, dass eine Durch 
schnittsberechnung nichts beweisen kann. Die Angaben des Ackerbau 
ministeriums sind überaus lückenhaft und manchmal ganz unbestimmt 
gehalten. Ausführlicher sind die Akkordlohnsätze für die II. und III. Ar 
beitsperiode gehalten, während die für die I. vollständig fehlen. Vereinzelte 
Mitteilungen für die I. Periode beziehen sich auf die 80er Jahre und auf 
das Jahr 1895. Aus den Angaben bezüglich der anderen Feldarbeiten 
waren wir in der Lage, die Durchschnittssätze nur für die Heumahd und 
das Einbringen des Heues und das des Getreides zu bestimmen. Eine 
solche Lückenhaftigkeit und Ungenauigkeit der Quellen über die Akkord 
lohnsätze lässt sich aus dein Wesen des Akkordlohnes in Neurussland 
erklären. Die Entlohnung für Heuerntearbeiten findet sowohl in den 80er 
Jahren als auch in vielen Fällen noch heute mit Anteilen am Heuernte 
ertrage statt. Ausserdem werden in den 80er Jahren als Zuschlag 
Naturalien geliefert, wie z. B. Mehl, Fische u. dgl. 
Gegenwärtig bedient man sich des Akkordlohnes während der Ge 
treideerntearbeiten, infolge zunehmender Verwendung landwirtschaftlicher 
Maschinen, bedeutend weniger als vor 20—25 Jahren. Der Akkordlohn 
bleibt also hauptsächlich für die Heumahd und die Bestellarbeiten und 
damit lässt sich der Umstand erklären, dass systematische und mehr 
oder weniger ausführliche Angaben über den Akkordlohn für Getreide 
erntearbeiten nur bis zum Jahre 1895 vorliegen. In Anbetracht dessen 
haben wir es für zweckmässig erachtet, Angaben für alle sechs Kreise 
des Gouv. Cherson für die Zeitperiode von 1893—1903 anzuführen.
	        
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