Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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wenn  auch  nur  vorübergehend,  vereint  und  als  ein  Ganzes  den  Arbeitgebern ­
  gegenüber.  Die  letzten  Jahre  bilden  in  der  südrussischen  Landwirtschaft ­
  eine  Periode  der  fortwährenden,  planmässig  organisierten  Landarbeiterstreiks. ­

Das  bewog  die  Arbeitgeber,  auf  eine  beschleunigte  Veröffentlichung
des  neuen  Gesetzes  über  die  Landarbeiter  zu  dringen.  Schon  von  Anfang ­
  an  waren  die  Gutsbesitzer  mit  dem  Gesetz  vom  Jahre  1886  unzufrieden. ­
  Durch  ihre  Forderungen,  Denkschriften  und  Resolutionen  auf
allen  landwirtschaftlichen  Kongressen  angetrieben,  bemühte  sich  die  Regierung, ­
  ein  neues  Gesetz  über  die  Landarbeiter  auszuarbeiten  und  in
verschiedenen  Kommissionen  beraten  zu  lassen.  Seit  den  90er  Jahren
war  immer  eine  Kommission  vorhanden,  die  sich  mit  dem  Gesetz  über
die  Landarbeiter  beschäftigte.  Die  Berichte  dieser  Kommissionen  wurden
unter  alle  Semstwos,  landwirtschaftliche  Gesellschaften  und  private  Latifundienbesitzer ­
  verteilt,  um  deren  Gutachten  zu  hören.  Die  Meinungen
gingen  so  schroff  auseinander,  dass  der  Gesetzentwurf  nicht  zum  Abschluss ­
  gebracht  werden  konnte.
Das  alte  Gesetz  vom  Jahre  1886  fanden  die  Gutsbesitzer  besonders
deshalb  unbefriedigend,  da  die  den  Arbeitern  angedrohte  Strafe  für  das
willkürliche  Verlassen  des  Dienstes  nur  einen  Monat  Haft  betrug.  Abgesehen ­
  von  wenigen  Ausnahmen,  die  die  liberalen  Semstwos  bildeten,
war  es  fast  die  allgemeine  Forderung,  einige  Artikel  des  Strafgesetzbuches
auf  den  'Kontraktbruch  der  Arbeiter  auszudehnen.  Man  wollte  die  Verletzung ­
  des  privatrechtlichen  Vertrages  durch  das  öffentlich-rechtliche ­
  Strafgesetz  bestrafen!
Und  diese  Bestrebungen  der  Gutsbesitzer  sind  jetzt  erreicht.  Am
15.  April  1906  hat  die  Regierung  ein  neues  Gesetz  über  die  Landarbeiter
veröffentlicht,  das  offiziell  «Massnahmen  gegen  die  Streiks  der  Landarbeiter» ­
  genannt  wird.  Unter  dem  Einfluss  der  Agrarbewegungen  erst
in  der  letzten  Zeit  in  Eile  ausgearbeitet,  bezweckt  das  Gesetz  einerseits
die  Streiks  der  Landarbeiter  zu  unterdrücken,  anderseits  die  Gutsbesitzer
in  dem  Kampfe,  den  die  Bureaukratie  mit  dem  russischen  Volke  führt,
an  die  Seite  dieser  zu  locken.
Für  das  willkürliche  Verlassen  seines  Arbeitgebers  wird  jetzt  der
Arbeiter  mit  13  Monaten  Gefängnis  bestraft.  Jede  Organisation  der
Landarbeiter  wird  strengstens  untersagt.  Die  Teilnehmer  an  einer  Arbeiterkoalition, ­
  die  auch  den  Streik  als  Mittel  für  die  Wahrung  ihrer  Interessen
bezweckt,  werden  mit  Festung  von  16  Monaten  bis  zu  4  Jahren,  im
letzten  Falle  auch  mit  dem  Verlust  einiger  besonderer  Rechte  bestraft.

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