Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Nach  der  neuesten  Untersuchung  der  Semstwos  haben  sich  die
Zehenter  aus  den  flüchtenden  Leibeigenen,  Landstreichern,  aus  den  in
die  Militäransiedelungen  Verbannten  u.  dergl.  gebildet.  Viele,  die  vor
der  Rekrutierung  oder  vor  den  Fesseln  der  Leibeigenschaft  flohen  oder
nur  von  der  Lust  getrieben  wurden,  ein  freies  Leben  in  den  weiten
ukrainischen  Steppen  zu  führen,  kamen  nach  Neurussland.  Hier  waren
sie  von  den  Behörden  nicht  ausfindig  zu  machen;  sie  wurden  entweder
Lohnarbeiter  in  den  gutsherrlichen  Wirtschaften  oder  selbständige  Grundbesitzer. ­
  Meistens  aber  mieteten  sie  beim  Gutsherrn  eine  Hütte  und
bestellten  dafür  sein  Ackerland,  indem  sie  dem  Gutsherrn  ein  Zehntel
des  Rohertrages  abzugeben  hatten.  In  verschiedenen  Epochen  war  die
Stellung  der  Gesetzgebung  zu  diesen  «Zehentern»  verschieden.  Bald
wurden  sie  den  Kleinbürgern  zugeschrieben,  bald  als  Leibeigene  der
Gutsherren  ausgegeben.  Kurz  vor  der  Reform  vom  19.  Februar  1861
überschrieben  sie  die  Gutsherren,  die  Kenntnis  davon  hatten,  dass  die
Hofleute  keinen  Anteil  bekommen  mussten,  in  die  Kategorie  der  Hofleute.
So  stellte  sich  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  heraus,  dass
verschiedene  Gruppen  der  Zehenter  in  verschiedener  rechtlicher  wie
wirtschaftlicher  Lage  sich  befanden.  Ein  Teil  von  ihnen  wurde  zu  den
Kleinbürgern  gerechnet,  während  sie  ihrer  wirtschaftlichen  Lage  nach
zur  Bauernschaft  gehörten;  andere  dagegen,  obgleich  sie  in  der  Wirtschaft
des  Gutsherrn  wohnten  und  keinen  Grundbesitz  hatten,  den  Bauern  zugeschrieben ­
  wurden.  Da  sie  zur  Zeit  der  Reform  keine  Anteile  erhielten
und  keine  Ewerbsquelle  hatten,  suchten  die  «Zehenter»  bei  fremden  Gutsbesitzern ­
  unterzukommen.  Die  Gutsherren  verstanden  es,  sie  auf  die
verschiedene  Weise  auf  ihre  Wirtschaften  zu  locken,  da  sie  sich  dadurch
mit  den  ihnen  so  nötigen  Arbeitskräften  versahen.  Durch  ihre  bedrängte
Lage  wurden  die  «Zehenter»  gezwungen,  ihre  Arbeitskraft  den  Gutsherren ­
  unter  meistens  sehr  ungünstigen  Bedingungen  zur  Verfügung  zu
stellen.  So  sind  sie  in  eine  vollständige  Abhängigkeit  von  den  Gutsherren ­
  und  in  eine  höchst  schwierige  Lage  geraten,  die  sich  mit  der  Zeit
noch  verschlimmert  hat.  Auf  Grund  der  von  dem  Semstwo  des  Gouv.
Cherson  unternommenen  Untersuchung  über  die  Lage  der  neurussischen
Bauernschaft  können  wir  folgendes  Bild  von  den  Lebensverhältnissen  der
Zehenter  entwerfen.
Auf  den  ersten  Blick  ist  ein  Dorf  der  Zehenter  von  einem  Bauerndorfe ­
  zu  unterscheiden.  Das  Fehlen  einer  eigenen  Hütte  und  der  fortwährende ­
  Uebergang  von  einem  Gutsherrn  zu  dem  andern,  die  Unbestimmtheit ­
  der  Existenz,  hat  dem  ganzen  Leben  der  Zehenter  ein
trauriges  Gepräge  aufgedrückt.  Da  der  Zehenter  nicht  weiss,  wie  lange
            
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