Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

so

vom  19.  Februar  1861  geschaffen  wurden.  Um  die  Ursache  des  Beibehaltens
  dieser  Formen  des  Arbeitslohnes  nach  der  Aufhebung  der
Leibeigenschaft  richtig  zu  verstehen,  ist  die  geschichtliche  Entstehung
dieser  Arbeitsverfassung  zu  untersuchen.
Wie  wir  schon  im  vorangegangenen  Kapitel  zu  zeigen  versuchten,  ist
es  vor  allem  der  Landhunger,  der  die  neurussischen  Bauern  in  die  bedrängte
Lage  treibt.  Die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  war  mehr  den  Gutsherren
als  den  Bauern  zum  Nutzen  gewesen.  Die  Reform  vom  19.  Februar  1861
hat  zwar  den  neurussischen  Bauern  von  den  rechtlichen  Ketten,  die  ihn
zum  Sklaven  machten,  befreit,  hat  aber  für  ihn  solche  wirtschaftliche  Bedingungen ­
  geschaffen,  dass  seine  Abhängigkeit  vom  Gutsherrn  fortbestand.
Zunächst  war  es  das  Kaiserliche  Rescript  selbst,  das  bestimmte,
dass  «die  Bauern  für  die  ihnen  zuzuweisenden  Anteile  entweder  ein
«Obrok»  zu  bezahlen,  oder  sich  durch  Arbeit  von  dem  Gutsherrn  loszukaufen ­
  hatten».  Enthielt  schon  das  Kaiserliche  Rescript  die  Bestimmungen, ­
  welche  ermöglichten,  die  Bauern  in  Abhängigkeit  von  den
Gutsherren  zu  erhalten,  so  haben  es  die  Gouvernementskomitees  und  die
Redaktionskommission,  in  welcher  der  Schwerpunkt  der  ganzen  Reform
lag  und  wo  zwei  Parteien,  die  Anhänger  der  Leibeigenschaft  und  die
der  Reform  gegeneinander  kämpften,  verstanden,  die  Worte  des  Rescriptes
in  einem  für  die  Gutsherren  möglichst  günstigen  Sinne  auszulegen.  Die
Mehrzahl  der  Gutsherren,  der  Mitglieder  des  Gouvernementskomitees
waren  prinzipiell  für  die  Bauernbefreiung.  Schon  längst  war  die  Leibeigenschaft ­
  ein  Hemmnis  für  den  Fortschritt  der  Landwirtschaft  geworden.
Die  Bodenpreise  gingen  stark  in  die  Höhe  und  unter  dem  Einfluss  von
hohen  Getreidepreisen  fingen  die  Gutsbesitzer  an,  das  Ackerland  möglichst
zu  erweitern.  Es  begann  eine  fieberhafte  Jagd  nach  Boden,  und  die  auf
den  Grundstücken  wohnenden  Bauern  wurden  nur  als  eine  bequeme  Last
betrachtet.  Es  ging  in  den  letzten  Jahren  vor  der  Reform  vom  Jahre  1861
eine  Art  von  «Enclosures»  vor  sich,  —  entweder  man  gab  den  Bauern
aus  eigener  Initiative  die  Freiheit,  d.  h.  man  gab  sie  dem  Schicksal  preis,
oder  man  vertrieb  sie  aus  den  Höfen  unter  den  verschiedensten  Vorwänden. ­
  So  kam  die  Reform  den  schon  reif  gewordenen  neuen  Agrarverhältnissen ­
  entgegen. 1 )
In  der  prinzipiellen  Meinung  über  die  Notwendigkeit  der  Bauernbefreiung ­
  war  die  überwiegende  Mehrheit  der  Gutsherren,  der  Mitglieder
J )  «Mögen  Sie  die  Bauern  nicht  befreien  wollen,  befreien  Sie  aber  uns  von  den
Bauern!»  —  rief  ein  Mitglied  des  Gouvernementskomitees  der  Regierung  zu.  —  Vgl.
Manuilow,  Studien  über  die  Bauernfrage,  Bd.  1;  auch  P.  Maslow,  Agrarfrage  in  Russland,
11.  A.  1905  S.  392.
            
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