Full text : Die Handelskammern

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Das  Komitee  versammelt  sich  wenigstens  einmal  im  Monat.  Es
kann  Subkomitees  einsetzen;  unter  Genehmigung  der  Kammer
erläßt  es  seine  Geschäftsordnung  und  stellt  den  Sekretär  an.

China.
Die  chinesischen  Kaufleute  haben  sich  seit  alters  zur  Vertretung ­
  gemeinsamer  Interessen  in  Gilden  zusammengefunden.  In
neuester  Zeit  sind  von  dem  neu  geschaffenen  chinesischen  Handelsministerium ­
  Regulative  für  Handelskammern  nach  fremdem  Muster
entworfen  worden,  die  die  Regierung  bestätigt  und  damit  zum
Gesetz  erhoben  hat.  Nach  diesen  sollten  alle  kaufmännischen
Gilden  und  sonstigen  Vereinigungen  sich  in  Handelskammern  umwandeln. ­
  An  allen  wichtigsten  Plätzen  sollten  so  Allgemeine
Handelskammern  gebildet  werden;  die  Handelsplätze  zweiten
Ranges  sollten  Zweighandelskammern  erhalten,  welche  unter  der
Kontrolle  der  Allgemeinen  Handelskammern  der  Provinz  stehen.
Als  Sitze  für  Allgemeine  Handelskammern  wurden  einstweilen
Tientsin,  Tschifu,  Shanghai,  Hankow,  Chungking,  Cauton  und
Swatow  bezeichnet.
Für  jede  Allgemeine  Handelskammer  werden  ein  Vorsitzender
und  ein  Vizevorsitzender,  für  jede  Zweighandelskammer  wird  ein
Versitzender  ernannt.  Diesen  stehen  gewählte  Kollegien,  die  Directors
  of  the  Chamber,  zur  Seite.  Die  Directors  werden  von  der
Kaufmannschaft  des  Kammerbezirks  unter  den  erfahrensten  und
vertrauenswürdigsten  Kaufleuten  gewählt;  ihre  Zahl  beträgt  bei
den  Allgemeinen  Handelskammern  zwanzig  bis  fünfzig,  bei  den
Zweigkammern  zehn  bis  zwanzig.  Die  Vorsitzenden  und  die  Direktoren ­
  halten  wöchentlich  eine  Sitzung  ab.  Bei  dieser  muss  die
Hälfte  der  Direktoren  anwesend  sein;  die  Vorsitzenden  präsidieren ­
  den  Verhandlungen.  Die  Zweigkammern  werden  ebenso
geleitet  wie  die  Allgemeinen  Kammern.  Sie  haben  die  Pflicht,
den  Allgemeinen  Kammern  vierteljährlich  Berichte  zu  erstatten.
Sie  verkehren  mit  dem  Handelsministerium  in  der  Regel  nur
durch  die  übergeordneten  Allgemeinen  Kammern.
Die  Hauptaufgabe  der  Vorsitzenden  ist  es,  das  Handelsministerium ­
  durch  regelmäßige  Berichterstattung  über  den  Gang
des  Handels  zu  unterstützen  und  alle  Klagen  von  Kaufleuten
genau  zu  untersuchen  und  eventuell  bei  den  Behörden  zu  vertreten. ­
  Ferner  sollen  die  chinesischen  Kaufleute  beim  Ausbruch
von  Streitigkeiten  sich  an  den  Vorsitzenden  wenden,  welcher  den
Streitfall  den  Direktoren  zur  Entscheidung  vorlegt.  Auch  bei
Streitigkeiten  zwischen  chinesischen  und  fremden  Kaufleuten  sollen
die  Handelskammern  auf  die  Anrufung  von  Schiedsrichtern  hinwirken. ­
  Die  Handelskammer  soll  ferner  über  alle  Kaufleute  Re-Handels

 ­

Chin  as.

Organisation.

Aufgaben.
            
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