Full text : Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

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Das  Lehrlingswesen.

6.  Die  Dreherlehrlinge  werden  ausgebildet  in  der
Schlosserei  3  Monate.
Dreherei  24  „
Schleiferei  und  Poliererei  6  „
Schmiede  und  Härterei  3  ,,
zusammen  ....  36  Monate,

7.  Die  Werkzeugdreherlehrlinge  werden  ausgebildet  in  der

Werkzeugdreherei  30  Monate,
Werkzeugschleiferei  3  „
Härterei  3  ,,
zusammen  ....  36  Monate.

8.  Die  Hobler-  und  Fräserlehrlinge  werden  ausgebildet  in  der
Schlosserei  6  Monate.
Hobelei  und  Fräserei  24  ,,
Räderfräserei  3  ,,
Schmiede  und  Härterei  3  ,,
zusammen  ....  36  Monate.
9.  Die  Schmiedelehrlinge  werden  ausgebildet  in  der
Schmiede  und  Härterei  36  Monate,
10.  Die  Modelltischlerlehrlinge  werden  ausgebildet  in  der
Modelltischlerei  30  Monate.
Gießerei  6  ,,
zusammen  .  .  .  .36  Monate.

11.  Die  Formerlehrlinge  werden  ausgebildet  in  der
Gießerei  36  Monate.
12.  Die  Lehrlinge  haben  keinen  Anspruch  darauf,  die  verschiedenen  Abteilungen
durchweg  in  der  vorstehenden  Reihenfolge  durchzumachen,  vielmehr  wird  die  Reihenfolge ­
  durch  die  Fabrikleitung  bestimmt;  die  für  die  einzelnen  Abteilungen  angegebenen
Zeiten  sind  nur  annähernd  maßgebend.
13.  Sobald  ein  Lehrling  in  einer  Abteilung  soweit  ausgebildet  ist,  daß  seine
Arbeit  für  die  Firma  Wert  hat,  erhält  der  Lehrling  den  dem  Wert  seiner  Arbeit  entsprechenden, ­
  von  seinem  Meister  festzusetzenden  Lohn.
14.  Ein  Jahr  wird  nur  dann  als  volles  Lehrjahr  behandelt,  wenn  der  Lehrling
wenigstens  270  Tage  im  Jahre  gearbeitet  hat.
15.  Die  ersten  drei  Monate  gelten  als  Probezeit,  während  welcher  jeder  Teil
ohne  weiteres  vom  Lehrvertrag  zurücktreten  kann.
16.  Der  Lehrling  ist  an  die  Vorschriften  der  Arbeitsordnung  gebunden.
17.  Die  Lehrlinge  sind  berechtigt,  die  für  die  Beamten  eingerichtete  Bibliothek
zu  benutzen  und  die  von  der  Firma  eingerichtete  Fortbildungsschule  zu  besuchen,
solange  sie  die  dafür  erlassenen  besonderen  Bedingungen  gewissenhaft  befolgen.
Hat  ein  Lehrling  sich  für  die  Teilnahme  entschlossen,  so  ist  er  verpflichtet,  den  gesamten ­
  Unterricht  für  die  ganze  Lehrzeit  zu  besuchen,  sofern  ihn  nicht  die  Schulleitung ­
  von  einzelrfen  Fächern  dispensiert.
18.  Die  Lehrlinge  sind  verpflichtet,  Mitglieder  der  Betriebskrankenkasse  zu
werden.  Die  auf  sie  entfallenden  Krankenkassenbeiträge  werden  von  der  Firma  gezahlt. ­
  Die  Lehrlinge  erhalten  von  der  Krankenkasse  freie  ärztliche  Behandlung  und
Heilmittel  auch  für  diejenige  Zeit,  für  welche  ihnen  ein  Anspruch  auf  Krankengeld
nicht  zusteht.
19.  Die  Firma  nimmt  auch  sogenannte  Volontäre  als  Lehrlinge  für  ein  oder  zwei
Jahre  an.
            
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