nicht weniger wie 28 554 allein solcher Fabriken, in welchen jugend
liche Arbeiter beschäftigt wurden. Auf Preußen allein kommen 16504
solcher Anlagen, wahrend die Zahl der Anfsichtsbeamten, Gewerberäthe
und Assistenten nur 27, die Zahl der einmaligen Revisionen 9651, der
mehrmaligen 675 (in 2253 1 /2 Reisetagen) betrug.
Wenn >nan in Betracht zieht, wie namentlich auf dem Lande und in
kleinern Orten die vrtspolizeiliche Revisionsthätigkeit kaum in Rechnung
kommt, wie schwierig und mit Widerstreben die gesetzlichen Bedingungen
selbst bezüglich der jugendlichen Arbeiter durchgeführt werden, so wird
Man es begreifen, wenn selbst heute die ganzen Arbeiterschntzbestimmungen
in manchen Bezirken kaum gekannt sind, bloß auf dem Papier stehen. —
Dazu kommt aber die eben so nothwendige wie segensreiche Thätigkeit der
Jnspectvren als Sachverständige und Berather in allen gewerblichen
Angelegenheiten bei den Regierungen — in Preußen speciell auch in
Ausführung des § 16 der Gewerbeordnung — bei den Berufsgenossen-
schäften re., als Gutachter in Straf- und Civilprocessen, als Organe
für Berichte, statistische Erhebungen rc. Endlich sollen sie auch
Arbeitgebern wie Arbeitern und ihren Verbänden Freund und
Berather sein, denselben in ihren gemeinnützigen Bestrebungen und be
rechtigten Forderungen Unterstützung leihen. Das für alle diese Aufgaben
die vorhandenen Kräfte bei weiten nicht ausreichen, ist klar.
Scit Jahren hat es an Anregungen im Reichstage wie im preußischen Land
tage auf Vermehrung der Aufsichtsbeamten (§ 139 b) unter angemessener Verkleinerung
der Bezirke nicht gefehlt. Als eine bezügliche Resolution de; deutschen Reichstages (Antrag
Dr. Lieber u. Gen.) vom Bundesrath (1886) wegen Competenz-Bedenken abgelehnt wurde,
wurde derselbe Antrag (1887) im Preußischen Landtage angenommen. Auch hier stieß der
selbe auf den Widerstand der Staatsregierung, ebenso mie (1888) ein anderer Antrag
derselben Abgeordneten (Dr. Lieber-Hitze-Letocha) aus unveränderte Veröffentlichung der
Originalberichte der Preußischen Gewerberäthe (neben dem auszllglichen, nach
Materien geordneten Generalbericht des Reichsamtes des Innern) bekämpft wurde.
Thatsächlich wurden dann aber pro 1888 die Originalberichte in Preußen wieder veröffent
licht, wie das in Sachsen und Baiern stets üblich war.
Die Vermehrung der Aufsichtsbeamten kaun iu der Weise erfolgen,
daß die Bezirke verkleinert iverdeu, oder aber daß den Gewerbe
räthen Hülfsbeamte zur Seite gestellt werden. Die meisten Bezirke,
wenigstens in Preußen, werden früher oder späterverklei nert resp. getheilt
werden müssen; während wir im Uebrigen der Anschauung sind, daß die
Beigabe von Assistenten den Vorzug verdient. Die jungen Kräfte
können so bei den ältern Gewerberäthen erst die praktische Schule durch
wachen. Es wird auch mehr gegenseitige Anregung gegeben sein, und
ein Austausch der Erfahrungen sowie eine gewisse Arbeitstheilung
sich von selbst herausbilden. Der eine als Ingenieur wird mehr die
Fragen der Unfallverhütung rc. behandeln; ein anderer, als Arzt,