Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

I.  Teil.  Allgemeines.

1.  Kapitel.  Begriff,  Wesen,  Aufgabe  und  Schranken
der  Sozialpolitik.
§  1.  Begriff  der  Sozialpolitik.  Sozialpolitik  im  allgemeinen  Sinne
des  Wortes  ist  die  Gesamtheit  der  Maßnahmen,  welche  die  im  Gesamtinteresse ­
  erforderliche  Einwirkung  auf  die  sozialen  Verhältnisse,  d.  h.
auf  die  Verhältnisse  der  zum  Gemeinwesen  gehörigen  Gesellschaftsklassen, ­
  bezwecken.  Diese  Zweckbestimmung  ist  wesentlich.  Wollte
man  unter  Sozialpolitik  alle  diejenigen  Maßnahmen  verstehen,  welche
eine  Einwirkung  auf  die  sozialen  Verhältnisse  tatsächlich  zur  Folge
haben,  auch  ohne  daß  ihr  Zweck  darauf  gerichtet  ist,  so  würden  ihr
alle  denkbaren  Zweige  der  Politik  zugerechnet  werden  müssen.  Denn
auf  irgend  eine  Weise  wirkt  schließlich  alles,  was  überhaupt  in  der
Politik  geschieht,  auf  die  Verhältnisse  mehrerer  Gesellschaftsklassen
ein.  Das  Leben  eines  Volkes  ist,  so  mannigfach  auch  seine  einzelnen
Äußerungen  und  Betätigungen  sein  mögen,  im  letzten  Grunde  doch
ein  untrennbares,  vielverschlungenes  Ganzes.  Die  beabsichtigte  Einwirkung ­
  auf  die  sozialen  Verhältnisse  kann  die  verschiedensten  Formen
annehmen  und  sich  in  den  verschiedensten  Richtungen  äußern.  Sie
kann  hemmen,  einschränken,  einen  unmittelbaren  Zwang  hervorrufen
und  dadurch  die  Bewegungsfreiheit  einzelner  Personen  und  ganzer
Klassen  beeinträchtigen;  sie  kann  aber  auch  bestehende  Schranken
und  Fesseln  lösen  und  der  Arbeit  und  Betätigung  des  Volks  und  der
Volksgenossen  einen  größeren  Raum  zur  freien  Bewegung  verschaffen.
Für  den  Begriff  der  Sozialpolitik  sind  solche  Unterschiede  ohne
wesentliche  Bedeutung.  Entscheidend  ist  nur,  daß  die  Einwirkung
dem  Gesamtinteresse  förderlich  ist.  Das  Gesamtinteresse  des  Gemeinwesens ­
  verlangt,  daß  alles,  was  geeignet  ist,  den  engen  Zusammenhang ­
  der  Volksgenossen  zu  lockern  und  die  Einheit  des  organischen
Gefüges  des  Gemeinwesens  zu  beeinträchtigen,  entweder  ganz  beseitigt
oder  doch  wenigstens  soweit  gemildert  wird,  wie  es  zur  Verhütung
gemeinschädlicher  Wirkungen  geboten  ist.  Daß  schroffe  Gegensätze
zwischen  den  einzelnen  Gesellschaftsklassen  dem  Gesamtwohl  schädlich
sind,  ist  durch  die  Geschichte  und  Erfahrung  bewiesen.  Wo  solche
van  den  Borght,  Grundz.  d.  soz.  Sozialpolitik.  1
            
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