Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 121 
die zur Erhaltung seiner wirtschaftlichen — nicht lediglich seiner 
physischen — Existenz erforderlichen Mittel erreichbar zu machen. 
Dies Problem — meist kurz, aber nicht ganz zutreffend als Ver 
sicherung gegen Arbeitslosigkeit bezeichnet — beschäftigt in allen 
Kulturstaaten die beteiligten, die politischen und die wirtschaftlichen 
Kreise seit Jahren unausgesetzt. An praktichen Versuchen und an 
theoretischen Vorschlägen zu seiner Lösung hat es durchaus nicht 
gefehlt. Ihre große Zahl schon zeigt, welche Schwierigkeiten hier 
zu überwinden sind, und wie wenig sich bisher die Anschauungen 
darüber geklärt haben. Es ist dafür kennzeichnend, daß der deutsche 
Reichstag am 31. Januar 1902, um die Sache vorwärts zu bringen, 
den Reichskanzler um Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der 
bisher von Berufsvereinen, Unternehmern und Gemeinden getroffenen 
Maßnahmen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen für eine zweck 
mäßige Ausgestaltung dieses Zweiges der Versicherung ersucht hat. 
Dessen würde es nicht bedurft haben, wenn aus den bisherigen Maß 
nahmen und Erörterungen ein gangbarer Weg zu Tage getreten 
wäre. Der Bundesrat hat sich dahin entschieden, daß nicht schon eine 
solche Kommission eingesetzt, sondern eine Feststellung der bestehenden 
Einrichtungen durch das Kaiserliche Statistische Amt vorgenommen 
werde, und zwar sowohl der inländischen als auch ausländischer Ein 
richtungen. 
Bei den praktischen Versuchen zur Lösung des Problems, soweit 
sie für die Sozialpolitik überhaupt in Betracht kommen, lassen sich drei 
große Gruppen unterscheiden. Die erste umfaßt Einrichtungen zur 
Unterstützung in Fällen der Arbeitslosigkeit aus Mitteln der Arbeiter 
organisationen, denen die Arbeitslosen angehören. Die zweite Gruppe 
umschließt diejenigen Einrichtungen, welche die Aufsparung besonderer 
Mittel für den Fall der Arbeitslosigkeit seitens der einzelnenen Ar 
beiter bezwecken. Als dritte Gruppe erscheinen die eigentlichen Ver 
sicherungseinrichtungen, die auf Grund regelmäßiger Einzahlung von 
Beiträgen (Prämien) durch oder für den Arbeiter den Rechtsanspruch 
auf vorausbestimmte Geldleistungen im Falle der Arbeitslosigkeit er 
wachsen lassen. Diese Gruppen, namentlich die letzte, zeigen in sich 
wieder mancherlei Unterarten und werden ergänzt durch verschiedene 
Mischformen, die mehrere der bezeichneten Hauptwege mit einander 
verbinden. In entsprechender Weise gruppieren sich auch die zahl 
reichen Vorschläge, die in der Frage laut geworden sind. 
Die Unterstützung durch Arbeiterorganisationen charakterisiert 
sich als Selbsthilfe auf dem Wege freiwilligen Zusammenschlusses. 
Sie ist besonders in England wegen der großen Verbreitung der Ge 
werkvereine zur Anwendung gekommen. Die eigentliche Arbeitslosen 
unterstützung soll an sich nur denen gewährt werden, welche ihre
	        
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