Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

6.  Kapitel.  Mangel,  Verlust  und  Sicherung  der  Arbeitsgelegenheit.  123:

Die  „christlichen  Gewerkschaften“,  deren  Verband  am  1.  April  1903:
20  Organisationen  mit  977  Ortsgruppen  und  84652  Mitgliedern  umfaßte, ­
  sind  auf  diesem  Gebiet  nicht  in  nennenswertem  Umfange  hervorgetreten. ­
  Die  Hirseh-Dunckerschen  Gewerkvereine  hatten  Ende  1902:
102581  Mitglieder  in  1992  Ortsvereinen.  An  Unterstützungen  bei  Arbeitslosigkeit, ­
  Aussperrungen  und  Streiks  gaben  sie  1902:  246  899,33  M.  aus.
Die  Gewerkschaften  usw.  verlangen  mehrfach  alsjVoraussetzung  für  die
Arbeitslosenunterstützung  eine  Mitgliedschaft  von  bestimmter  Dauer.
Karenzzeit,  Beginn  und  Dauer  der  Unterstützung  sind  sehr  verschieden ­
  geordnet.
In  Frankreich  bestanden  Anfang  1902:  3680  Arbeiterfachvereine
mit  614  204  Mitgliedern.  580  Vereine  hatten  Arbeitslosenunterstützungskassen. ­
  In  Österreich  zählte  man  Ende  1902:  47  gewerkschaftliche
Zentralorganisationen  mit  1  397  Ortsgruppen  und  135178  Mitgliedern.
Sie  verteilten  sich  auf  79  Berufsorganisationen,  von  denen  68  Arbeitslosenunterstützung ­
  —  im  ganzen  1902  mit  357976,85  Kronen  ohne
Kranken-,  Invaliden-,  Streik-  und  sonstige  Unterstützungen  —  zahlten.
Die  Arbeitslosenunterstützungskassen  der  Arbeiterorganisationen
haben  mehrfach  aus  Gemeindemitteln  Beihilfen  erhalten.  Die  Stadt
Dijon  z.  B.  hat  durch  Keglement  vom  20.  Febr.  1900  Beihilfen  für
Arbeitslosenkassen  solcher  xirbeiterverbände  vorgesehen,  deren  Statuten
vom  Gemeinderate  genehmigt  sind,  und  zwar  bis  zur  Höhe  der  Mitgliederbeiträge ­
  für  den  Fall,  daß  die  Mittel  der  Kasse  nicht  ausreichen.
Auch  in  Gent  ist  ein  derartiger  Weg  seit  1901  beschritten  worden.
Gewerkvereine,  die  ihren  Mitgliedern  Arbeitslosenunterstützung  gewähren, ­
  erhalten  aus  der  städtischen  Kasse  Beihilfen.  Diesem  Beispiele ­
  sind  andere  belgische  Städte  gefolgt.  Im  Winter  1902/3  hat
die  Stadtvertretung  von  Kopenhagen  beschlossen,  den  Gewerkschaftsverband ­
  50000  Kronen  zur  Unterstützung  der  durch  Arbeitslosigkeit ­
  in  Not  geratenen  Arbeiter  zu  gewähren.  Die  Arbeiterverbände
der  Provinz  Lüttich  erhalten  seit  1897  aus  Provinzmitteln  Beihilfen.
Verschiedene  Bestrebungen  richten  sich  darauf,  solchen  Arbeiterorganisationen ­
  auf  gesetzlicher  Grundlage  staatliche  Beihilfen  zu  gewähren. ­
  In  Dänemark  ist  das  von  der  sozialdemokratischen  Partei
beantragt;  der  Gesamtzuschuß  sollte  bis  zu  500  000  Kronen  betragen
und  auf  die  einzelnen  Organisationen  nach  Maßgabe  der  Zahl  und
Beiträge  der  Mitglieder  verteilt  werden.  Einen  ähnlichen  Gedanken
hat  unlängst  das  schweizerische  Arbeitersekretariat  vertreten.  Aus
Bundesmitteln  sollten  den  Gewerkschaftsverbänden,  die  behufs  Einführung ­
  der  Arbeitslosenversicherung  ihre  Mitgliederbeiträge  um
10  Centimes  für  die  Woche  oder  mindestens  40  Centimes  für  den
Monat  erhöhen,  Beiträge  von  2  Frs.  für  jedes  Mitglied  zum  Gründungsfonds ­
  gezahlt  werden.  Außerdem  sollte  ihnen  der  Bund  nach  Gut ­
            
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