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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
heißung ihrer jährlichen Unterstützungsberechnungen die Hälfte der
gezahlten Unterstütungen ersetzen. In Deutschland ist ebenfalls mehr
fach angeregt worden, den Arbeiterverbänden die Unterstützung der Ar
beitslosen zu übertragen unter gleichzeitiger Beihilfe des Reiches und
durch Vermittelung der Berufsgenossenschaften auch unter Beihilfe
der Arbeitgeber, ln diesem Sinne hat sich u. a. der IV. Kongreß
der Gewerkschaften in Deutschland 1902 ausgesprochen. Die zuletzt
erwähnten Vorschläge wollen eine solche gesetzlich geregelte und
staatlich subventionierte Organisation der Arbeitslosenunterstützung
in den Arbeitervereinigungen an die Stelle einer besonderen Arbeits
losenversicherung setzen. Auch Schönbebg meint in seinem Handbuch
der politischen Ökonomie (IV. Aufl., 2. Band, Tübingen 1898, S. 163),
das, was von dem Gedanken einer Arbeitslosenversicherung überhaupt
durchführbar sei, nämlich die Anerkennung eines Unterstützungsan
spruchs, lasse sich nur mit Hilfe der Arbeiterberufsvereine verwirklichen.
Da solche Vereine sich unter den „ungelernten“ Arbeitern schwerer
entwickeln, als unter den „gelernten“, würde ein solches Vorgehen
unzulänglich sein, ganz abgesehen davon, daß die Gewerkvereine
allenthalben übei’haupt nur einen kleinen Teil der Arbeiter erfaßt
haben. In der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft (1900)
hat denn auch Kempel vorgeschlagen, für die gelernten Arbeiter auf
die Berufsvereine, für die ungelernten auf den Sparzwang zurückzu
greifen. Eine staatliche Subventionierung der Berufsvereine in dem
besprochenen Sinne ist eine sehr wirksame Förderung des Gewerkver
einswesens. Die Staaten werden aber dazu kaum bereit sein, so lange
ein so großer Bruchteil der Arbeiterorganisationen unmittelbar oder
mittelbar den Zwecken politischer Parteien dienstbar gemacht wird.
Die organisierte Spartätigkeit mit der besonderen Zweckbestim
mung, für die Zeiten der Arbeitslosigkeit Mittel anzusammeln, ist der
zweite Weg, auf dem man den wirtschaftlichen Nachteilen der Arbeits
losigkeit entgegenzuwirken bemüht war und ist. Verschiedene Firmen
haben Sparkassen zu diesem Zweck errichtet und mit Unterstützungen
zu fördern gesucht, wobei dann die Spareinlagen für einen bestimmten
Mindestbetrag gesperrt werden müssen. In diese Kassen werden auch
wohl Prämien, Geschenke, Gewinnzulagen zum Lohn usw. übergeführt.
Die hierher gehörigen Sparkassen beruhen zum Teil auf freiwilliger,
zum Teil auf erzwungener Beteiligung. Das letztere Verfahren ist
nach den Zusammenstellungen von Schanz (Dritter Beitrag zur Frage
der Arbeitslosenversicherung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,
Berlin 1901) u. a. von den Firmen D. Peters & Co in Neviges, Till
manns & Co in Barmen, Bergedorfer Eisenwerk bei Hamburg, Triep
und Gronemeyer in Neviges usw. gewählt worden. Als Beispiel für
die Art einer derartigen Einrichtung sei angeführt, daß bei der Firma