Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
heißung ihrer jährlichen Unterstützungsberechnungen die Hälfte der 
gezahlten Unterstütungen ersetzen. In Deutschland ist ebenfalls mehr 
fach angeregt worden, den Arbeiterverbänden die Unterstützung der Ar 
beitslosen zu übertragen unter gleichzeitiger Beihilfe des Reiches und 
durch Vermittelung der Berufsgenossenschaften auch unter Beihilfe 
der Arbeitgeber, ln diesem Sinne hat sich u. a. der IV. Kongreß 
der Gewerkschaften in Deutschland 1902 ausgesprochen. Die zuletzt 
erwähnten Vorschläge wollen eine solche gesetzlich geregelte und 
staatlich subventionierte Organisation der Arbeitslosenunterstützung 
in den Arbeitervereinigungen an die Stelle einer besonderen Arbeits 
losenversicherung setzen. Auch Schönbebg meint in seinem Handbuch 
der politischen Ökonomie (IV. Aufl., 2. Band, Tübingen 1898, S. 163), 
das, was von dem Gedanken einer Arbeitslosenversicherung überhaupt 
durchführbar sei, nämlich die Anerkennung eines Unterstützungsan 
spruchs, lasse sich nur mit Hilfe der Arbeiterberufsvereine verwirklichen. 
Da solche Vereine sich unter den „ungelernten“ Arbeitern schwerer 
entwickeln, als unter den „gelernten“, würde ein solches Vorgehen 
unzulänglich sein, ganz abgesehen davon, daß die Gewerkvereine 
allenthalben übei’haupt nur einen kleinen Teil der Arbeiter erfaßt 
haben. In der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft (1900) 
hat denn auch Kempel vorgeschlagen, für die gelernten Arbeiter auf 
die Berufsvereine, für die ungelernten auf den Sparzwang zurückzu 
greifen. Eine staatliche Subventionierung der Berufsvereine in dem 
besprochenen Sinne ist eine sehr wirksame Förderung des Gewerkver 
einswesens. Die Staaten werden aber dazu kaum bereit sein, so lange 
ein so großer Bruchteil der Arbeiterorganisationen unmittelbar oder 
mittelbar den Zwecken politischer Parteien dienstbar gemacht wird. 
Die organisierte Spartätigkeit mit der besonderen Zweckbestim 
mung, für die Zeiten der Arbeitslosigkeit Mittel anzusammeln, ist der 
zweite Weg, auf dem man den wirtschaftlichen Nachteilen der Arbeits 
losigkeit entgegenzuwirken bemüht war und ist. Verschiedene Firmen 
haben Sparkassen zu diesem Zweck errichtet und mit Unterstützungen 
zu fördern gesucht, wobei dann die Spareinlagen für einen bestimmten 
Mindestbetrag gesperrt werden müssen. In diese Kassen werden auch 
wohl Prämien, Geschenke, Gewinnzulagen zum Lohn usw. übergeführt. 
Die hierher gehörigen Sparkassen beruhen zum Teil auf freiwilliger, 
zum Teil auf erzwungener Beteiligung. Das letztere Verfahren ist 
nach den Zusammenstellungen von Schanz (Dritter Beitrag zur Frage 
der Arbeitslosenversicherung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, 
Berlin 1901) u. a. von den Firmen D. Peters & Co in Neviges, Till 
manns & Co in Barmen, Bergedorfer Eisenwerk bei Hamburg, Triep 
und Gronemeyer in Neviges usw. gewählt worden. Als Beispiel für 
die Art einer derartigen Einrichtung sei angeführt, daß bei der Firma
	        
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