Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

Auf  weitere  Einzelheiten  kann  hier  verzichtet  werden.  Die  große
Mannigfaltigkeit  der  eingeschlagenen  und  empfohlenen  Wege  zeigt
schon,  daß  die  Frage  der  Arbeitslosen  Versichrung  nicht  nur  äußerst
schwierig,  sondern  auch  trotz  aller  Bemühungen  noch  wenig  geklärt
ist.  Tatsächlich  bestehen  über  fast  alle  grundlegenden  Fragen  große
Meinungsverschiedenheiten.  Ob  die  Versicherung  auf  freiwilligen  oder
zwangsweisen  Beitritt  gegründet  werden  soll,  und  ob  sie  in  letzterem
Falle  alle  Arbeiter  oder  nur  die  der  Arbeitslosigkeit  besonders  ausgesetzten ­
  Arbeiter  erfassen  soll,  ist  zunächst  noch  eine  umstrittene
Frage;  daß  die  Freiwilligkeit  hier  wie  in  manchen  anderen  Beziehungen
bisher  nur  beschränkte  Wirkung  erzielt  hat  und  auch  für  die  Zukunft
keine  Aussichten  auf  allgemeine  Bedeutung  bietet,  wit$  sich  nicht  bestreiten ­
  lassen.  Das  Interesse  an  der  Sache  ist  in  der  Arbeiterschaft
selbst  sehr  verschieden.  Ist  auch  an  sich  jeder  Arbeiter  der  Möglichkeit, ­
  ohne  eigene  Schuld  arbeitslos  zu  werden,  nicht  entrückt,  so  ist
doch  die  Verwirklichung  dieser  Gefahr  in  den  einzelnen  Berufen  sehr
ungleich.  Die  Saisonarbeiter  haben  die  Arbeitslosigkeit  als  eine  regelmäßig ­
  in  bestimmten  Zeiten  wiederkehrende  Gefahr  zu  fürchten  und
sind  deshalb  viel  mehr  an  einer^Versicherung  interessiert,  als  die  Arbeiter
der  ständig  zu  betreibenden  Berufe.  Die  ungelernten  Arbeiter  werden,
soviel  sich  erkennen  läßt,  im  Verhältnis  häufiger  arbeitslos,  als  die
gelernten,  und  die  Interessen  beider  Gruppen  decken  sich  durchaus
nicht.  Gerade  die  am  meisten  bedrohten  Kreise  sind  aber  wenig
leistungsfähig  und  deshalb  allein  kaum  zur  Durchführung  einer  lebensfähigen ­
  Versicherung  imstande.  Für  ihre  Schwäche  in  den  Beiträgen
der  weniger  bedrängten  Kreise  der  Arbeiter  einen  Ausgleich  zu  suchen,
entspricht  dem  Grundgedanken  der  Versicherung,  aber  nicht  dem  Interesse ­
  der  letztgenannten  Kreise  selbst.
Die  Frage  der  Kostendeckung  ist  ebenfalls  nicht  geklärt.  Werden
auch  wiederholt  Staats-  und  Gemeindezuschüsse,  Arbeitgeber-  und  Arbeiterbeiträge ­
  befürwortet,  so  fehlt  es  doch  auch  nicht  an  ernsten  Bedenken ­
  dagegen.  Die  Beitragslast  allein  den  Arbeitern  aufzuerlegen,
kann  bedenklich  sein,  weil  die  Last  immerhin  recht  fühlbar  ist,  zumal
sie  noch  zu  anderen  erzwungenen  Versicherungslasten  hinzutritt;  es
hätte  den  Vorzug,  daß  das  Gefühl  der  Selbstverantwortlichkeit  bei  den
Arbeitern  nicht  erlahmt,  kann  aber  bei  weniger  einsichtigen  Arbeitern ­
  den  Versuch  liervorrufen,  von  den  geleisteten  Beiträgen  nun
auch  schließlich  Nutzen  zu  ziehen.  Aus  dieser  letzteren  Besorgnis  erklären ­
  sich  zum  Teil  die  Vorschläge,  die  eine  Rückzahlung  der  Beiträge ­
  nach  mehrjähriger  Mitgliedschaft  ohne  Eintritt  des  Versicherungsfalles ­
  bezwecken.
Der  Beitrag  aus  öffentlichen  Mitteln  wird  namentlich  mit  Rücksicht ­
  auf  die  geringe  finanzielle  Leistungsfähigkeit  der  Versicherten
            
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