Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
die Frage des zweckmäßigsten Lohnsystems ist Gegenstand fortgesetzter 
Meinungsverschiedenheiten. Als die beiden typischen Grundformen der 
Lohnsysteme erscheinen der Zeitlohn und der Stücklohn, deren einzelne 
Verästelungen hier nicht zu besprechen sind. Von Arbeitern wird 
vielfach dem Zeitlohnsystem der Vorzug gegeben. Er schafft ihnen 
ein von vornherein übersehbares Lohneinkommen, ohne sie bei un 
gleicher Anspannung der Kräfte in der gleichen Zeit verschieden zu 
stellen. Darin liegt aber schon der Hinweis auf die Sclrwäche des 
Systems. Die Arbeitsmenge, die in einer gegebenen Zeit für eine ge 
gebene Lohnsumme geleistet wird, steht nicht fest und kann vom 
Unternehmer nicht im voraus berechnet werden, und der Zeitlohn be 
handelt den fleißigen Arbeiter nicht besser als den lässigen. Damit 
ist die Gefahr verbunden, daß die Arbeiter der Versuchung, sich 
weniger anzuspannen, erliegen, und zwar um so mehr, je geringere 
Anforderungen an ihre Geschicklichkeit und ihr Wissen gestellt werden. 
Der Vorzug des Stücklohnsystems ist die Vermeidung der eben be- 
zeichneten Schwächen des Zeitlohnes. Der Stücklohn belohnt den 
fleißigen Arbeiter besser als den lässigen, spornt also zu größerer An 
spannung und läßt sich im voraus bei der Kalkulation des Unter 
nehmers besser berücksichtigen, da für jedes „Stück“, also für jedes 
Arbeitserzeugnis, der in Frage kommende Lohnbetrag feststeht. Aber 
er verführt zur einseitigen Bevorzugung der Menge der Arbeitsleistung 
vor ihrer Beschaffenheit und verleitet den Arbeiter zu einer Vernach 
lässigung der Betriebsgefahren. Daß diese Vorzüge und Nachteile, die 
sich in gewissem Umfange durch bestimmte Vorkehrungen mindern 
lassen, eine nicht geringe praktische Bedeutung haben, läßt sich sehr 
oft beobachten. In den sozialdemokratischen Druckereien ist nach dem 
Beschluß des Parteitags in Breslau (1895) das Stücklohnsystem da, wo 
es zeitweilig abgeschafft war, wieder eingeführt worden, weil das Zeit 
lohnsystem das Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeiter geschädigt 
habe. Zu einem gleichen Vorgehen ist die schweizerische Militärver 
waltung genötigt worden. Sie hatte das Stücklohnsystem durch das 
Zeitlohnsystem ersetzt, mußte aber im Frühjahr 1894 zum Stücklohn 
system zurückkehren und erzielte damit bei Erhöhung der Arbeitszeit 
von 8 auf 9Stunden in kurzer Zeit fast eine Verdoppelung der 
Arbeitsleistung. Man muß sich hüten, solche Erfahrungen zu verallge 
meinern. Sie beweisen nur, daß das Zeitlohnsystem für die beteiligten 
Betriebsarten nicht zweckmäßig war. Beim Stücklohn fehlt es aber 
ebenfalls nicht an ungünstigen Erfahrungen. Jedes System kann 
eben nur für bestimmte Arbeitsgebiete mit Erfolg benutzt werden. 
Diese verschiedenen Arbeitsgebiete im voraus feststellen zu wollen, 
ist bei der Mannigfaltigkeit der wirklichen Verhältnisse gewagt. Die 
Erfahrung kann hier allein lehren, was im einzelnen Falle das Bich-
	        
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