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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
die Frage des zweckmäßigsten Lohnsystems ist Gegenstand fortgesetzter
Meinungsverschiedenheiten. Als die beiden typischen Grundformen der
Lohnsysteme erscheinen der Zeitlohn und der Stücklohn, deren einzelne
Verästelungen hier nicht zu besprechen sind. Von Arbeitern wird
vielfach dem Zeitlohnsystem der Vorzug gegeben. Er schafft ihnen
ein von vornherein übersehbares Lohneinkommen, ohne sie bei ungleicher
Anspannung der Kräfte in der gleichen Zeit verschieden zu
stellen. Darin liegt aber schon der Hinweis auf die Sclrwäche des
Systems. Die Arbeitsmenge, die in einer gegebenen Zeit für eine gegebene
Lohnsumme geleistet wird, steht nicht fest und kann vom
Unternehmer nicht im voraus berechnet werden, und der Zeitlohn behandelt
den fleißigen Arbeiter nicht besser als den lässigen. Damit
ist die Gefahr verbunden, daß die Arbeiter der Versuchung, sich
weniger anzuspannen, erliegen, und zwar um so mehr, je geringere
Anforderungen an ihre Geschicklichkeit und ihr Wissen gestellt werden.
Der Vorzug des Stücklohnsystems ist die Vermeidung der eben bezeichneten
Schwächen des Zeitlohnes. Der Stücklohn belohnt den
fleißigen Arbeiter besser als den lässigen, spornt also zu größerer Anspannung
und läßt sich im voraus bei der Kalkulation des Unternehmers
besser berücksichtigen, da für jedes „Stück“, also für jedes
Arbeitserzeugnis, der in Frage kommende Lohnbetrag feststeht. Aber
er verführt zur einseitigen Bevorzugung der Menge der Arbeitsleistung
vor ihrer Beschaffenheit und verleitet den Arbeiter zu einer Vernachlässigung
der Betriebsgefahren. Daß diese Vorzüge und Nachteile, die
sich in gewissem Umfange durch bestimmte Vorkehrungen mindern
lassen, eine nicht geringe praktische Bedeutung haben, läßt sich sehr
oft beobachten. In den sozialdemokratischen Druckereien ist nach dem
Beschluß des Parteitags in Breslau (1895) das Stücklohnsystem da, wo
es zeitweilig abgeschafft war, wieder eingeführt worden, weil das Zeitlohnsystem
das Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeiter geschädigt
habe. Zu einem gleichen Vorgehen ist die schweizerische Militärverwaltung
genötigt worden. Sie hatte das Stücklohnsystem durch das
Zeitlohnsystem ersetzt, mußte aber im Frühjahr 1894 zum Stücklohnsystem
zurückkehren und erzielte damit bei Erhöhung der Arbeitszeit
von 8 auf 9Stunden in kurzer Zeit fast eine Verdoppelung der
Arbeitsleistung. Man muß sich hüten, solche Erfahrungen zu verallgemeinern.
Sie beweisen nur, daß das Zeitlohnsystem für die beteiligten
Betriebsarten nicht zweckmäßig war. Beim Stücklohn fehlt es aber
ebenfalls nicht an ungünstigen Erfahrungen. Jedes System kann
eben nur für bestimmte Arbeitsgebiete mit Erfolg benutzt werden.
Diese verschiedenen Arbeitsgebiete im voraus feststellen zu wollen,
ist bei der Mannigfaltigkeit der wirklichen Verhältnisse gewagt. Die
Erfahrung kann hier allein lehren, was im einzelnen Falle das Bich-