Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

die  Frage  des  zweckmäßigsten  Lohnsystems  ist  Gegenstand  fortgesetzter
Meinungsverschiedenheiten.  Als  die  beiden  typischen  Grundformen  der
Lohnsysteme  erscheinen  der  Zeitlohn  und  der  Stücklohn,  deren  einzelne
Verästelungen  hier  nicht  zu  besprechen  sind.  Von  Arbeitern  wird
vielfach  dem  Zeitlohnsystem  der  Vorzug  gegeben.  Er  schafft  ihnen
ein  von  vornherein  übersehbares  Lohneinkommen,  ohne  sie  bei  ungleicher ­
  Anspannung  der  Kräfte  in  der  gleichen  Zeit  verschieden  zu
stellen.  Darin  liegt  aber  schon  der  Hinweis  auf  die  Sclrwäche  des
Systems.  Die  Arbeitsmenge,  die  in  einer  gegebenen  Zeit  für  eine  gegebene ­
  Lohnsumme  geleistet  wird,  steht  nicht  fest  und  kann  vom
Unternehmer  nicht  im  voraus  berechnet  werden,  und  der  Zeitlohn  behandelt ­
  den  fleißigen  Arbeiter  nicht  besser  als  den  lässigen.  Damit
ist  die  Gefahr  verbunden,  daß  die  Arbeiter  der  Versuchung,  sich
weniger  anzuspannen,  erliegen,  und  zwar  um  so  mehr,  je  geringere
Anforderungen  an  ihre  Geschicklichkeit  und  ihr  Wissen  gestellt  werden.
Der  Vorzug  des  Stücklohnsystems  ist  die  Vermeidung  der  eben  bezeichneten
  Schwächen  des  Zeitlohnes.  Der  Stücklohn  belohnt  den
fleißigen  Arbeiter  besser  als  den  lässigen,  spornt  also  zu  größerer  Anspannung ­
  und  läßt  sich  im  voraus  bei  der  Kalkulation  des  Unternehmers ­
  besser  berücksichtigen,  da  für  jedes  „Stück“,  also  für  jedes
Arbeitserzeugnis,  der  in  Frage  kommende  Lohnbetrag  feststeht.  Aber
er  verführt  zur  einseitigen  Bevorzugung  der  Menge  der  Arbeitsleistung
vor  ihrer  Beschaffenheit  und  verleitet  den  Arbeiter  zu  einer  Vernachlässigung ­
  der  Betriebsgefahren.  Daß  diese  Vorzüge  und  Nachteile,  die
sich  in  gewissem  Umfange  durch  bestimmte  Vorkehrungen  mindern
lassen,  eine  nicht  geringe  praktische  Bedeutung  haben,  läßt  sich  sehr
oft  beobachten.  In  den  sozialdemokratischen  Druckereien  ist  nach  dem
Beschluß  des  Parteitags  in  Breslau  (1895)  das  Stücklohnsystem  da,  wo
es  zeitweilig  abgeschafft  war,  wieder  eingeführt  worden,  weil  das  Zeitlohnsystem ­
  das  Interesse  der  Arbeitgeber  wie  der  Arbeiter  geschädigt
habe.  Zu  einem  gleichen  Vorgehen  ist  die  schweizerische  Militärverwaltung ­
  genötigt  worden.  Sie  hatte  das  Stücklohnsystem  durch  das
Zeitlohnsystem  ersetzt,  mußte  aber  im  Frühjahr  1894  zum  Stücklohnsystem ­
  zurückkehren  und  erzielte  damit  bei  Erhöhung  der  Arbeitszeit
von  8  auf  9Stunden  in  kurzer  Zeit  fast  eine  Verdoppelung  der
Arbeitsleistung.  Man  muß  sich  hüten,  solche  Erfahrungen  zu  verallgemeinern. ­
  Sie  beweisen  nur,  daß  das  Zeitlohnsystem  für  die  beteiligten
Betriebsarten  nicht  zweckmäßig  war.  Beim  Stücklohn  fehlt  es  aber
ebenfalls  nicht  an  ungünstigen  Erfahrungen.  Jedes  System  kann
eben  nur  für  bestimmte  Arbeitsgebiete  mit  Erfolg  benutzt  werden.
Diese  verschiedenen  Arbeitsgebiete  im  voraus  feststellen  zu  wollen,
ist  bei  der  Mannigfaltigkeit  der  wirklichen  Verhältnisse  gewagt.  Die
Erfahrung  kann  hier  allein  lehren,  was  im  einzelnen  Falle  das  Bich-
            
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