Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

184  II,  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Lastenhefte  aufnehmen,  und  zwar  kommen  als  Mindestlöhne  in  Betracht ­

die  im  Distrikt  gangbaren  Löhne  bei  112  Distrikten  mit  5,65  Mill.  Einwohnern
die  von  den  Gewerkvereinen  anerkannten ­
  Löhne  30  „  „  1,31  „  „
die  Löhne,  die  von  Vereinigungen
der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  vereinbart  sind.  .  .  „  9  „  „  0,92  „  „
die  zur  Zeit  des  Vertragsschlusses
gangbaren  oder  anerkannten
Löhne  bei  8  Distrikte  mit  0,70  Mill.  Einwohner
die  im  Vertrage  festgesetzten
Löhne  „  4  „  „  0,04  „
Außerdem  haben  11  Stadtbezirke  mit  etwa  450  00(1  Einwohnern
Lohnbedingungen  aufgestellt,  ohne  sie  in  die  Verträge  mit  den  Unternehmern ­
  einzufügen.  912  Distrikte  mit  etwa  8  Millionen  Einwohnern
haben  Lohnklauseln  in  ihren  Lastenheften  nicht.  London  ist  dabei
nicht  berücksichtigt.  Die  Londoner  Verwaltung  wendet  die  Klausel
ebenfalls  an.
Nach  weiteren  Parlamentsberichten  (vgl.  Labour  Gazette  1900,
8.  323)  haben  in  England  und  Wales  5  von  den  62  County  councils
Lohnklauseln;  von  ihnen  beziehen  sich  zwei  auf  die  in  dem  Distrikt
allgemein  als  gangbar  anerkannten  Löhne  und  je  1  auf  „fair  wages“
ohne  nähere  Erläuterung,  auf  den  anerkannten  Lohnsatz  und  auf
speziell  angegebene  Lohnsätze.  Von  den  657  Poor  law  districts  haben
61  Lohnklauseln  eingeführt,  und  zwar  verlangen  26  die  gangbaren
oder  Standardlöhne  des  Distrikts,  22  die  von  den  Gewerkvereinen
anerkannten  Löhne,  12  die  zwischen  Gewerkvereinen  und  Unternehmern ­
  vereinbarten  Löhne  und  1  die  von  der  Verwaltung  selbst
festgesetzten  Löhne.  Von  den  2527  School  boords  in  England  und
Wales,  deren  Bezirke  20,07  Mill.  Einwohner  umfassen,  haben  2476
über  die  Angelegenheit  berichtet.  Von  ihnen  haben  138  mit  einer
Bevölkerung  von  12,74  Mill.  Einwohnern  Lohnklauseln;  davon  beziehen ­
  sich  86  auf  die  gangbaren  Löhne,  24  auf  die  von  den  Gewerkvereinen ­
  festgesetzten  Löhne,  23  auf  die  zwischen  Gewerkvereinen  und
Unternehmern  vereinbarten  Löhne,  4  auf  die  von  den  Behörden  selbst
festgesetzten  Löhne,  während  1  Bericht  nähere  Angaben  hierüber  nicht
enthält.  In  Schottland  bestehen  nach  amtlichen  Berichten  aus  1899  (vgl.
Labour  Gazette  1899,  S.  99)  bei  17  Lokalbehörden  mit  1,6  Mill.  Einwohnern ­
  Lohnklauseln.  Davon  verlangen  14  (mit  1,5  Mill.  Einwohnern)
die  im  Distrikt  gangbaren,  2  die  von  den  Gewerkvereinen  anerkannten
und  1  die  im  Vertrage  selbst  festgestellten  Löhne.  In  Irland  haben
(vgl.  Labour  Gazette  1900,  S.  323)  von  33  County  councils  6,  von
6  County  boroughs  5,  von  213  rural  district  councils  6,  von  84  urban
            
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