Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

Im  ganzen  läßt  die  belgische  Entwicklung  einen  ständigen  Fortschritt ­
  erkennen.
In  Österreich  sind  in  14  Städten  Gewerbegerichte  vorhanden,
wobei  in  verschiedenen  Städten  beruflich  getrennte  Gewerbegerichte
vorhanden  sind.  Die  Tätigkeit  hat  sich  in  den  letzten  Jahren  beträchtlich ­
  gehoben.  Es  wurden  bei  den  Gewerbegerichten  Klagen:

1900

1899

1898

vorgebracht

18  028

11389

2  944

davon  durch  Arbeiter

17199

10996

2792

„  „  Arbeitgeber

506

186

48

Die  Klagen  betrafen  1898  etwa  zu  3 /4  Lohn  Verhältnisse;  aber  1899
und  1900  sind  die  Klagen  wegen  sonstiger  Arbeitsbedingungen  (8217
und  12600  Fälle)  viel  zahlreicher  gewesen  als  die  wegen  Lohnfragen
(3678  und  6144).  Die  Erledigung  durch  Vergleich  ist  in  den  Jahren
1899  und  1900  an  die  erste  Stelle  gerückt  (4323  und  6647  Fälle);  durch
Endurteil  wurden  2075  und  3886,  durch  Anerkenntnis  1297  und  2070
und  auf  sonstige  Weise  3579  und  4873  Fälle  erledigt.
In  Italien  hat  die  Einrichtung  keine  besonderen  Erfolge  zu  erzielen
vermocht.  Zwar  wurden  1899  im  ganzen  86  Gewerbegerichte  gezählt,
aber  nur  3  davon  hatten  ihre  regelmäßigen  Funktionen  begonnen.
Die  Einrichtung  besonderer  Fachgerichte  für  die  Rechtsstreitig  -
keiten  aus  dem  Arbeitsverhältnis  ist  in  ihrer  jetzigen  Gestalt  für
Deutschland  wie  für  verschiedene  andere  Länder  eine  Neuerung  von
großer  praktischer  und  prinzipieller  Tragweite.  In  praktischer  Beziehung ­
  liegt  ihre  Bedeutung  vor  allem  darin,  daß  sie  die  meist  nicht
sehr  tiefgreifenden  Rechtsstreitigkeiten,  die  sich  aus  dem  gewerblichen
Arbeitsverhältnis  so  häufig  ergeben,  vor  ein  fachmännisches  Forum
gebracht  hat,  das  vor  allen  Dingen  an  einer  gütlichen  Beilegung
interessiert  und  dazu  auch  besonders  befähigt  ist,  sofern  seine  Mitglieder ­
  als  wirkliche  Vertrauensmänner  beider  Parteien  gelten  können.
So  wertvoll  es  ist,  daß  dadurch  auch  die  schnelle  und  billige  Erledigung ­
  der  Streitigkeiten  erleichtert  ist,  so  tritt  doch  diese  Seite
der  Sache  zurück  hinter  der  wirksamen  Beförderung  friedlichen  Ausgleichs. ­
  Darin  liegt  eine  versöhnende,  die  zu  Tage  getretenen  Gegensätze ­
  abschwächende  und  zum  Teil  ausgleichende  Arbeit,  die  in  sozialpolitischer ­
  Beziehung  sehr  bedeutungsvoll  ist.  Gleichwohl  ist  der
Einführung  von  Gewerbegerichten  verschiedentlich  Mißtrauen  und
Abneigung  entgegengetreten,  und  auch  jetzt  ist  beides  noch  gelegentlich ­
  zu  beobachten.  Der  hierbei  maßgebende  Gesichtspunkt  ist  —
namentlich  in  Deutschland  —  die  Besorgnis,  daß  auch  diese  Einrichtung ­
  vielfach  von  der  sozialdemokratischen  Partei  als  Stütze  ihrer
agitatorischen  Arbeit  benutzt  werden  könne,  daß  mindestens  die  in
kürzeren  Perioden  sich  wiederholenden  Wahlen  der  Beisitzer  eine  gern
            
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