11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 245
richtigen Standpunkt zu den Gewerbegerichtswahlen finden werden. Sie
werden einsehen, daß nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen
Partei, sondern die Sachkunde, Einsicht und der Gerechtigkeitssinn
der zur Mitwirkung zu berufenden Personen die Gewähr für
gerechte Würdigung und Entscheidung der Rechtsstreitigkeiten aus
dem Arbeitsverhältnis bietet.
11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch
Koalitionen.
§ 1. Bedeutung, Entwicklung und Stand des Koalitionsrechtes. Die
Vereinbarung der Arbeitsbedingungen erfolgt beim freien Arbeitsvertrag
nach dem zugrunde liegenden Gedanken zwischen dem Arbeitgeber
und jedem einzelnen seiner Arbeiter. Aber mehrfach hat sich
schon gezeigt, daß dieser Gedanke manche Einschränkungen aus praktischen
Rücksichten erleiden muß. Es läßt sich nicht durchführen,
mit jedem Arbeiter in allen Einzelheiten besondere Vereinbarungen zu
treffen. In zahlreichen Beziehungen müssen für alle Arbeiter des Betriebes
die gleichen Grundsätze gelten. Gerade dadurch aber gewinnt
die Ausgestaltung dieser Grundsätze für alle beteiligten Arbeiter eine
besondere und große Bedeutung, und daraus erklärt sich ohne weiteres
das Streben der Arbeiter, als Gesamtheit auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen
— oder der Arbeitsordnung, wo diese die Bedingungen
feststellt — Einfluß zn gewinnen. Dies Streben kann nicht auf den
einzelnen Betrieb beschränkt werden. In gleichartigen Betrieben
kehren auch viele gleichartige Verhältnisse wieder, und es ist erklärlich,
daß eine Übereinstimmung der hierfür maßgebenden Grundsätze
angestrebt wird, und daß den Arbeitern auch hierfür ein gemeinsames
Handeln nahe liegt. Dazu kommt, daß für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen
in wichtigen Punkten die Gesetzgebung Richtschnuren
zieht. Auch auf deren Beeinflussung richtet sich das Streben der
Arbeiter, das wiederum oft in gemeinsamen Maßregeln seinen Ausdruck
findet. Das Zusammenschließen der Arbeiter zum Zwecke gemeinsamer
unmittelbarer oder mittelbarer Beeinflussung der Arbeitsbedingungen
wird als Koalition der Arbeiter bezeichnet. Ihr steht gegenüber
die Koalition der Unternehmer, die ebenfalls ihr Interesse oft
auf dem Wege gemeinsamer Maßnahmen zur unmittelbaren oder mittelbaren
Beeinflussung der Arbeitsbedingungen besser gewahrt sehen.
Das Recht, sich beliebig behufs unmittelbarer oder mittelbarer Beeinflussung
der Arbeitsbedingungen zusammenzuschließen, ist der Inhalt
der Koalitionsfreiheit.
Die Koalitionsfreiheit der Arbeiter und Unternehmer gilt fast in
allen Kulturstaaten heute als die notwendige Ergänzung der Gründung
des Arbeitsverhältnisses auf den freien Arbeitsvertrag und als die