Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

11.  Kapitel.  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen  durch  Koalitionen.  245

richtigen  Standpunkt  zu  den  Gewerbegerichtswahlen  finden  werden.  Sie
werden  einsehen,  daß  nicht  die  Zugehörigkeit  zu  einer  bestimmten  politischen ­
  Partei,  sondern  die  Sachkunde,  Einsicht  und  der  Gerechtigkeitssinn ­
  der  zur  Mitwirkung  zu  berufenden  Personen  die  Gewähr  für
gerechte  Würdigung  und  Entscheidung  der  Rechtsstreitigkeiten  aus
dem  Arbeitsverhältnis  bietet.
11.  Kapitel.  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen  durch
Koalitionen.
§  1.  Bedeutung,  Entwicklung  und  Stand  des  Koalitionsrechtes.  Die
Vereinbarung  der  Arbeitsbedingungen  erfolgt  beim  freien  Arbeitsvertrag ­
  nach  dem  zugrunde  liegenden  Gedanken  zwischen  dem  Arbeitgeber ­
  und  jedem  einzelnen  seiner  Arbeiter.  Aber  mehrfach  hat  sich
schon  gezeigt,  daß  dieser  Gedanke  manche  Einschränkungen  aus  praktischen ­
  Rücksichten  erleiden  muß.  Es  läßt  sich  nicht  durchführen,
mit  jedem  Arbeiter  in  allen  Einzelheiten  besondere  Vereinbarungen  zu
treffen.  In  zahlreichen  Beziehungen  müssen  für  alle  Arbeiter  des  Betriebes ­
  die  gleichen  Grundsätze  gelten.  Gerade  dadurch  aber  gewinnt
die  Ausgestaltung  dieser  Grundsätze  für  alle  beteiligten  Arbeiter  eine
besondere  und  große  Bedeutung,  und  daraus  erklärt  sich  ohne  weiteres
das  Streben  der  Arbeiter,  als  Gesamtheit  auf  die  Gestaltung  der  Arbeitsbedingungen ­
  —  oder  der  Arbeitsordnung,  wo  diese  die  Bedingungen
feststellt  —  Einfluß  zn  gewinnen.  Dies  Streben  kann  nicht  auf  den
einzelnen  Betrieb  beschränkt  werden.  In  gleichartigen  Betrieben
kehren  auch  viele  gleichartige  Verhältnisse  wieder,  und  es  ist  erklärlich, ­
  daß  eine  Übereinstimmung  der  hierfür  maßgebenden  Grundsätze
angestrebt  wird,  und  daß  den  Arbeitern  auch  hierfür  ein  gemeinsames
Handeln  nahe  liegt.  Dazu  kommt,  daß  für  die  Gestaltung  der  Arbeitsbedingungen ­
  in  wichtigen  Punkten  die  Gesetzgebung  Richtschnuren
zieht.  Auch  auf  deren  Beeinflussung  richtet  sich  das  Streben  der
Arbeiter,  das  wiederum  oft  in  gemeinsamen  Maßregeln  seinen  Ausdruck
findet.  Das  Zusammenschließen  der  Arbeiter  zum  Zwecke  gemeinsamer ­
  unmittelbarer  oder  mittelbarer  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen ­
  wird  als  Koalition  der  Arbeiter  bezeichnet.  Ihr  steht  gegenüber ­
  die  Koalition  der  Unternehmer,  die  ebenfalls  ihr  Interesse  oft
auf  dem  Wege  gemeinsamer  Maßnahmen  zur  unmittelbaren  oder  mittelbaren ­
  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen  besser  gewahrt  sehen.
Das  Recht,  sich  beliebig  behufs  unmittelbarer  oder  mittelbarer  Beeinflussung ­
  der  Arbeitsbedingungen  zusammenzuschließen,  ist  der  Inhalt
der  Koalitionsfreiheit.
Die  Koalitionsfreiheit  der  Arbeiter  und  Unternehmer  gilt  fast  in
allen  Kulturstaaten  heute  als  die  notwendige  Ergänzung  der  Gründung
des  Arbeitsverhältnisses  auf  den  freien  Arbeitsvertrag  und  als  die
            
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