Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

11.  Kapitel.  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen  durch  Koalitionen.  247

Aber  es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  sie  für  den  Arbeiter  in  der  Eegel
noch  unentbehrlicher  ist  als  für  die  Unternehmer,  weil  die  wirtschaftliche ­
  Kraft  beider  Gruppen  ungleich  ist.  In  der  Regel  ist  die  Zahl
der  Unternehmer  erheblich  kleiner  als  die  der  von  ihnen  beschäftigten
Arbeiter.  Die  kleinere  Zahl  der  Unternehmer  kann  sich  über  ein  gemeinsames ­
  Vorgehen  auch  ohne  eine  nach  außen  hervortretende  Vereinigung ­
  an  und  für  sich  leichter  verständigen,  als  die  viel  größere  Zahl
der  Arbeiter.  Auch  sind  die  Arbeiter  vielfach  bei  Abschluß  des  Arbeitsvertrages ­
  trotz  ihrer  rechtlichen  Gleichstellung  mit  den  Unternehmern
tatsächlich  in  einer  gewissen  Zwangslage,  weil  sie  ihre  einzige  Erwerbsquelle, ­
  die  Verwertung  ihrer  Arbeitskraft,  nicht  ungenutzt  lassen
können.  Da  im  wirtschaftlichen  Leben  ganz  naturgemäß  jede  Partei
ihre  Interessen  zu  wahren  bestrebt  ist,  kann  es  auf  diese  Weise  dazu
kommen,  daß  die  Arbeitsbedingungen  manchen  berechtigten  Wunsch
der  Arbeiter  nicht  berücksichtigen.  Das  kann  sich  wegen  der  schwächeren ­
  Stellung  der  Arbeiter  ohne  jeden  bösen  Willen  der  Unternehmer
einstellen,  namentlich  dann,  wenn  die  einzelnen  Arbeiter  auf  sich  gestellt ­
  sind.  Durch  den  Zusammenschluß  der  Arbeiter  wird  ihr  Einfluß
gesteigert,  und  sie  können  so  der  Vernachlässigung  berechtigter  Arbeiterinteressen ­
  wirksamer  entgegenarbeiten.  Aus  dem  Gesagten  ergibt  sich
auch,  daß  die  Verweigerung  des  Koalitionsrechtes  für  beide  Teile  tatsächlich ­
  die  Arbeiter  härter  treffen  müßte,  als  die  Arbeitgeber.  Daß  es
vollends  ungerecht  wäre,  den  Arbeitern  das  Koalitionsrecht  vorzuenthalten, ­
  es  aber  den  Unternehmern  zu  gewähren,  versteht  sich  von  selbst.
Daß  die  Koalitionsfreiheit  wie  jede  Freiheit  mißbraucht  werden
kann,  und  daß  auch  ihr  nach  dem  formalen  Recht  zulässiger  Gebrauch
unter  Umständen  tatsächliche  Nachteile  zur  Folge  hat,  ist  durch  die
Erfahrung  erwiesen.  Ebenso  aber  steht  auch  fest,  daß  der  tatsächliche ­
  Zusammenschluß  gleich  interessierter  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  bei  dem  heutigen  Stande  des  Verkehrs-  und  Bildungswesens
nicht  mehr  verhindert  werden  kann.  Ein  Verbot  der  Koalitionen
würde  diese  nicht  hindern,  aber  sie  auf  den  Weg  geheimer  Verbindungen ­
  drängen,  und  diese  sind,  wie  die  Geschichte  der  Arbeiterbewegung ­
  deutlich  genug  gezeigt  hat,  viel  eher  geneigt,  auf  gewalttätiges ­
  Vorgehen  abzugleiten,  und  deshalb  viel  gefährlicher,  als  die
auf  gesetzlichem  Boden  und  darum  vor  der  Öffentlichkeit  sich  vollziehenden ­
  Koalitionen.  Es  ist  immer  der  Grundsatz  verständiger  Politik
gewesen,  Erscheinungen,  die  sich  nach  der  Lagerung  aller  Verhältnisse
nicht  verhindern  lassen,  weil  sie  einem  wirklichen  Bedürfnis  entsprechen, ­
  durch  die  Gesetzgebung  anzuerkennen  und  dadurch  auf
einen  geordneten,  der  öffentlichen  Kontrolle  zugänglichen  und  die  Bekämpfung ­
  des  Mißbrauches  ermöglichenden  Weg  zu  leiten  und  sie  so
ihrer  sonst  vorhandenen  Nachteile  möglichst  zu  entkleiden.  Diese  Er ­
            
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