11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 247
Aber es ist nicht zu leugnen, daß sie für den Arbeiter in der Eegel
noch unentbehrlicher ist als für die Unternehmer, weil die wirtschaftliche
Kraft beider Gruppen ungleich ist. In der Regel ist die Zahl
der Unternehmer erheblich kleiner als die der von ihnen beschäftigten
Arbeiter. Die kleinere Zahl der Unternehmer kann sich über ein gemeinsames
Vorgehen auch ohne eine nach außen hervortretende Vereinigung
an und für sich leichter verständigen, als die viel größere Zahl
der Arbeiter. Auch sind die Arbeiter vielfach bei Abschluß des Arbeitsvertrages
trotz ihrer rechtlichen Gleichstellung mit den Unternehmern
tatsächlich in einer gewissen Zwangslage, weil sie ihre einzige Erwerbsquelle,
die Verwertung ihrer Arbeitskraft, nicht ungenutzt lassen
können. Da im wirtschaftlichen Leben ganz naturgemäß jede Partei
ihre Interessen zu wahren bestrebt ist, kann es auf diese Weise dazu
kommen, daß die Arbeitsbedingungen manchen berechtigten Wunsch
der Arbeiter nicht berücksichtigen. Das kann sich wegen der schwächeren
Stellung der Arbeiter ohne jeden bösen Willen der Unternehmer
einstellen, namentlich dann, wenn die einzelnen Arbeiter auf sich gestellt
sind. Durch den Zusammenschluß der Arbeiter wird ihr Einfluß
gesteigert, und sie können so der Vernachlässigung berechtigter Arbeiterinteressen
wirksamer entgegenarbeiten. Aus dem Gesagten ergibt sich
auch, daß die Verweigerung des Koalitionsrechtes für beide Teile tatsächlich
die Arbeiter härter treffen müßte, als die Arbeitgeber. Daß es
vollends ungerecht wäre, den Arbeitern das Koalitionsrecht vorzuenthalten,
es aber den Unternehmern zu gewähren, versteht sich von selbst.
Daß die Koalitionsfreiheit wie jede Freiheit mißbraucht werden
kann, und daß auch ihr nach dem formalen Recht zulässiger Gebrauch
unter Umständen tatsächliche Nachteile zur Folge hat, ist durch die
Erfahrung erwiesen. Ebenso aber steht auch fest, daß der tatsächliche
Zusammenschluß gleich interessierter Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bei dem heutigen Stande des Verkehrs- und Bildungswesens
nicht mehr verhindert werden kann. Ein Verbot der Koalitionen
würde diese nicht hindern, aber sie auf den Weg geheimer Verbindungen
drängen, und diese sind, wie die Geschichte der Arbeiterbewegung
deutlich genug gezeigt hat, viel eher geneigt, auf gewalttätiges
Vorgehen abzugleiten, und deshalb viel gefährlicher, als die
auf gesetzlichem Boden und darum vor der Öffentlichkeit sich vollziehenden
Koalitionen. Es ist immer der Grundsatz verständiger Politik
gewesen, Erscheinungen, die sich nach der Lagerung aller Verhältnisse
nicht verhindern lassen, weil sie einem wirklichen Bedürfnis entsprechen,
durch die Gesetzgebung anzuerkennen und dadurch auf
einen geordneten, der öffentlichen Kontrolle zugänglichen und die Bekämpfung
des Mißbrauches ermöglichenden Weg zu leiten und sie so
ihrer sonst vorhandenen Nachteile möglichst zu entkleiden. Diese Er