Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

eigentliche  Gegenorganisationen  der  Arbeiterberufsvereine  erscheinen,
deren  Tätigkeit  sich  also  auf  die  Beeinflussung  der  Grundlagen,
Voraussetzungen  und  Bedingungen  des  Arbeitsverhältnisses,  auf  die
Wahrnehmung  der  Berufs-  und  Standesinteressen  der  Unternehmer
gegenüber  den  entsprechenden  Bestrebungen  der  Arbeiter  bezieht.  Derartige ­
  Arbeitgeberberufsvereine  sind  aus  der  großen  Zahl  der  Unternehmervereine ­
  schwer  auszuscheiden.  Vielfach  ist  mit  der  bezeichneten
Aufgabe  das  weitere  Ziel  einer  allgemeinen  wirtschaftlichen  Interessenvertretung ­
  verbunden,  das  oft  nach  außen  hin  durchaus  in  den  Vordergrund ­
  tritt.  Andererseits  liegt  es  in  der  Natur  der  Sache,  daß  Unternehmervereine, ­
  deren  Satzungen  ausschließlich  auf  die  allgemeine  wirtschaftliche ­
  Interessenvertretung  hinweisen,  doch  entweder  dauernd  oder
vorübergehend  auf  das  Gebiet  der  eigentlichen  Berufsvereine  übergreifen.
Die  Zahl  der  eigentlichen  Berufsvereine  der  Arbeitgeber  ist  erheblich ­
  niedriger,  und  ihre  Entwicklung  beginnt  später  als  die  der
Arbeiterberufsvereine,  weil  das  Bedürfnis  einer  gemeinsamen  Abwehr
von  Arbeiterbestrebungen,  die  von  den  Unternehmern  als  unberechtigt
empfunden  wurden,  vielfach  nicht  vorhanden  war  und  ist.  Erst  in
der  neueren  Zeit  hat  sich  dies  Bedürfnis  häufiger  bemerkbar  gemacht,
namentlich  um  durch  moralische  und  materielle  Unterstützung  von
Unternehmern,  die  von  Streiks  betroffen  wurden,  oder  durch  Organisation ­
  gemeinsamer  Abwehr  in  Form  von  Aussperrungen  und  in  anderer ­
  Art  ein  Gegengewicht  gegen  die  immer  energischer  werdenden
Bestrebungen  der  Arbeiterkoalitionen  zu  schaffen.
In  Großbritannien  hat  ein  Bericht  der  Royal  Commission  on  labour
aus  dem  Jahre  1893  im  ganzen  70  Unternehmerverbände  angeführt,
deren  ältester  1875  entstanden  ist,  und  die  meist  die  Abwehr  der
bezeichneten  Bestrebungen  neben  anderen  Aufgaben  als  Ziel  verfolgen.
Nach  der  Veröffentlichung  des  Berichts  haben  sich  aus  Anlaß  großer
Arbeiterbewegungen  weitere  derartige  Vereine  besonders  im  Maschinenbaugewerbe ­
  gebildet.  Die  mehrfach  angestrebte  Zusammenfassung
dieser  Vereine  zu  einem  großen  Verbände  ist  noch  nicht  gelungen.
Indes  ist  Ende  1898  ein  gemeinsamer  parlamentarischer  Ausschuß  —
„Employers  Parliamentary  Council"  —  entstanden  zur  Verteidigung
gegen  die  Ansprüche  der  Gewerkvereine.  Die  Unternehmervereine
einer  größeren  Zahl  von  Industriezweigen  haben  sich  dem  Ausschuß
angeschlossen.
In  Frankreich  stehen  den  Arbeitersyndikaten  die  Unternehmersyndikate ­
  und  deren  Unionen  gegenüber.  Beide  haben  sich  seit  dem
schon  erwähnten  Gesetze  vom  21.  März  1884  erheblich  entwickelt.
Für  Handel  und  Industrie  bestanden  1884:  101,  1890:  1004,  1895:
1622,  Anfang  1903:  2757  Syndikate  mit  205  463  Mitgliedern.  Anfang
1903  waren  an  Unionen  von  Arbeitgebersyndikaten  vorhanden:
            
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