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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
Staaten späterhin ebenso Vorgehen werden, ist zweifelhaft. Es liegt
ihnen vielleicht näher, zunächst zu versuchen, ob nicht auf freiwilligem
Wege durch Anregungen der Staatsbehörden die Wohnungsaufsicht eingebürgert
werden kann, oder den Weg zu beschreiten, daß es zwar
im allgemeinen den Gemeinden überlassen bleibt, ob sie eine Wohnungsaufsicht
einrichten wollen, aber unter bestimmten Voraussetzungen den
übergeordneten Staatsbehörden das Eecht zur Ausübung eines entsprechenden
Zwanges gegeben wird. Ein Mittelweg der letzteren Art
hat sich schon verschiedentlich als wirksam erwiesen, und es ist deshalb
nicht ausgeschlossen, daß verschiedene deutsche Bundesstaaten ihn betreten
werden. Daß ein reichsgesetzlicher Zwang zur Einrichtung der
Wohnungsaufsicht ausgesprochen werden sollte, ist nach dem früher
Gesagten nicht wahrscheinlich. Ein Eeichsgesetz aber, das lediglich
eine fakultive Wohnungsaufsicht ausspräche, würde nicht von besonderer
praktischer Bedeutung sein.
Mit der Wohnungsaufsicht wird mehrfach ein Wohnungsnachweis
verbunden, um der beteiligten Bevölkerung das vorhandene Angebot
kleiner Wohnungen zugänglich zu machen. Einen solchen Wohnungsnachweis
obligatorisch zu machen, dürfte sich wegen der Verschiedenheit
der Verhältnisse nicht empfehlen. Die praktische Bedeutung des
Wohnungsnachweises für die Verbesserung des Verhältnisses zwischen
Angebot und Nachfrage in bezug auf kleine Wohnungen darf übrigens
nicht besonders hoch veranschlagt werden.
§ 4. Förderung des Wohnungsbaues durch private und öffentliche
Arbeitgeber für eigene Arbeiter. Wichtiger — vom praktischen Gesichtspunkt
aus — als alle besprochenen Maßnahmen ist es, das Angebot
an Wohnungen zu verstärken, die für die Arbeiter geeignet,
gesund, hinreichend geräumig und nicht zu teuer sind. Die Nachfrage
nach solchen Wohnungen läßt sich sowohl im ganzen, als auch in den
meisten einzelnen Orten nicht nur nicht beschränken, sondern wächst
ständig an. Da das vorhandene Angebot an Wohnungen den Anforderungen,
die in bezug auf Gesundheit und Sittlichkeit gestellt werden
müssen, zum Teil nicht genügt, so müßte an sich zur Beseitigung vorhandener
und zur Verhinderung künftiger Mißstände das Angebot geeigneter
Wohnungen längere Zeit hindurch noch stärker erhöht werden,
als die natürliche Zunahme der Nachfrage bedingen würde. Es wird
sehr schwer sein, eine solche Steigerung des Angebotes herbeizuführen.
Mit allen Kräften und von allen Seiten muß aber Hand angelegt
werden, um der Aufgabe einigermaßen gerecht zu werden. In einer
ausreichenden Verstärkung des Angebotes an gesunden, geräumigen
und billigen Wohnungen liegt der Schwerpunkt der Wohnungsreform.
Der mehrerwähnte sächsische Ministerialerlaß vom 31. März 1903
hebt hervor, daß in erster Linie die Errichtung von Kleinwohnungen