Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

Staaten  späterhin  ebenso  Vorgehen  werden,  ist  zweifelhaft.  Es  liegt
ihnen  vielleicht  näher,  zunächst  zu  versuchen,  ob  nicht  auf  freiwilligem
Wege  durch  Anregungen  der  Staatsbehörden  die  Wohnungsaufsicht  eingebürgert ­
  werden  kann,  oder  den  Weg  zu  beschreiten,  daß  es  zwar
im  allgemeinen  den  Gemeinden  überlassen  bleibt,  ob  sie  eine  Wohnungsaufsicht ­
  einrichten  wollen,  aber  unter  bestimmten  Voraussetzungen  den
übergeordneten  Staatsbehörden  das  Eecht  zur  Ausübung  eines  entsprechenden ­
  Zwanges  gegeben  wird.  Ein  Mittelweg  der  letzteren  Art
hat  sich  schon  verschiedentlich  als  wirksam  erwiesen,  und  es  ist  deshalb
nicht  ausgeschlossen,  daß  verschiedene  deutsche  Bundesstaaten  ihn  betreten ­
  werden.  Daß  ein  reichsgesetzlicher  Zwang  zur  Einrichtung  der
Wohnungsaufsicht  ausgesprochen  werden  sollte,  ist  nach  dem  früher
Gesagten  nicht  wahrscheinlich.  Ein  Eeichsgesetz  aber,  das  lediglich
eine  fakultive  Wohnungsaufsicht  ausspräche,  würde  nicht  von  besonderer ­
  praktischer  Bedeutung  sein.
Mit  der  Wohnungsaufsicht  wird  mehrfach  ein  Wohnungsnachweis
verbunden,  um  der  beteiligten  Bevölkerung  das  vorhandene  Angebot
kleiner  Wohnungen  zugänglich  zu  machen.  Einen  solchen  Wohnungsnachweis ­
  obligatorisch  zu  machen,  dürfte  sich  wegen  der  Verschiedenheit ­
  der  Verhältnisse  nicht  empfehlen.  Die  praktische  Bedeutung  des
Wohnungsnachweises  für  die  Verbesserung  des  Verhältnisses  zwischen
Angebot  und  Nachfrage  in  bezug  auf  kleine  Wohnungen  darf  übrigens
nicht  besonders  hoch  veranschlagt  werden.
§  4.  Förderung  des  Wohnungsbaues  durch  private  und  öffentliche
Arbeitgeber  für  eigene  Arbeiter.  Wichtiger  —  vom  praktischen  Gesichtspunkt ­
  aus  —  als  alle  besprochenen  Maßnahmen  ist  es,  das  Angebot ­
  an  Wohnungen  zu  verstärken,  die  für  die  Arbeiter  geeignet,
gesund,  hinreichend  geräumig  und  nicht  zu  teuer  sind.  Die  Nachfrage
nach  solchen  Wohnungen  läßt  sich  sowohl  im  ganzen,  als  auch  in  den
meisten  einzelnen  Orten  nicht  nur  nicht  beschränken,  sondern  wächst
ständig  an.  Da  das  vorhandene  Angebot  an  Wohnungen  den  Anforderungen, ­
  die  in  bezug  auf  Gesundheit  und  Sittlichkeit  gestellt  werden
müssen,  zum  Teil  nicht  genügt,  so  müßte  an  sich  zur  Beseitigung  vorhandener ­
  und  zur  Verhinderung  künftiger  Mißstände  das  Angebot  geeigneter ­
  Wohnungen  längere  Zeit  hindurch  noch  stärker  erhöht  werden,
als  die  natürliche  Zunahme  der  Nachfrage  bedingen  würde.  Es  wird
sehr  schwer  sein,  eine  solche  Steigerung  des  Angebotes  herbeizuführen.
Mit  allen  Kräften  und  von  allen  Seiten  muß  aber  Hand  angelegt
werden,  um  der  Aufgabe  einigermaßen  gerecht  zu  werden.  In  einer
ausreichenden  Verstärkung  des  Angebotes  an  gesunden,  geräumigen
und  billigen  Wohnungen  liegt  der  Schwerpunkt  der  Wohnungsreform.
Der  mehrerwähnte  sächsische  Ministerialerlaß  vom  31.  März  1903
hebt  hervor,  daß  in  erster  Linie  die  Errichtung  von  Kleinwohnungen
            
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