Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

13. Kapitel. Die Arbeiterwohnungsfrage. 
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für Gewährung von Bauvorschüssen 
für Bau von Arbeiter 
im Jahre 
für Arbeiterwohnungen 
wohnungen 
4899 
94 
26 
1900 
100 
26 
1901 
106 
23 
In Frankreich entstand die erste Aktiengesellschaft für billige 
Wohnungen 1866 in Amiens. 1896 gab es 20, Ende 1901: 37 vom 
Handelsminister approbierte Gesellschaften dieser Art neben ver 
schiedenen bedeutenden freien Gesellschaften. Eine Gesellschaft (mit 
500 000 Frs. Aktienkapital) beschränkte sich auf Gewährung von Bau 
vorschüssen. Für 24 dieser Gesellschaften war Ende 1900 das Ge 
sellschaftskapital 4,39 Mill. Frs., die Anleihen 2,32 Mill. Frs., die in 
Gebäuden und Häusern steckenden Summen 6,11 Mill. Frs. 
In Deutschland ist nach den Feststellungen von Prof. Albeecht 
die älteste der hierher gehörigen bestehenden Aktiengesellschaften die 
Berliner gemeinnützige Baugesellschaft, die 1848 gegründet wurde. 
Ähnliche Gesellschaften bestehen u. a. in M. Gladbach (1869), Barmen 
(1872), Dresden (1887), Frankfurt a. M. (1890) usw. Neuerdings ist 
wiederholt die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung für 
solche Zwecke verwertet worden. Vereine sind u. a. besonders hervor 
getreten in Stuttgart (1866), Bethel b. Bielefeld (1886), Bremen (1887), 
München (1899). Stiftungen sind ebenfalls in der 2. Hälfte des 
19. Jahrhunderts wiederholt gemacht worden. Im Sommer 1901 be 
standen für die Förderung des Arbeiterwohnungsbaues in Deutschland: 
Gemeinnützige Aktiengesellschaften 47 
Gesellsch. mit besclir. Haftung . . 14 
Vereine mit Korporationsrechten . 18 
Stiftungen 16 
davon hatten bis Sommer 1901 erbaut 
39 Gesellsch. 9101 Wohnungen 
9 „ 406 
12 Vereine 2494 „ 
12 Stiftungen 1701 ,, 
zusammen 95 
72 
13702 
Von der gemeinnützigen Bautätigkeit entfällt ein sehr beträcht 
licher Teil auf die Eheinprovinz. 31 der vorgenannten Organe gehören 
ihr an. Die gemeinnützige Bautätigkeit bevorzugt die zum Zweck des 
Eigentumserwerbes gebauten Häuser. Von den oben angegebenen 
13 702 Wohnungen sind 8165 den Erwerbshäusern zuzurechnen, während 
5537 als Mietwohnungen erscheinen. 
§ 6. Förderung des Wohnungsbaues für fremde Arbeiter durch öffentlich- 
rechtliche Organe. 
An der unmittelbaren Verstärkung des Angebotes billiger Woh 
nungen haben sich außer einigen Sparkassen neuerdings auch die 
österreichischen Arbeiterunfallversicherungsanstalten beteiligt. Da sie 
nicht hinreichende Gelegenheit zur Darlehnsgewährung für gemein 
nützigen Bau von Arbeiterwohnungen fanden, haben verschiedene von 
ihnen selbst Arbeiterhäuser gebaut, um so einen Teil ihrer Reserven
	        
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