Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

14.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper.  447

hier  hart  aufeinander,  und  sie  werden  hier  schon  wegen  der  größeren
geistigen  Regsamkeit,  zu  der  das  städtische  Leben  zwingt  und  befähigt,
klarer  erkannt  und  tiefer  empfunden.  In  den  Städten  sitzen  überdies
vielfach  kompakte  Arbeitermassen,  und  nirgends  werden  diese  so  leicht
mit  ihrer  Lage  unzufrieden  als  hier.  Nirgends  aber  auch  ist  die  Gelegenheit ­
  zu  verständiger  sozialpolitischer  Arbeit  so  reich  gegeben,  als
in  den  Städten.  Es  ist  unmöglich,  alle  diese  Arbeit  oder  wenigstens
die  führende  Rolle  dabei  lediglich  dem  Staat  zuzuschieben  und  sich
mit  der  Mitwirkung  bei  den  von  ihm  angeregten  Maßnahmen  zu  begnügen. ­
  Auch  bei  der  umfangreichsten  sozialpolitischen  Betätigung
des  Staates  bietet  sich  in  den  Städten  Raum  und  Gelegenheit  genug
zu  selbständigem  sozialpolitischen  Vorgehen.
Die  kommunalen  Selbstverwaltungskörper  sind  bei  ihrer  selbständigen ­
  sozialpolitischen  Betätigung  nicht  völlig  ungebunden.  Sie  unterstehen ­
  staatlicher  Aufsicht  und  Beeinflussung  auch  in  dieser  Beziehung
und  müssen  sich  an  die  gesetzlichen  Grenzen  ihrer  Zuständigkeit  halten.
Sie  können  unter  Umständen  mit  ihren  Maßnahmen  die  Grundrichtung
der  staatlichen  Sozialpolitik  durchkreuzen  und  auf  Bahnen  abgleiten,  die
dem  Gesamtinteresse  des  Landes  schädlich  sind.  Das  wird  der  Staat
mit  den  ihm  zustehenden  Mitteln  verhindern  müssen.  Auch  ist  mit
der  Möglichkeit  zu  rechnen,  daß  in  den  städtischen  Organen  bestimmte
Interessentengruppen  einen  maßgebenden  Einfluß  gewinnen.  Dieser
Einfluß  kann  in  manchen  Fällen  ein  überstürztes  und  die  durch  die
Gesamtverhältnisse  gebotenen  Grenzen  überschreitendes  Vorgehen,  in
anderen  wieder  eine  engherzige  und  kleinliche  Zurückhaltung  zur
Folge  haben.  Daraus  ergeben  sich  Schwierigkeiten  für  die  sozialpolitische ­
  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper.  Nicht  immer  gelingt
es,  die  Schwierigkeiten  innerhalb  des  kommunalen  Gemeinwesens  zu
besiegen.  Auch  das  kann  ein  Eingreifen  der  Staatsgewalt  mit  anregenden, ­
  Richtung  gebenden  oder  mit  einengenden  oder  ab  wehrenden
Maßregeln  nötig  machen.  Eine  gewisse  Erschwerung  für  eine  verständige ­
  und  praktische  Sozialpolitik  der  Städte  liegt  darin,  daß  in  großen
Städten  das  innere  Mitempfinden  mit  den  Erlebnissen  und  Schicksalen
anderer  oft  hinter  einer  mehr  äußerlichen  Anteilnahme  zurücktritt,
weil  in  die  große  Menschenmasse,  die  sich  hier  zusammendrängt,  der
Einzelne  leichter  untertaucht  und  weil  unter  dem  starken  Druck  der
Erwerbsarbeit  auf  die  städtische  Bevölkerung  die  Einzelnen  einander
gleichgültiger  gegenüberstehen.  Hier  bedarf  es  einer  stetigen  und  unermüdlichen ­
  Arbeit  zur  Vertiefung  der  Auffassung.  Äußerlich  ist  die
Gelegenheit  zu  solcher  erzieherischen  Arbeit  gerade  in  den  Städten
reichlicher  gegeben  als  anderswo;  aber  der  inneren  Wirkung  setzt  das
großstädtische  Leben,  das  die  Einzelnen  nach  so  vielen  anderen  Richtungen ­
  hin  ablenkt,  manche  Erschwernisse  entgegen.
            
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