14. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper. 447
hier hart aufeinander, und sie werden hier schon wegen der größeren
geistigen Regsamkeit, zu der das städtische Leben zwingt und befähigt,
klarer erkannt und tiefer empfunden. In den Städten sitzen überdies
vielfach kompakte Arbeitermassen, und nirgends werden diese so leicht
mit ihrer Lage unzufrieden als hier. Nirgends aber auch ist die Gelegenheit
zu verständiger sozialpolitischer Arbeit so reich gegeben, als
in den Städten. Es ist unmöglich, alle diese Arbeit oder wenigstens
die führende Rolle dabei lediglich dem Staat zuzuschieben und sich
mit der Mitwirkung bei den von ihm angeregten Maßnahmen zu begnügen.
Auch bei der umfangreichsten sozialpolitischen Betätigung
des Staates bietet sich in den Städten Raum und Gelegenheit genug
zu selbständigem sozialpolitischen Vorgehen.
Die kommunalen Selbstverwaltungskörper sind bei ihrer selbständigen
sozialpolitischen Betätigung nicht völlig ungebunden. Sie unterstehen
staatlicher Aufsicht und Beeinflussung auch in dieser Beziehung
und müssen sich an die gesetzlichen Grenzen ihrer Zuständigkeit halten.
Sie können unter Umständen mit ihren Maßnahmen die Grundrichtung
der staatlichen Sozialpolitik durchkreuzen und auf Bahnen abgleiten, die
dem Gesamtinteresse des Landes schädlich sind. Das wird der Staat
mit den ihm zustehenden Mitteln verhindern müssen. Auch ist mit
der Möglichkeit zu rechnen, daß in den städtischen Organen bestimmte
Interessentengruppen einen maßgebenden Einfluß gewinnen. Dieser
Einfluß kann in manchen Fällen ein überstürztes und die durch die
Gesamtverhältnisse gebotenen Grenzen überschreitendes Vorgehen, in
anderen wieder eine engherzige und kleinliche Zurückhaltung zur
Folge haben. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten für die sozialpolitische
Arbeit der Selbstverwaltungskörper. Nicht immer gelingt
es, die Schwierigkeiten innerhalb des kommunalen Gemeinwesens zu
besiegen. Auch das kann ein Eingreifen der Staatsgewalt mit anregenden,
Richtung gebenden oder mit einengenden oder ab wehrenden
Maßregeln nötig machen. Eine gewisse Erschwerung für eine verständige
und praktische Sozialpolitik der Städte liegt darin, daß in großen
Städten das innere Mitempfinden mit den Erlebnissen und Schicksalen
anderer oft hinter einer mehr äußerlichen Anteilnahme zurücktritt,
weil in die große Menschenmasse, die sich hier zusammendrängt, der
Einzelne leichter untertaucht und weil unter dem starken Druck der
Erwerbsarbeit auf die städtische Bevölkerung die Einzelnen einander
gleichgültiger gegenüberstehen. Hier bedarf es einer stetigen und unermüdlichen
Arbeit zur Vertiefung der Auffassung. Äußerlich ist die
Gelegenheit zu solcher erzieherischen Arbeit gerade in den Städten
reichlicher gegeben als anderswo; aber der inneren Wirkung setzt das
großstädtische Leben, das die Einzelnen nach so vielen anderen Richtungen
hin ablenkt, manche Erschwernisse entgegen.