Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

5.  Kapitel.  Träger  und  Organe  der  Sozialpolitik.

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worden  sind.  Immerhin  muß  anerkannt  werden,  daß  derartige  Angaben ­
  nur  vereinzelt  gemacht  sind.
Der  sachliche  Erfolg  der  Arbeitersekretariate  könnte  gesteigert
werden,  wenn  ihnen  alles  fern  gehalten  wird,  was  mit  ihrer  eigentlichen ­
  Aufgabe  des  Rechtsschutzes  und  der  Rechtsbelehrung  nichts  zu
tun  hat.  Dahin  gehört  zunächst  die  Ablösung  von  Aufgaben,  die  auf
einem  anderen  Gebiete  liegen.  Aus  der  schon  erwähnten  Statistik
für  32  Arbeitersekretariate  geht  hervor,  daß  13  dieser  Sekretariate  sich
mit  statistischen  Erhebungen  sowohl  allgemeiner  als  auch  beruflicher  Art,
befaßt  haben,  und  daß  es  sich  dabei  zum  Teil  um  umfangreiche  Arbeiten
gehandelt  hat.  Derartige  Arbeiten  waren  bei  der  Errichtung  des  Arbei  tersekretariates
  in  Nürnberg,  von  dem  die  neuerliche  Verbreitung  dieser  Einrichtungen ­
  ihren  Ausgangspunkt  nahm,  schon  mit  ins  Auge  gefaßt.  Erhebungen ­
  über  Lohn-  und  Arbeiterverhältnisse,  Lebensmittelpreise  und
Wohnungszustände  waren  u.  a.  als  Aufgaben  des  Nürnberger  Arbeitersekretariates ­
  bezeichnet  worden.  An  sich  wäre  es  selbstverständlich  unbegründet, ­
  die  Vornahme  solcher  Arbeiten  durch  die  Arbeitersekretariate
schlechthin  als  ungeeignet  zu  bezeichnen.  Wenn  ein  Arbeitersekretariat
wie  das  in  München  eine  besondere  Abteilung  für  Statistik  unterhalten
kann,  wird  es  durch  statistische  Erhebungen  in  der  Erfüllung  seiner
eigentlichen  Aufgabe  nicht  gestört  und  beeinträchtigt  werden.  Aber
die  weitaus  überwiegende  Mehrzahl  der  Sekretariate  ist  mit  Mitteln
und  Arbeitskräften  nicht  so  ausgerüstet,  daß  ihre  Tätigkeit  auf  dem
Gebiete  des  Rechtsschutzes  und  der  Rechtsbelehrung  nicht  durch  umfangreiche ­
  Arbeiten  anderer  Art  gestört  und  beengt  werden  sollte.
Eine  gewisse  Selbstbeschränkung  ist  deshalb  in  der  Regel  durch  die
Verhältnisse  geboten.
Ein  weiteres,  ebenfalls  bereits  bei  der  Errichtung  des  Nürnberger
Arbeitersekretariates  in  Aussicht  genommenes  Arbeitsgebiet,  nämlich
die  Arbeit  für  Ausbreitung  der  Gewerkschaften  und  die  Übernahme
gewisser  gewerkschaftlicher  Funktionen,  wird  noch  bei  einer  ganzen
Reihe  von  Sekretariaten  betrieben.  Von  den  mehrerwähnten  32  Sekretariaten ­
  vermittelten  (1902)  18  die  Aufnahme  neuer  Mitglieder  in  die
Gewerkschaften,  und  eines  besorgt  auch  die  Erhebung  der  Gewerkschaf ­
  tsbeiträge  und  die  Zustellung  der  Fachorgane.  Die  Abstreifung
dieser  Arbeiten  empfiehlt  sich  für  die  meisten  Sekretariate  schon  aus
dem  eben  besprochenen  Grunde.  Dazu  kommt  noch  eine  andere  Erwägung.
  Nach  Lage  der  Sache  werden  durch  die  Übernahme  gewerkschaftlicher ­
  Arbeiten  der  besprochenen  Art  die  Sekretariate  bis  zu
gewissem  Grade  mit  der  sozialdemokratischen  Organisation  verknüpft.
Dieser  politische  Beisatz  kann  es  Unternehmern  und  Behörden  unter
Umständen  erschweren,  mit  den  Sekretariaten  diejenige  Fühlung  zu
unterhalten,  die  im  Hinblick  auf  deren  sachliche  Aufgabe  erwünscht
            
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