Full text: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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aus dem Jahre 1904 enthalten die bereits untersuchten und ab 
baufähigen Kohlenfelder -— Felder bis zu 4000 Fuss Tiefe und 
1 Fuss Mindestdicke —• rund 101 Milliarden t Kohle. In mehr 
als 4000 Fuss Tiefe sind rund weitere 5 Milliarden t. Bei der 
jetzigen jährlichen Ausbeute wäre England also noch für ein 
»knappes Jahrtausend« mit Kohle versorgt l ). 
Mögen in allen diesen Berechnungen auch manche Fehler 
sein, deren Quelle darin liegt, dass es den Menschen nicht gege 
ben ist, das Zukünftige zu erkennen, so sehen wir doch, dass ein 
mal die Kohlenschätze zu Ende gehen. Was dann geschieht, 
darüber schon heute sich den Kopf zu zerbrechen, wollen wir pro 
phetisch veranlagten Menschen überlassen. 
Ferner ist das Kohlenvorkommen sowohl nach den Becken, 
als auch innerhalb des einzelnen Beckens, wie dem Leser hin 
länglich bekannt ist, äusserst verschieden. In den verschiedenen 
natürlichen Verhältnissen, unter denen die Kohle gelagert ist, 
und in der ein für allemal gegebenen Lage der Werke zum Markte 
drückt sich die Unvertretbarkeit der abzubauenden Kohlen 
schätze aus. Die abgebaute Kohle, das Handelsobjekt, ge 
hört jedoch innerhalb der einzelnen Sorten zu den nach Typen 
gehandelten fungiblen Waren. Wie die Kartellenquete zeigte, 
wollen die Kartelle bisweilen eine Art absolute Vertretbarkeit 
herbeiführen und die aus natürlichen Gründen bedingte Verschie 
denheit der einzelnen Kohlensorten mit Gewalt modifizieren, in 
dem sie sich die Dringlichkeit der Nachfrage seitens des Kon 
sumenten bei der, wenn auch nicht völlig fehlenden, so doch 
äusserst beschränkten anderweitigen Beschaffungsmöglichkeit zu 
Nutze machen und mit der gewünschten Qualität eine oft weni 
ger geeignete Qualität mitliefern. Dieses gewaltsame Stabilieren 
geht gegen die Natur der Dinge und schädigt den Konsumenten. 
Es lässt sich auf die Dauer nicht halten. 
Der Steinkohlenbergbau sucht die unter diesen Voraussetz 
ungen : Unvermehrbarkeit und Unvertretbarkeit vorkommenden 
Kohlen zu gewinnen, sein Betrieb fällt somit unter die Kate 
gorie »Rohstoffproduktion«. Für diese gilt das Gesetz des abneh 
menden Ertrages, d. h. die Gewinnungskosten steigen unter 
sonst gleichbleibenden Verhältnissen mit der Tiefe, 
aus der die Kohle gewonnen werden muss, oder mit der Abnahme 
1) Zeitungsnotizen vom Februar 1905.
	        
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