Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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aus  dem  Jahre  1904  enthalten  die  bereits  untersuchten  und  abbaufähigen ­
  Kohlenfelder  -—  Felder  bis  zu  4000  Fuss  Tiefe  und
1  Fuss  Mindestdicke  —•  rund  101  Milliarden  t  Kohle.  In  mehr
als  4000  Fuss  Tiefe  sind  rund  weitere  5  Milliarden  t.  Bei  der
jetzigen  jährlichen  Ausbeute  wäre  England  also  noch  für  ein
»knappes  Jahrtausend«  mit  Kohle  versorgt l ).
Mögen  in  allen  diesen  Berechnungen  auch  manche  Fehler
sein,  deren  Quelle  darin  liegt,  dass  es  den  Menschen  nicht  gegeben ­
  ist,  das  Zukünftige  zu  erkennen,  so  sehen  wir  doch,  dass  einmal ­
  die  Kohlenschätze  zu  Ende  gehen.  Was  dann  geschieht,
darüber  schon  heute  sich  den  Kopf  zu  zerbrechen,  wollen  wir  prophetisch ­
  veranlagten  Menschen  überlassen.
Ferner  ist  das  Kohlenvorkommen  sowohl  nach  den  Becken,
als  auch  innerhalb  des  einzelnen  Beckens,  wie  dem  Leser  hinlänglich ­
  bekannt  ist,  äusserst  verschieden.  In  den  verschiedenen
natürlichen  Verhältnissen,  unter  denen  die  Kohle  gelagert  ist,
und  in  der  ein  für  allemal  gegebenen  Lage  der  Werke  zum  Markte
drückt  sich  die  Unvertretbarkeit  der  abzubauenden  Kohlenschätze ­
  aus.  Die  abgebaute  Kohle,  das  Handelsobjekt,  gehört ­
  jedoch  innerhalb  der  einzelnen  Sorten  zu  den  nach  Typen
gehandelten  fungiblen  Waren.  Wie  die  Kartellenquete  zeigte,
wollen  die  Kartelle  bisweilen  eine  Art  absolute  Vertretbarkeit
herbeiführen  und  die  aus  natürlichen  Gründen  bedingte  Verschiedenheit ­
  der  einzelnen  Kohlensorten  mit  Gewalt  modifizieren,  indem ­
  sie  sich  die  Dringlichkeit  der  Nachfrage  seitens  des  Konsumenten ­
  bei  der,  wenn  auch  nicht  völlig  fehlenden,  so  doch
äusserst  beschränkten  anderweitigen  Beschaffungsmöglichkeit  zu
Nutze  machen  und  mit  der  gewünschten  Qualität  eine  oft  weniger ­
  geeignete  Qualität  mitliefern.  Dieses  gewaltsame  Stabilieren
geht  gegen  die  Natur  der  Dinge  und  schädigt  den  Konsumenten.
Es  lässt  sich  auf  die  Dauer  nicht  halten.
Der  Steinkohlenbergbau  sucht  die  unter  diesen  Voraussetzungen ­
  :  Unvermehrbarkeit  und  Unvertretbarkeit  vorkommenden
Kohlen  zu  gewinnen,  sein  Betrieb  fällt  somit  unter  die  Kategorie ­
  »Rohstoffproduktion«.  Für  diese  gilt  das  Gesetz  des  abnehmenden ­
  Ertrages,  d.  h.  die  Gewinnungskosten  steigen  unter
sonst  gleichbleibenden  Verhältnissen  mit  der  Tiefe,
aus  der  die  Kohle  gewonnen  werden  muss,  oder  mit  der  Abnahme

1)  Zeitungsnotizen  vom  Februar  1905.
            
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