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aus dem Jahre 1904 enthalten die bereits untersuchten und abbaufähigen
Kohlenfelder -— Felder bis zu 4000 Fuss Tiefe und
1 Fuss Mindestdicke —• rund 101 Milliarden t Kohle. In mehr
als 4000 Fuss Tiefe sind rund weitere 5 Milliarden t. Bei der
jetzigen jährlichen Ausbeute wäre England also noch für ein
»knappes Jahrtausend« mit Kohle versorgt l ).
Mögen in allen diesen Berechnungen auch manche Fehler
sein, deren Quelle darin liegt, dass es den Menschen nicht gegeben
ist, das Zukünftige zu erkennen, so sehen wir doch, dass einmal
die Kohlenschätze zu Ende gehen. Was dann geschieht,
darüber schon heute sich den Kopf zu zerbrechen, wollen wir prophetisch
veranlagten Menschen überlassen.
Ferner ist das Kohlenvorkommen sowohl nach den Becken,
als auch innerhalb des einzelnen Beckens, wie dem Leser hinlänglich
bekannt ist, äusserst verschieden. In den verschiedenen
natürlichen Verhältnissen, unter denen die Kohle gelagert ist,
und in der ein für allemal gegebenen Lage der Werke zum Markte
drückt sich die Unvertretbarkeit der abzubauenden Kohlenschätze
aus. Die abgebaute Kohle, das Handelsobjekt, gehört
jedoch innerhalb der einzelnen Sorten zu den nach Typen
gehandelten fungiblen Waren. Wie die Kartellenquete zeigte,
wollen die Kartelle bisweilen eine Art absolute Vertretbarkeit
herbeiführen und die aus natürlichen Gründen bedingte Verschiedenheit
der einzelnen Kohlensorten mit Gewalt modifizieren, indem
sie sich die Dringlichkeit der Nachfrage seitens des Konsumenten
bei der, wenn auch nicht völlig fehlenden, so doch
äusserst beschränkten anderweitigen Beschaffungsmöglichkeit zu
Nutze machen und mit der gewünschten Qualität eine oft weniger
geeignete Qualität mitliefern. Dieses gewaltsame Stabilieren
geht gegen die Natur der Dinge und schädigt den Konsumenten.
Es lässt sich auf die Dauer nicht halten.
Der Steinkohlenbergbau sucht die unter diesen Voraussetzungen
: Unvermehrbarkeit und Unvertretbarkeit vorkommenden
Kohlen zu gewinnen, sein Betrieb fällt somit unter die Kategorie
»Rohstoffproduktion«. Für diese gilt das Gesetz des abnehmenden
Ertrages, d. h. die Gewinnungskosten steigen unter
sonst gleichbleibenden Verhältnissen mit der Tiefe,
aus der die Kohle gewonnen werden muss, oder mit der Abnahme
1) Zeitungsnotizen vom Februar 1905.