Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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die  Verwendung  gewisser  Stoffe  in  der  Chokoladenfabrikation  verpönte.*)
—  Einen  harten  Kampf  galt  es,  dem  in  Stuttgart  1878  gefaßten  Beschlusse,
welcher  sich  in  der  Praxis  dahin  gestaltete,  daß  namentlich  mehlhaltige
Fabrikate  als  solche  zu  bezeichnen  seien,  Geltung  zu  verschaffen.  Besonders
eine  Anzahl  norddeutscher  Fabriken  glaubten  in  einem  solchen  Deklarationszwang ­
  den  Untergang  unserer  Industrie  zu  erblicken.  Und  doch  hat  gerade
diese  Maßregel  sich  als  eine  außerordentlich  heilsame  erwiesen.  Damals
glaubte  ein  großer  Theil  der  Hausfrauen,  auch  der  Konditoren,  daß  es
geradezu  zur  Verbesserung  der  Chokolade  gehöre,  wenn  in  derselben  Mehl
sei,  und  das  Quantum,  welches  der  Fabrikant  bereits  davon  hineingethan
hatte,  wurde  beim  Kochen  noch  verstärkt.  —  Wenn  nun  aber  jetzt  der
Fabrikant  zu  unterscheiden  hatte,  indem  er  den  Etiquetten  aufdruckte,  entweder ­
  „mit  Mehlzusatz"  oder  „rein  Kakao  und  Zucker"  und  letzteres
Fabrikat  noch  mit  der  Verbandsmarke  schmückte,  dann  kam  wohl  das
Publikum  nach  und  nach  zu  der  Ueberzeugung,  daß  die  Sorte
„rein  Kakao  und  Zucker"  wohl  etwas  Besseres  sein  müsse,  und  dadurch
wurde  das  mehlhaltige  Fabrikat  mehr  und  mehr  zurückgedrängt.
Bis  dahin  hatte  der  Verband  versucht,  auf  dem  Wege  der  Selbsthilfe
mit  seinen  Reinheitsbestrebungen  vorwärts  zu  kommen.  Nun  aber  kam  in
der  Legislaturperiode  1878  des  Reichstages  ein  Nahrungsmittelgesetz  in
Arbeit,  das,  wie  man  hoffte,  alle  bestehenden  Uebelstände  beseitigen  sollte,
namentlich  da  bereits  im  November  1875  die  Errichtung  eines  Reichsgesnndheitsamtes
  beschlossen  worden  war.
Leider  wurden  bei  der  Aufstellung  der  Materialien  zu  dem  Gesetz
nicht  sachverständige  Kreise  herangezogen**),  denn  sonst  hätte  es  bei  Behandlung ­
  des  Artikels  Chokolade  Seite  74  nicht  heißen  können:  Hauptinhalt: ­

„2.  Man  pflegt  geringere  Chokoladen  zu  bereiten,  indem  man  den
obengenannten  Bestandtheilen  (Kakao  und  Zucker)  der  guten
Chokolade  Stärke,  Mehl,  Hammelfett  und  ähnliche  Stoffe  hinzufügt. ­
  Dieses  Verfahren  kann  vom  hygienischen  Standpunkte
aus  nicht  beanstandet  werden."
Hätte  man  eine  Umfrage  gehalten,  so  würde  ein  derartiger  Passus,
welcher  geeignet  war,  aufs  Neue  der  Panscherei  Thür  und  Thor  zu
öffnen,  nicht  einen  Platz  in  den  Materialien  gesunden  haben,  denn  dann
hätte  man  erfahren,  daß  der  Verband  bereits  1877  thierische  Fette  unter
die  verpönten  Stoffe  aufgenommen  und  daß  er  für  den  Mehlzusatz  Deklarations-*)

  Protokoll  Leipzig,  S.  12,  Stuttgart,  S.  26.
**)  Der  Deutsche  Reichs-  und  preußische  Staatsanzeiger  vom  21.  April  1883  Nr.  98
sagt:  „Zu  den  Berathungen  der  erwähnten  im  Jahre  1877  thätig  gewesenen  Sachverständigen- ­
  (?)  Konlmission  sind  Vertreter  von  Handel  und  Gewerbe  nicht  zugezogen  worden.
Die  Denkschrift  trägt  den  Anforderungen  der  letzteren  denn  auch  nur  wenig  Rechnung."
M.  I.  III.  Nr.  10  S.  107.
            
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