Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

35

*)  M.  I.  XII  Nr.  5  S.  38.
**)  M.  I.  XXI  Nr.  10  S.  116.
***)  Protokoll  Berlin  1880  S.  12.
3*

ihre  Chokoladen-  und  namentlich  Ueberzugsmassen  kaufen  mußten,  selbstverständlich ­
  den  Wunsch  hegten,  vermittelst  eines  niedrigen  Eingangszolles
davon  bei  der  ausländischen  Konkurrenz  billig  erwerben  zu  können.
Diesen  beiden  Strömungen  hatte  der  Verband  Rechnung  zu  tragen
und  hat  sich  derselbe  daher  niemals  bei  der  Kakaobutter  für  den  sonstigen
Fabrikatzoll  von  80  M.  verwandt,  sondern  nur  für  den  Selbstkostenpreis,
wie  er  sich  bei  dem  Verarbeiten  der  rohen  Bohne  herausstellt,  d.  h.  für  45  M.
Im  Uebrigen  aber  sind  die  Wege  der  Regierung  vorgezeichuet.
Niedriger  als  45  M.  kann  der  Butterzoll  nicht  eingestellt  werden,  wenn
nicht  die  Ausfuhrvergütung  für  in  freiem  Verkehr  hergestellte  Fabrikate  in
Frage  gestellt  werden  soll,  denn  es  ist  doch  selbstverständlich,  daß  die  Regierung ­
  nicht  37,30  M.  für  die  in  die  Chokolade  eventuell  zugesetzte,  aus
dem  Auslande  stannnende  Kakaobutter  rückvergüten  kann,  wenn  solche,  wie
von  einer  Richtung  gewünscht  wird,  mit  9  M.  eingeführt  werden  könnte.
Diesen  Standpunkt  hat  überdies  mit  aller  Schärfe  der  Abgeordnete
Möller,  derzeitiger  preußischer  Handelsminister,  der  sich  damals  unserer
Industrie  mit  aller  Wärme  angenommen  hatte,  in  der  Reichstagssitzung
vom  31.  März  1892*)  vertreten.
Für  den  in  der  Bearbeitung  befindlichen  neuen  Zolltarif  ist  dem
Verbände  Gelegenheit  gegeben  worden,  seine  Wünsche  kundzugeben.  Der
Vorschlag  lautet  dahin,  unter  Belastung  der  derzeitigen  Fabrikatzölle,  den
Rohkakaozoll  auf  20  M.  zu  ermäßigen,  was  dem  in  Oesterreich  voraussichtlich ­
  künftigen  Zoll  von  20  Kr.  Gold  genau  entspricht  und  wodurch
endlich  der  bereits  erwähnten  Resolution  des  Reichstages  vom  30.  August
1883  Rechnung  getragen  werden  würde.
Folgerichtig  müßte  dann  eine  Ermäßigung  des  Fabrikateingangszolles  eintreten ­
  und  ist  diesfalls  für  Kakaomasse,  Kakaopulver  und  Chokolade  eine  Herabsetzung ­
  auf  65  M.  und  für  Kakaobutter  eine  solche  auf  25  M.  vorgeschlagen.**)
In  neuerer  Zeit  ist  mehrfach  die  Frage  in  Anregung  gekommen,  ob
es  sich  empfiehlt,  den  in  den  deutschen  Kolonien  erzeugten  Kakao  zollfrei
oder  zu  ermäßigtem  Zoll  einzuführen.  Obwohl  hierüber  ein  Verbandsbeschluß ­
  nicht  vorliegt,  dürfte  doch  die  allgemeine  Ansicht  dahin  gehen,
daß  von  einer  derartigen  Maßregel  weder  der  Fabrikant,  noch  das  konsumirende
  Publikum  einen  Vortheil  haben  würde  und  nur  die  Plantagenbesitzer ­
  den  Gewinn  einstreichen  würden.
Unseren  älteren  Mitgliedern  wird  es  interessant  sein,  an  einen  Vortrag ­
  erinnert  zu  werden,  den  uns  am  Verbandstage  1880***)  ein  Literat
Israel  über  eine  Kurtaxe  d’entrepöt  oder  Unterscheidungszoll  hielt,  der
um  so  weniger  auf  Beifall  rechnen  konnte,  als  wir  bekanntlich  damals
noch  keine  deutschen  Kolonien  hatten.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.