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*) M. I. XII Nr. 5 S. 38.
**) M. I. XXI Nr. 10 S. 116.
***) Protokoll Berlin 1880 S. 12.
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ihre Chokoladen- und namentlich Ueberzugsmassen kaufen mußten, selbstverständlich
den Wunsch hegten, vermittelst eines niedrigen Eingangszolles
davon bei der ausländischen Konkurrenz billig erwerben zu können.
Diesen beiden Strömungen hatte der Verband Rechnung zu tragen
und hat sich derselbe daher niemals bei der Kakaobutter für den sonstigen
Fabrikatzoll von 80 M. verwandt, sondern nur für den Selbstkostenpreis,
wie er sich bei dem Verarbeiten der rohen Bohne herausstellt, d. h. für 45 M.
Im Uebrigen aber sind die Wege der Regierung vorgezeichuet.
Niedriger als 45 M. kann der Butterzoll nicht eingestellt werden, wenn
nicht die Ausfuhrvergütung für in freiem Verkehr hergestellte Fabrikate in
Frage gestellt werden soll, denn es ist doch selbstverständlich, daß die Regierung
nicht 37,30 M. für die in die Chokolade eventuell zugesetzte, aus
dem Auslande stannnende Kakaobutter rückvergüten kann, wenn solche, wie
von einer Richtung gewünscht wird, mit 9 M. eingeführt werden könnte.
Diesen Standpunkt hat überdies mit aller Schärfe der Abgeordnete
Möller, derzeitiger preußischer Handelsminister, der sich damals unserer
Industrie mit aller Wärme angenommen hatte, in der Reichstagssitzung
vom 31. März 1892*) vertreten.
Für den in der Bearbeitung befindlichen neuen Zolltarif ist dem
Verbände Gelegenheit gegeben worden, seine Wünsche kundzugeben. Der
Vorschlag lautet dahin, unter Belastung der derzeitigen Fabrikatzölle, den
Rohkakaozoll auf 20 M. zu ermäßigen, was dem in Oesterreich voraussichtlich
künftigen Zoll von 20 Kr. Gold genau entspricht und wodurch
endlich der bereits erwähnten Resolution des Reichstages vom 30. August
1883 Rechnung getragen werden würde.
Folgerichtig müßte dann eine Ermäßigung des Fabrikateingangszolles eintreten
und ist diesfalls für Kakaomasse, Kakaopulver und Chokolade eine Herabsetzung
auf 65 M. und für Kakaobutter eine solche auf 25 M. vorgeschlagen.**)
In neuerer Zeit ist mehrfach die Frage in Anregung gekommen, ob
es sich empfiehlt, den in den deutschen Kolonien erzeugten Kakao zollfrei
oder zu ermäßigtem Zoll einzuführen. Obwohl hierüber ein Verbandsbeschluß
nicht vorliegt, dürfte doch die allgemeine Ansicht dahin gehen,
daß von einer derartigen Maßregel weder der Fabrikant, noch das konsumirende
Publikum einen Vortheil haben würde und nur die Plantagenbesitzer
den Gewinn einstreichen würden.
Unseren älteren Mitgliedern wird es interessant sein, an einen Vortrag
erinnert zu werden, den uns am Verbandstage 1880***) ein Literat
Israel über eine Kurtaxe d’entrepöt oder Unterscheidungszoll hielt, der
um so weniger auf Beifall rechnen konnte, als wir bekanntlich damals
noch keine deutschen Kolonien hatten.