Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

*)  19.  I.  XI  Nr.  2  S.  21.
**)  M.  I.  XII  Nr.  4  S.  26.

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in  Gegenwart  des  Präsidenten  des  Reichsversicherungsamtes  Bödiker
statt  und  wurde  die  Aufnahme  folgender  Gruppen  beschlossen:  Bäckerei
und  Konditorei,  Nudeln,  Kakao  und  Chokolade,  Kaffeesurrogate,  Kaffeebrennerei,
  Zuckerschneiderei,  Konserven,  Fleischerei,  Fischsalzerei,  Eisbereitung,
Schaum-  und  Obstwein,  Malzextrakt,  denen  später  noch  die  Mineralquellen
und  Badeanstalten  zugefügt  wurden.  Die  Berufsgenossenschaft  nahm  ihren
Sitz  in  Mannheim,  konnte  mit  Jnkrafttretung  des  Gesetzes  am  1.  Oktober
1885  ihre  Arbeit  beginnen  und  erstreckte  sich  ohne  Sektionsbildung  über
das  ganze  Reich.
Die  zu  den  Ehrenämtern  in  der  Berufsgenossenschaft  Berufenen
standen  einem  ihnen  völlig  fremden  Arbeitsgebiet  gegenüber  und  auch  die
ihnen  vorgesetzte  Behörde  konnte  sich  auf  zurückliegende  Erfahrungen  nicht
berufen.  Nur  dem  außerordentlichen  Organisationstalent  des  Präsidenten
Bödiker,  nachmals  zum  doctor  honoris  causae  ernannt,  war  es  zu
danken,  wenn  dieser  riesenhafte  Apparat,  dem  bereits  1886  57  gewerbliche
Berufsgenossenschaften  und  83  Reichs-  und  Staatsbetriebe  unterstellt
waren,  von  Haus  aus  tadellos  funktionirte.  Außerordentlich  hat  es  sich
bewährt,  daß  das  Reichsversicherungsamt  die  Berufsgenossenschaften  darauf
führte,  selbst  das  Richtige  zu  finden,  indem  es  der  Autonomie  den  weitesten
Spielraum  ließ,  nur  daun  berichtigend  eingreifend,  wenn  Fehler  begangen
wurden.  Die  erste  Versammlung  war  von  137  Personen  besucht,  doch
hat  sich  leider  im  Laufe  der  Jahre  die  Theilnahme  an  den  Genossenschaftsversammlungen ­
  sehr  abgeschwächt.
Die  Führung  der  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherung  war  ursprünglich ­
  auch  den  Berufsgenossenschaften  vom  Reichsversicheruugsamt  zugedacht,
doch  kam  man  von  diesem  Vorhaben  ab,  weil  die  Ausdehnung  auf  dieses
Gebiet  jedenfalls  den  Rahmen  der  ehrenamtlichen  Thätigkeit  überschritten ­
  hätte.  —
Mit  dem  Entwürfe  zur  Gewerbenovelle  beschäftigte  sich  zunächst  der
Verbandstag  1890  in  Bremen.*)  Als  von  tiefeinschneidender  Wirkung  ist
diese  Gesetzesergänzuug  vom  1.  Juni  1891  zu  bezeichnen,  weil  sie  vielfach ­
  Beschränkung  in  der  Arbeitszeit,  namentlich  betreffs  der  Arbeiterinnen,
deren  Thätigkeit  in  der  Chokoladenbranche  durch  männliche  Hand  gar
nicht  zu  ersetzen  ist,  brachte.  Auch  die  Beschränkung  der  Sonntagsarbeit
während  der  Oster-  und  Weihnachtszeit  bedingte  vielfache  Betriebsverminderungen. ­

Unterm  12.  Januar  1892**)  wurde  nebst  eingehender  Begründung
beim  Bundesrath  nachgesucht:
„derselbe  wolle  nach  §  105  d  gestatten,  in  allen  Betrieben  der
Chokoladen-  und  verwandten  Industrien  an  3  Sonntagen  vor
Ostern  und  9  Sonntagen  vor  Weihnachten  zu  arbeiten",
            
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