Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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des  Bodens,  die  mittelst  menschlicher  Thätigk'eit  vermehrt  und
verringert,  somit  modificirt  werden  können.  Zur  Modification  der
mechanischen  und  chemischen  Eigenschaften  des  Bodens  sind'
Arbeit  und  Kapital  nöthig.  Die  Arbeits-  und  Kapitalsmassen  kommen ­
  durch  ihre  Verwendung,  mit  dem!  Boden  in  untrennbare  Verbindung, ­
  sie  gehen  in  demselben  sozusagen  auf  und  werden
mit  diesem  zu  einem  einheitlichen  Ganzen,  dermassen,  dass  eine
Abgrenzung  der  natürlichen  und  der  investirten  Produktionskräfle
im  Boden  praktisch  unmöglich  ist.  Die  Erde  legt  fest,  bindet
das  in  ihr  investirte  Kapital  und  kann  dasselbe  dem  Boden  nicht,
mehr  entzogen  werden.  Demzufolge  büsst  das  im  Boden  investirte ­
  Kapital  seine  bedeutendste,  eigenste  Natur,  seine  Verkehrsfähigkeit, ­
  Beweglichkeit,  seinen  mobilen  Charakter  ein.  Nicht  der
Boden  wird,  —  wie  dies  Brentano  lehrt  —-  durch  gesteigerte ­
  Kapitalsinvestirungen  zu  Kapital,  sondern  im  Gegentheil,
  das  investirte  Kapital  gewinnt  einen  immobilen  Charakter,
denn  vom  Augenblicke  seiner  Investition  fehlt  beim  Verkehr
desselben  der  Ortswechsel. 1 )  Das  im  Boden  festgelegte  Kapital
selbständig  zu  verwerthen,  ist  unmöglich,  nachdem  dasselbe,
nur  mit  dem  Grundstücke  zusammen  in  den  Verkehr  gelangen
kann.  Die  Reproduktion  des  im  Boden  investirten  Kapitals  kann
während  einer  Bewirtschaftungsperiode  nicht,  sondern  nur  aus
dem  Erträgnisse  des  Grundbesitzes  binnen  einer  Reihe  von  Jahren
vor  sich  gehen.
Die  aus  diesen  Eigenschaften  sich  ergebende  eigenartige
Natur  des  Grundbesitzes  kommt  in  seiner,  ,  von  den  übrigen.
Gütern  abweichenden  juridischen  Regelung  zum  Ausdrucke.
So  das  ausländische,  als  auch  das  ungarische  Rechtssystem
verfügt  hinsichtlich  der  Immobilien  abweichend  von  den  mobilen ­
  Gütern.
In  unserem  Rechtssystem  werden  die  bezüglich  beweglicher ­
  Güter  geschlossenen  Geschäfte  in  einem  besonderen  Handelsgesetze ­
  (Ges.-Art.  XXXVII.  v.  J.  1875)  geregelt,  dessen  Bestimmungen ­
  betreffs  Verkehr,  Verschuldung,  Verpachtung  etc..
des  Grundbesitzes  keine  Anwendung  finden,  denn  laut  §.  262:

0  Brentano  sagt  nämlich:  «Der  Boden  ist  heute  Kapital.»  «Die  Kapitalverwendung ­
  in  den  Boden  ist...  so  gross,  dass  seine  natürlichen  Eigenschaften ­
  —  von  seiner  Eigenschaft  als  Flächenstück  abgesehen,  —  im  Vergleich ­
  zu  den  durch  die  menschliche  Thätigkeit  erzeugten  ganz  zurücktreten. ­
  Der  Boden  erscheint..  .  nur  mehr  als  das  Gefäss,  das  bestimmt  ist,
gewisse  Kräfte  aufzunehmen,  welche  die  menschliche  Kunst  in  ihm  thätig
werden  lassen  will.»  (Agrarpolitik.  Ein  Lehrbuch  von  Dr.  Lujo  Brentano. ­
  I.  Theil.  Stuttgart,  1897.  S.  13  und  68.)
            
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