Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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«Verträge  über  unbewegliche  Sachen  sind  keine  Handelsgeschäfte.» ­
  Weiters  kennt  unser  Rechtssystem  in  der  Institution
des  Grundbuches  das  auf  Immobilien  geltende  Pfandrecht,  deren
Bestimmungen  auf  bewegliche  Güter  gleichfalls  nicht  angewendet ­
  werden.
Nachdem  der  Grundbesitz  den  beweglichen  Gütern  gegenüber ­
  eine  besondere  Rechtsstelle  einnimmt,  welche  in  seiner
eigenartigen  juridischen  Behandlung  zum  Ausdrucke  gelangt,  —
so  kann  Verkehr,  Verschuldung,  Erbtheilung  der  landwirtschaftlichen ­
  Grundbesitze  nicht  nur  auf  Grund  einer  Kapitalleistung
und  Kapitalschuld  d.  h.  des  Kapitalsprinzips  geregelt  werden,
sondern  auch  gegen  Leistung  einer  Rente  und  gegen  Rentenschuld ­
  erfolgen.  Wir  müssen  demnach  imtersuchen,  was  die  Bedeutung ­
  des  Rentenprinzips  im  Allgemeinen  und  besonders  im,
unter  Einwirkung  des  römischen  Rechts  auf  Grund  des  reinen
kapitalistischen  Wirtschaftsprinzips  geregelten  System  unseres
Grundbesitzrechtes  sei.  Ferner,  ob  es  als  gerechtfertigt  und  nothwendig
  erscheint,  durch  institutionsweise  Sicherung  des  Rentenprinzips ­
  die  von  den  beweglichen  Gütern  abweichende  eigenartige ­
  juridische  Regelung  des  Grundbesitzes  weiter  auszubauen  ?
Die  Theorie  das  Rentenprinzips  hat  nach  Justus  Möser
Rodbertus-Jagetzow  erörtert.  Der  eigentliche  Begründer
dieser  Theorie  war  Justus  Möse  r, 1 )  die  erste  systematische,
wissenschaftliche  Grundlage  gab  ihr  jedoch  Rodbertus. 2 )
Rodbertus  und  seine  Anhänger  gehen,  —  wie  dies  später
eingehend  erörtert  werden  soll  —  von  der  Auffassung  aus,  dass
die  \  erschuldung  des  landwirtschaftlichen  Grundbesitzes  in  Form
einer  Kapitalsschuld  der  Natur  des  Grundbesitzes  widerspricht.
Der  Boden  ist  nämlich  —  laut  Auffassung  Rodbertus’  und  seiner
Anhänger  —  kein  Kapital,  sondern  ein  Rentenfonds,  Rentenwert ­
  und  kann  als  solcher  nur  eine  Rente,  nicht  aber  ein  Kapital ­
  oder  Kapitalsraten  abwerfen.  Demnach  ist,  —■  meinen  die

x )  Justus  Möser’s  Sämmtliche  Werke,  herausgegeben  von  Abek
  e  n.  2.  Ausgabe,  10  Bände,  Berlin,  1858.  —  Patriotische  Phantasien.
1768.  —  Justus  Möser  wird  von  Brentano  in  seinem  Werke  «Gesammelte
Aufsätze».  I.  Band,  Stuttgart,  1899  (S.  268)  der  Vater  der  neuesten  preussischen
  Agrarreform,  genannt.
2 )  «Zur  Erklärung  und  Ab  hülfe  der  heutigen  Kreditnoth
  des  Grundbesitzes  I.  Die  Ursachen  der  Noth.  Berlin,  1868.  —
II.  Zur  Abhülfe.  Jena,  1869.»  Die  von  uns  benützte  2.  Ausgabe  erschien
in  einem  Bande  in  Berlin  1893  mit  einem  Vorworte  von  Dr.  Rudolph
Meyer.  Rodbertus  stellt  in  diesem  seinem  Werke  den  Begriff  des  Rentenprinzips ­
  auf  und  macht  Vorschläge  zur  praktischen  Durchführung  desselben. ­

            
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