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Kapitalhypothekarkredites sichert das Zurgeltungkommerr dieser
Anforderung, nicht, da der über geringe Kapitalskraft verfügende
fachkundige Landwirth selbst mit der theilweisen Zahlung des
Kaufpreises seine Kraft dermassen erschöpft, dass er sich der
selbständigen Bewirtschaftung, inmitten des Kampfes gegen die
unproduktive Verschuldung, welche durch den drückenden Kaufsschillingsrest
verursacht wird, mit Aussicht auf Erfolg nicht widmen
kann, und in diesem Bewusstsein wird er entweder von der
Gründung einer selbständigen Wirtschaft absehen, oder aber
sollte er auch eine solche gründen, trotz seiner Fachkundigkeit
sich ständig nicht erhalten können. Zufolge der nothgedrungenen
Zurückhaltung des kapitalsarmen,Jim Uebrigen aber fachkundidigen
Landwirthes, tritt hierin eine bedeutende Beschränkung des
gesunden Grundbesitzverkehrs in Erscheinung. Gegenüber diesen
Nachtheilen des thatsächlichen Zustandes, ist das Rentengut
ein kräftiger Beförderer des gesunden Grundbesitzverkehres,
ohne zur Quelle der übertriebenen Mobilisirurig des Grund und
Bodens zu werden. Denn für das Gut wird zu Gunsten des Verkäufers
statt der Leistung des! Kaufpreiskapitals nur ejine Rentenleistung
ausbedungen, was den gesunden Grundbesitzverkehr bedeutend
erleichtert.
Wenn in : dieser Weise der Grundbesitz in grösserem Masse in
die Hände von fachkundigen, fleissiigen, zur Arbeit gewohnten
Landwirthen gelangt, so ist die socialpolitische und volkswirtschaftliche
Bedeutung dieser witschafts- und kreditpolitischen
Aktion offenkundig. Dann hiedurch werden grössere Bodenflächen
einer intensiveren Bewirtschaftung zugeführt; und mit der
Sicherung eines, durch die sorgfältigere Bearbeitung des Bodens
eintretender Mehrertrages nimmt die landwirthschaftliche Produktion
zu und gleichzeitig wird vielen Arbeitern die Möglichkeit geboten,
sich und ihren Familien eine selbstständige Existenz und
ein allmäliges gesellschaftliches, politisches und wirthschaftlicbes
Emporsteigen zu sichern.
In der Organisation der Rentengüter ist ein kräftiges Mittel
zur Vermehrung und Erhaltung der mittleren und kleinen Grundbesitze
gegeben; hiedurch ist das aus höherem staatlichen und
socialpolitischen Interesse unumgänglich nothwendige Mittelglied
zwischen den Grossgrundbesitzern und den besitzlosen ländlichen
Arbeitern geschaffen, worin die ausgleichende, versöhnende und
deshalb aus sozialpolitischem Gesichtspunkte nicht zu unterschätzende
Nebenwirkung der Rentengüter in Erscheinung tritt. Aber
es wird auch jenes Missverhältniss ausgeglichen, welches zwischen
der Ausdehnung der zur landwirtschaftlichen Nutzbarmachung