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zurückzuzahlenden Kaufpreise refundirt, so dass dieses Kapital
einen ständigen Besitzankaufsfonds bildet. 1 )
Auch die volkswirtschaftliche Commission des, Abgeordnetenhauses
hielt diese drei Millionen Gulden für unverhältnissmässig
gering und betrachtete diesen Fonds nur als einen initiativen
Schritt, welcher zu einer bedeutenderen Ansiedelungsaktion
führen kann. * 2 )
Der Unzulänglichkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen
Mittel wollte der Gesetzgeber abhelfen, indem er
die durch die Ansiedler zu zahlenden Kaufgelder
ohne staatliche Garantie zuliess, aber wie bereits erwähnt,
konnte das Privatkapital dieselbe nicht übernehmen
und sonst auch 1 dieses Mittel nicht irr den Dienst der inneren
Colonisation gestellt werden. Aber selbst diese verhältnissmässig
geringen drei Millionen Gulden wurden nicht auf einmal
den Zwecken der inneren Colonisation zur Verfügung gestellt, sondern
nur in dem Masse, in welchem das Kapital der staatlichen
Darlehen der Wasserregulirungsgesellschaften, der Stadt Szeged
und der Beschädigten von Szeged einging; und so wurden bis zum
Schlüsse des Jahres 1898 nur 1 500 000 Gulden für Ansiedelungszwecke
zur Verfügung gestellt. 3 )
Die Unzulänglichkeit der durch den Ges.-Art. V vom Jahre
1894 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel führte zur Erlassung
des Ges.-Art. XXXII. vom Jahre 1897, welcher aber den
thatsächlichen Zustand überhaupt nicht verbesserte. Bei der Ansiedelung
stehen sich nämlich einerseits der Eigenthümer des
Grundbesitzes als Verkäufer, anderseits die Ansiedler als Käufer
gegenüber. Sind die Käufer in der Lage, mindestens die Hälfte
des Kaufpreises in Barem zu entrichten, so kann das Ansiedelungsgeschäft
auch im Rahmen der heutigen Kreditorganisation,
mittelst Kapitalhypothekarkredit abgewickelt werden, indem der
Kaufschillingsrest mit einem Pfandbriefdarlehen gedeckt werden
P Indokoläs a »t e 1 e p i t e s r 61« szölö törvenyjavaslath
o ■/,. (Begründung zum Gesetzentwürfe über die »innere Kolonisation«.) |Az
örszäggyiiles kepviselöhäzänak iromänyai. (Drucksachen des Abgeordnetenhauses
des Reichstages.) 1893. Band X. Nr. 367. S. 235.]
2 ) A közgazdasägi bizottsäg jelentese atelepitesröl
szölö törveny javaslat tärgyäban. (Bericht der volkswirtschaftlichen
Kommission über den Gesetzentwurf betreffend die innere Kolonisation.)
[Orszäggyülesi iromänyok. (Drucksachen des Reichstages.) 1894. Band
XVI. Nr. 550. S. 248.]
3 ) Indokoläs am. k. földmivelösügyi miniszteri um
1900. e v i k ö 11 s e g v e t e s ö h e z. (Begründung zum Budget des königl. ung.
Ackerbauministeriums über das Jahr 1900.) Budapest, 1899. (S. 148.)