Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Regel  die  Hälfte  desselben,  also  eine  nach'  dem  Ergebnisse  der
Ernte  sich  ändernde  Na  tur  al  -  G  e  g  enl  ei  stung.
Sowohl  die  Zeit-  als  auch  die  Halbpacht  hat  vom  Gesichtspunkte ­
  der  inneren  Colonisation  den  Nachtheil,  dass  bei  dem  Ansiedler ­
  das  ständige  Interesse  für  das  Ansiedelungsgut  fehlt,  weshalb ­
  der  pachtende  Ansiedler  nach  Verbesserung  und  Hebung  seines ­
  Betriebes  nie  ein  solches  Bestreben  bekunden  wird,  wie  der
Eigenthümer,  der  sich  dessen  bewusst  ist,  dass  .jede  in  das  Ansiedelungsgut ­
  investirte  Arbeit  und  Kapital  ihm  und  seinen  Rechtsnachfolgern ­
  zu  Gute  kommt.  Die  wirtschaftliche  Gebarung  der
pachtenden  Ansiedler  ist  nicht  auf  die  Steigerung  der  Ertragsfähigkeit ­
  des  Bodens,  sondern  auf  die  Ausbeutung  desselben  gerichtet, ­
  da  wir  es  bei  den  kleinen  Pachtungen  mit  einer,  aus  der  ländlichen ­
  Arbeiterklasse  zu  Pächtern  emporgekommenen,  also  mit
einer  solchen  niedrigen,  weniger  intelligenten  Volksschichte  zu
thun  haben,  die  ihr  eigenes  wohlaufgefasstes  Interesse  mit  den
Interessen  des  ansiedelnden  Pachtgebers  in  Einklang  zu  bringen
unfähig  sind.  Ein  weiterer  Nachtheil  des  Pachtsystems  vom  Gesichtspunkte ­
  der  inneren  Colonisation  ist,  dass  der  Colonisirende
das  ganze  Ansiedelungsgut  für  den  pachtenden  Ansiedler  auszurüsten ­
  und  für  die  Beschaffung  des  Baukapitals  Sorge  zu  tragen  hat,
was  Private  in  vielen  Fällen  nicht  unternehmen  könnten  und
somit  würde,  falls  die  ausschliessliche  Form  der  inneren  Colonisation ­
  die  Pacht  wäre,  eine  Privatansiedelung,  sei  diese  vom  volkswirtschaftlichem ­
  und  sozialpolitischem  Gesichtspunkte  noch  so
erwünscht,  unmöglich  sein.  Zu  all  dem  kommt  noch,  dass  auch
die  Werthsteigerung  des  Grundbesitzes  nicht  zu  Gunsten  des
pachtenden  Ansiedlers,  sondern  des  in  Pacht  gebenden  Colonisirenden
  entfällt.  Bei  dem  Ansiedler  fehlt  ferner  die  Sicherheit  des
Verbleibens  im  Gute.  Aber  das  Pachtsystem  befriedigt  auch  den
Landhunger  nicht,  welcher  nach  Eigenthum  strebt;  der  ungarische
Bauernstand  erhebt  —  wie  dies  B  e  k  s  i  c  s  betont  —  Anspruch
auf  das  Eigenthum  des  von  ihm  bewirtschafteten  Bodens  und
würde  somit  auch  das  Eigenthumsrecht  des  gepachteten  Bodens
fordern. 1 )
Wenn  wir  die  Bedeutung  eines  Instituts  vom  Gesichtspunkte
eines  gewissen  Zieles  in  Erwägung  ziehen,  so  dürfen  wir  auch
die  Vortheile  nicht  verschweigen,  welche  diesem  Institut  eigen
Gustav  B  e  k  s  i  cs:  A  bagyar  politika  u  j  a  1  a  p  j  a  i  kapcsolatban
  a  magyar  faj  terjeszkedö  kepessegevel  es  a
földbirtok  v  i  szonyokkal.  (Die  neuen  Grundlagen  der  ungarischen
Politik  in  Verbindung  mit  der  Expansibilität  des  Ungarnthums  und  den  Grund-'besitzverhältriissen.)
  Budapest,  1899.  (S.  118.)
            
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