Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

163

gleichze: J
die  Aus'
Höhe  de
ben,  de
langen.
Ein  j
Entwede
pers  ab
gewand<
Gänze  i
Vereinig
ein  grö:
wird  du
tern  er;
•  Das
volkswi
lasteten
gutsbesi
Hauptgr
düng  ei
ermöglü
des  abg
an  die  !
die  Sei:
schuld
vorliege  j
Die
nach  d<
wird,  b
besitze)
gegen  !
Besitze:  I
portion
ferner
schäfte:
drucke
Werths
ist  —
Ablösu
den  Gi
deten
buchsk
sämmt

I  50

S

jene  Abmachungen  einzutragen,  welche  auf
"mer  etwa  beschränkten  Unablösbarkeit,  die
betrage®,  die  Kündigungszeit  etc.  Bezug  ha-.rden
  dieselben  keine  absolute  Geltung  ersann ­
  in  dreierlei  Weise  gegründet  werden.
|  dass  gewisse  Theile  eines  Grundbuchskördiese
  Trennstücke  in  ein  Rentengut  um-:
  oder  aber  wird  ein  Grundbuchskörper  zur
entengüter  zertbeilt;  oder  schliesslich  durch
;r  Kleinbesitze  im 1  Wage  der  Konsolidirung
fangut  gebildet.  In  den  beiden  ersten  Fällen
|  engüts  grün  düng  eine  Zerstückelung  von  Güten ­
  Falle  eine  Vereinigung  derselben,
r  Abtrennung  errichtete  Rentengut  —  dessen
Bedeutung  wir  bereits  erörterten  —  ist
*E:  den,  nachdem  es  im  Interesse  des  Rent.en-T
  3sig  ist,  dass  derselbe  für  die  Schulden  des
verantwortlich  bleibe.  Die  lastenfreie  Begrünites
  im  Wege  der  Abtrennung  wird  dadurch 1
r  Kapitalwerth  der  Gutsrente  zur  Deckung
Tbeil.es  der  Hypothek  dient,  beziehungsweise
getrennten  Grundstückes  tritt.  Hiedurch’  kann
!j  verwunden  werden,  welche  die  Hypothekarireibung
  von  Trennstücken  verursacht.  (Siehe
gl.  1.42).
(er!  zweiten  Art  der  Rentengutsgründung,  wondbuchskörper
  in  Rentengüter  umgewandelt
•  dass  der  die  Rentengüter  begründende  Gutssser
  verwerthen  kann,  als  bei  dem  Verkaufe
Kaufschillingskapital,  denn  er  auf  kleinere
teilte  Grossgrundbesitz  hat  in  seinen  proeinen ­
  grösseren  Werth,  als  in  einem  Stücke;
zertheilten  Grundstücke  intensiver  faewirtis
  im  Steigen  des  Ertragswerthes  zum  Ausdie
  zufolge  der  Zerstückelung  eintretende
Gunsten  des  früheren  Besitzers  zu  sichern,
t  punkte  der  Festsetzung  des  Kaufpreises,  des
:  •thes  —  nicht  der  Werth  des  zu  zertheilentezes
  im  Ganzen,  sondern  jener  der  begrünhgesondert
  zu  ermitteln.  Ein  ganzer  Grund-\
  .n  Rentengüter  umgewandelt  werden,  wenn
karlasten  im  Ablösungskapitalwerthe,  d.  h.  in

I

O
CO

o
-vl
CD
$
.  s
oo  CD
Q  00
>
ö  oo
O

CD
CD

ir
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.