tung von Rentengütern 1 ) in Verbindung mit dem die Errichtung
von Berufsgenossenschaften der Landwirte regelnden Gesetzentwurf
vor, 2 ) welche beide Entwürfe in engem Zusammenhängestehen.
Der Gesetzentwurf betreffend die Errichtung von Rentengütem
bezweckt durch allmälige Ablösung der Hypothekarlasten
von den ländlichen Grundbesitzen, die Schaffung unbeiaslbarer
Rentengüter 3 ) und hiedurch die Verhinderung der'
neuerlichen Überschuldung der Liegenschaften. Nachdem das
ganze Rentengutsbildungsverfahren bei den gleichzeitig geplanten
Berufsgenossenschaften der Landwirte centralisirt ist, müssen
wir vor Allem' über diese Organe das Nothwendigste erwähnen.
Nach dem Gesetzentwürfe betreffend die Errichtung von
Berufsgenossenschaften der Landwirte bilden die gesamten dem
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gewidmeten Liegenschaften
innerhalb eines Gerichtsbezirkes eine Bezirksgenossenschaft,
innerhalb eines Landes eine Landesgenossenschaft (cit. Entwurf
§ 1). Diese Genossenschaften sind juristische Personen, welche
für ihre Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des genossenschaftlichen
Vermögens haften und zur Deckung ihrer Verwaltungskosten
und zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Zwecke von
ihren Mitgliedern innerhalb bestimmter Grenzen Zuschläge zur
staatlichen Grundsteuer einheben können (cit. Entwurf § 18 u. ff.).
Der Zweck dieser Genossenschaften ist die Verbesserung der
sittlichen und materiellen Verhältnisse der Landwirte (cit. Entwurf
§ 2); in ihren Wirkungskreis gehören die Errichtung von
Lagerhäusern, der gemeinsame Ankauf von Betriebsartikeln, der
gemeinsame Verkauf von Produkten, die Gründung von Genossenschaften
nach dem System Raiffeisen, die Vermittelung von
Hypothekardarlehen, die Arbeitsvermittelung etc., in der Hauptsache
aber die ihnen nach dem Rentengutsgesetz zugewiesenen
Aufgaben. Die Idee der Rentengüter bildet den Kern des ganzen
Reformplanes. Die Mitwirkung bei der Gründung dersel-D
Regierungsvorlage. Gesetz vom betreffend die
Errichtung von Rentengütern. (711 der Beilagen zu den stenogr..
Protokollen des Abgeordnetenhauses. XI. Session. 1893.)
2 ) Regierungsvorlage. Gesetz vom betreffend die
Errichtung von Berufsgenossenschaften der Landwirthe..
(710 der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Abgeordnetenhauses. XI.
Session 1893.)
®) Erlä uternde Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen'
(S. 3); ferner: Beilage VI. (S. 411).