Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.

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2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.
(Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften).
Von  Wilhelm  Lexis.
kexis,  Handel.  In:  Handbuch  der  Politischen  Bkonoinie.  Herausgegeben  von  v.  Schönberg.
4.  Aufl.  2.  Bd.  2.  Halbband.  Tübingen,  H.  kaupx,  ;sg8.  §.  2Z-t—236.
Der  Unternehmer  des  Handelsbetriebs  kann  sowohl  eine  Einzelperson  wie
eine  Gesellschaft  sein.  Wenn  indes  die  vom  Handelsrecht  angenommenen  gesellschaftlichen ­
  Anternehmungsformen  speziell  als  Handelsgesellschaften  bezeichnet  werden,
so  folgt  daraus  keineswegs,  daß  sie  gerade  für  den  Betrieb  des  Handels  besonders
zweckmäßige  Organisationen  darböten.  Man  darf  im  Gegenteil  behaupten,  daß  die
Handelsgesellschaften  im  ganzen  mehr  für  Industrie-,  Bergwerks-,  Bank-  und  Transportunternehmungen ­
  geeignet  sind  als  für  den  eigentlichen  Warenhandel.  Die  ersteren
beruhen  mehr  auf  einer  gleichmäßig  geregelten,  stabilen,  leichter  übersehbaren  und  verhältnismäßig ­
  lokalisierten  Arbeit,  sie  werden  daher  durch  die  schwerfälligen  Formen
eines  Gesellschaftsunternehmens  weniger  beeinträchtigt,  zumal  wenn  ihnen  ein  hochentwickelter ­
  Handel  ihre  Hauptkundschaft  liefert.  Für  den  Handel  selbst  aber,  der  die
schnellste  Ausnutzung  jeder  günstigen  Gelegenheit  verlangt  und  stets  nach  allen  Seiten
hin  den  billigsten  Markt  zum  Einkauf  und  den  teuersten  zum  Verkauf  suchen  muß,
ist  ohne  Zweifel  die  Konzentrierung  in  der  Hand  eines  einzigen,  mit  voller  eigener
Verantwortlichkeit  sein  eigenes  Interesse  verfolgenden  Unternehmers  die  privatwirtschaftlich
vorteilhafteste  und  wirksamste  Betriebsform,  und  für  ihn  gilt  ganz  besonders  der  Satz,
der  sich  eigentlich  von  allen  Privatunternehmungcn  aussagen  läßt,  daß  die  Assoziation
in  der  kapitalistischen  Erwerbsweise  nur  einen  durch  den  Kapitalmangel  der  einzelnen
veranlaßten  Notbehelf,  nicht  aber  eine  im  absoluten  Sinne  schaffende,  förderliche  Kraft
bilde.  Die  Stellung  als  Einzelunternehmer,  unterstützt  durch  eine  zweckmäßige
Organisation  des  kaufmännischen  Kredits,  ist  also  für  den  Kaufmann  die  wünschenswerteste. ­
  Will  er  gewisse  Operationen  machen,  zu  denen  seine  eigene  Kapitalkraft  nicht
ausreicht,  so  findet  er  oft  die  Möglichkeit,  sich  für  diesen  besonderen  Zweck  mit  anderen
zu  einer  sogenannten  „Gelegenheitsgesellschaft"  (auch  Gesellschaft  „en  participation“
oder  „a  conto  metä“  genannt)  zu  verbinden.  Die  Herbeiziehung  eines  stillen  Gesellschafters ­
  zur  Vergrößerung  des  in  dem  Geschäft  dauernd  angelegten  Kapitals  wird
in  der  Regel  schwierig  sein,  sofern  nicht  etwa  Verwandte  des  Geschäftsinhabers  in
dieser  Weise  sich  an  dem  Unternehmen  beteiligen.  Äußerlich  steht  bei  dieser  Gesellschaftsform ­
  der  Geschäftsinhaber  durchaus  selbständig  und  unabhängig  da;  cs  kommt  jedoch
auch  vor,  daß  er  sich  in  Wirklichkeit  in  vollster  Abhängigkeit  von  dem  als  Gesellschafter
im  Hintergründe  stehenden  Kapitalisten  befindet.  Die  mit  den  Eigentümlichkeiten  des
Handels  am  besten  vereinbare  Art  der  Assoziation  dürfte  die  offene  Handelsgesellschaft ­
  von  zwei  oder  höchstens  drei  Teilnehmern  sein,  wenn  auch  hier  Zwistigkeiten ­
  und  Reibungen  auf  die  Geschäftsführung  störend  wirken  können.  —  Gne
Kommanditgesellschaft  mit  zahlreichen  Kommanditisten  erscheint  für  den  eigentlichen ­
  Warenhandelsbetrieb  wenig  zweckmäßig.  Die  leitenden  und  persönlich  haftenden
Gesellschafter  sind  in  ihren  Bewegungen  mannigfaltig  behindert,  und  dabei  bleibt  doch
andererseits  die  Gefahr,  daß  die  Interessen  der  Kommanditisten  nicht  genügend  wahrgenommen ­
  und  gar  denen  der  Leiter  geopfert  werden.  Am  wenigsten  rätlich  aber
erscheint  es  unter  den  heutigen  Verhältnissen,  daß  sich  Aktiengesellschaften  mit  dem
Warenhandel  befassen.  In  der  Entwicklungsperiode  des  modernen  Welthandels  seit
Ende  des  16.  Jahrhunderts  hat  allerdings  diese  Gesellschaftsform  für  den  überseeischen
Handel  eine  große  Bedeutung  besessen.  Damals  war  der  Handel  mit  den  neu
            
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