Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

im  Jahre  1409  die  Lanseaten  nach  Antwerpen  zog,  war  es  ebenfalls  eine  der  Freiheiten, ­
  die  er  ihnen  zugestand,  daß  die  Kaufleute  geraubte  oder  schiffbrüchige  Güter
jederzeit  sollten  zurückfordern  können,  wenn  sie  mit  Lilfe  ihrer  Marken  ihr  Eigentum
begründen  konnten.
Daß  diesem  Grundsätze  nachgelebt  und  in  praxi  versucht  wurde,  mit  Lilfe  der
Landelsmarken  verlorene  oder  geraubte  Güter  zu  ihren  Eigentümern  zurückzubringen,
erweisen  viele  Beispiele.  Als  zwei  Breslauer  Kaufleute  im  Jahre  1360  bei  Lelsingborg
schiffbrüchig  geworden  waren  und  Breslau  sich  für  die  Wiedererlangung  der  Güter
in  Danzig  interessierte,  ist  das  Zeichen,  mit  dem  die  Tuchballen  versehen  gewesen  waren,
im  Briefe  abgebildet.  Ebenso  gibt  am  Ausgange  des  14.  Jahrhunderts  der  Rat  von
Lerford,  als  er  den  Rat  von  Lübeck  um  seine  Vermittelung  angeht  inbezug  auf  Güter,
die,  nach  Lübeck  bestimmt,  unterwegs  mit  Arrest  belegt  worden  waren,  des  „Zuckes
marine"  an.  Der  Rat  von  Brügge,  der  im  Jahre  1369  die  Stadt  Lübeck  von
Gewalttaten  benachrichtigt,  die  die  Lübecker  gegen  seine  Bürger  auf  der  See  verübt
hätten,  unterläßt  nicht,  da  er  um  die  Unterstützung  bei  Verhandlungen  über  die  Lerausgabe
  der  Güter  bittet,  das  Zeichen,  mit  dem  sie  gemerkt  waren,  mitzuteilen.  Das
gleiche  zeigt  sich  in  einem  Briefwechsel  zwischen  Greifswald  und  Lübeck.  Offenbar
hatten  derartige  Schreiben  auch  zugleich  den  Zweck,  das  Recht  des  betreffenden  Kaufmannes ­
  an  dem  fraglichen  Zeichen  offiziell  zu  erweisen.
Inter  diesen  Amständen  wird  es  erklärlich,  daß  kein  Kaufmann  versäumte,  ein
Zeichen  auf  seinem  Gute  anzubringen,  das  aber  in  der  Regel  auf  der  Verpackung,  nicht
auf  dem  Gegenstände  selbst  vermerkt  wurde.  In  manchen  Fällen  schloß  ja  übrigens
die  Natur  der  Ware  es  aus,  daß  ein  Zeichen  an  ihr  angebracht  wurde.  Die  Werke
des  16.  Jahrhunderts  über  die  Buchhaltungskunst  setzen  denn  auch  alle  voraus,  daß
der  Kaufmann  ein  Zeichen  führe.  Indes  Pflegte  man  mit  der  Marke  nicht  nur  die
Waren  zu  zeichnen,  sondern  man  bediente  sich  ihrer  zugleich  in  Arkunden,  in  Briefen
und  Äandelsbüchern.  Der  Inhaber  der  Marke  identifizierte  sich  also  gewissermaßen
mit  ihr.  Obwohl  er  den  Brief  mit  seinem  Namen  zu  unterzeichnen  pflegte,  hielt  er
es  für  zweckmäßig,  seine  Marke  hinzuzufügen,  damit  allen  die  Zusammengehörigkeit
derselben  mit  ihm  klar  würde.
Lierbei  unterschied  man  Marken,  die  der  einzelne  für  sich  persönlich  führte,  und
Marken,  die  er  als  Mitglied  einer  Landelsgesellschaft  führte.  Man  könnte  dafür  die
Ausdrücke  Privatmarke  und  Sozietätsmarke  gebrauchen.
Offenbar  bestand  die  Gewohnheit,  die  Landelsbücher  mit  der  einmal  gewählten
Privatmarke  zu  bezeichnen,  deren  man  sich,  so  oft  es  nötig  erschien,  bei  der  Versendung
der  Waren  bediente.  Im  übrigen  wurde  bei  jeden,  Geschäft,  das  inan  einging,  im
Landelsbuch  die  Marke  desjenigen  hineingezeichnet,  mit  dem  man  gemeinsam  oder  für
dessen  Rechnung  man  etwas  übernahm.  Für  ein  länger  andauerndes  Sozietätsverhältnis ­
  aber  stellte  man  eine  besondere  Marke  auf,  die  zweifellos  alle  von  der
Gesellschaft  vertriebenen  Waren  kenntlich  gemacht  haben  wird,  und  die  man  auch  in
einigen  der  von  der  Gesellschaft  sprechenden  Arkunden  anzubringen  pflegte.
Wie  weit  Vorkehrungen  zur  Anerkennung  dieser  Zeichen  im  Verkehr  getroffen
worden  waren,  ob  man  in  Brügge  oder  Lübeck  damals  schon  Register  über  die  Zeichen
hielt,  entzieht  sich  unserer  Kenntnis.  Es  wäre  schließlich  nicht  undenkbar,  daß  in  Brügge,
wo  des  „kopmans  boyck",  des  „copmans  register"  usw.  oft  erwähnt  werden,  auch
Landelsmarken  der  Aufzeichnung  für  würdig  erachtet  worden  wären.
Die  Entwickelung  der  Landelsmarken  aus  den  Lausmarken  wird  wohl  richttg
sein.  Dabei  ist  es  immerhin  bemerkenswert,  daß  die  bei  uns  auftretenden  Zeichen  an
ein  Wappenschild  anzuschließen  scheinen.  Die  gradlinige  Figur  lehnt  sich  an  das  Schild
an,  und  innerhalb  desselben  finden  sich  abermals  Striche.  Ansere  Marken  haben  demnach ­
  Ähnlichkeit  mit  den  italienischen,  speziell  florentinischen,  wie  sie  Lästig  dankens-
            
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