Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

3.  Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes.

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Nicht  selten  ist  neuerdings  der  Fall,  daß  jemand  sich  eine  Auszeichnung  anmaßt,
die  ihm  nicht  gebührt.  Ausstellungsmedaillen  und  andere  gewerbliche  Bezeichnungen
werden  unbefugterweise  von  unredlichen  Geschäftsleuten  als  Mittel  gebraucht,  um  Publikum
anzulocken.  Anfänger  benutzen  oft  als  Empfehlungsmittel  den  Amstand,  daß  sie  als  Schüler,
Angestellte  oder  Arbeiter  in  einem  bereits  sehr  bekannten  Geschäfte  tätig  gewesen  sind.
Die  Herabsetzung  und  Kreditschädigung  des  Konkurrenzgeschäftes  oder
seiner  Ware  bildet  eine  umfangreiche  Abteilung  in  den  typischen  Fällen  unlauteren
Wettbewerbes.  Das  illoyale  Geschäftsgebaren  gewinnt  hier  einen  umso  häßlicheren
Anstrich,  als  bestimmte  Persönlichkeiten  geschädigt  werden.  Mündlich  oder  in  Annoncen,
Zirkularen,  Prospetten  werden  andere  Geschäfte,  deren  Leistungen  oder  Waren  als
schlecht,  teuer  u.  dgl.  m.  bezeichnet.  Da  versendet  z.  B.  ein  Weinhändler  in  Augsburg ­
  Empfehlungen  griechischer  und  spanischer  Weine  und  erklärt,  daß  alle  übrigen
im  Kandel  befindlichen  Weine  obiger  Länder  minderwertig,  verschnitten  und  vermehrt
seien  und  auf  Originalität  keinen  Anspruch  machen  können.  Oder  der  Vertreter  eines
Lut-  und  Federngeschäftes  kommt  auf  der  Reise  in  den  Laden  des  Kunden  einer
Konkurrenzfirma,  nimmt  dort  einen  Lut  aus  dem  Schaufenster  und  erklärt  ihn  für
sein  geschätztes  Fabrikat,  das  mithin  erst  von  ihm  bezogen  worden  wäre.  Die  Lerabsehung
  tritt  auch  wohl  in  der  Gestalt  auf,  daß  im  Publikum  der  Glaube  verbreitet
wird,  als  ob  das  Konkurrenzgeschäft  nicht  mehr  bestehe,  daß  es  seine  Zahlungen  eingestellt ­
  habe,  daß  es  nicht  mehr  leistungsfähig  sei,  daß  sich  sein  Inhaber  nicht  mehr
der  Sache  annehme  u.  dgl.  m.
Die  Firmen  Verschleierung  wiederum  besteht  darin,  daß  der  illoyale  Geschäftsmann ­
  zwischen  den,  Namen  seiner  eigenen  Firma  und  demjenigen  seines  Konkurrenten
eine  Konfusion  hervorruft,  so  daß  eine  Verwechselung  beider  Etablissements  stattfindet.
Ein  Kaufmann  in  Mainz  versandte  das  Wasser  der  Salzquelle  zu  Kronthal  im
Taunus  als  „Apollinarisbrunnen"  und  bewirke  dadurch  eine  Verwechselung  mit  der
Aktiengesellschaft  „Apollinarisbrunnen,  vormals  Kreuzberg"  zu  Remagen.  Auf  den
Krügen,  Zinnkapseln,  Korken  und  Etiketten  brachte  er  sogar  eine  dem  angemeldeten
Warenzeichen  der  letzteren  nachgebildete  Marke  an.  —  Zn  Berlin  machen  einem
Kleiderhändler,  der  sein  Geschäft  „Zum  Pascha"  nannte,  nacheinander  Geschäfte  mit
der  Bezeichnung  „Zum  Kleiderpascha"  und  „Zum  feinen  Kleiderpascha"  Konkurrenz.  —
In  einer  französischen  Stadt  betreibt  ein  Restaurateur  ein  gutgehendes  Restaurant
unter  dem  Namen  „Aux  Gourmets“;  in  seiner  Nähe  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
Geschäft  unter  dem  Schilde  „Aux  drais  Gourmets“.  —  In  einer  Straße  von
Paris,  in  der  bereits  ein  „Gute  des  dames“  existiert,  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
„Nouveau  cafe  des  dames“ -
Vielbesprochen  sind  die  Prozesse,  die  die  weltbekannte  Bleistiftfirma  A.  W.  Faber
in  Stein  gegen  verschiedene  Konkurrenten  wegen  Namensmißbrauchs  geführt  hat.  Die
letzteren  hatten  eine  wahre  Jagd  auf  Personen,  die  den  Namen  „Faber"  trugen,
angestellt  und  sich  mit  ihnen  jeweilig  assoziiert,  einzig,  um  ihren  Namen  verwenden
und  auf  diese  Weise  der  Originalfinna  die  Kundschaft  abspenstig  machen  zu  können.  —
Ein  ähnliches  Vorkommnis  hat  im  Jahre  1892  in  der  Klagesache  des  Champagnerhauses ­
  Louis  Roederer  in  Rheims  gegen  Mercier  &  Co.  in  Epernay  gespielt.  Letztere
hatten  einen  Zeitungsausträger  in  Straßburg,  namens  Charles  Roederer  aufgetrieben,
von  ihm  sich  das  Recht,  seines  Namens  sich  bedienen  zu  dürfen,  notariell  überttagen
lassen,  ihm  eine  Wohnung  in  Rheims  gemietet  und  verkauften  Champagner  mit  der
Marke  „Charles  Roederer,  Rheims".
Auf  derselben  Linie  bewegt  sich  der  Versuch,  die  Bezeichnungen,  mit  denen  im
Verkehr  die  Waren  zur  Unterscheidung  von  anderen  versehen  werden,  dazu  zu  benutzen,
um  eine  Verwechselung  der  Produkte  herbeizufühen.  Solche  Warenbenennungen
sind  der  Name,  die  Marke,  die  Lerkunftsbezeichnung.
            
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